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Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab

RA Jens-Christof Niemeyer · 27.03.2008 (Update: 21.04.2009) · Druckversion

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal schließt sich der Argumentation der Gegner des Vorgehens der Medienindustrie an und verweigert seit kurzem die Ermittlung von Tauschbörsennutzern.

Wie heise online berichtet, verweigert die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit kurzem die Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Sie schließt sich damit der Argumentation der Gegner des Vorgehens der Medienindustrie an.

Schließlich bedient die Musikindustrie sich der Staatsanwaltschaften nur als Helfer: Die Massenstrafanzeigen gegen Tatverdächtige erfolgen nicht wegen eines Strafbegehrens der Rechteinhaber, sondern mit dem Ziel der Identitätsermittlung von Filesharing-Nutzern, da die Musikindustrie keinen eigenen Auskunftsanspruch gegen die Provider hat. Indem sie den Weg über das Strafverfahren einschlagen, unterlaufen die Rechteinhaber systematisch den Willen des Gesetzgebers, ihnen keinen Auskunftsanspruch zuzuerkennen. Nach Auffassung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat die Aufnahme von Ermittlungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu unterbleiben, da die Tauschbörsennutzer keine finanziellen Interessen hegen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft inzwischen die Beschwerden der Rechteinhaber und abmahnenden Rechtsanwälte.

Nachtrag

Heise, 11. April 2008: Auch die Schleswig-Holsteiner Staatsanwaltschaften sind gehalten, in der Mehrzahl der Fälle aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer Abstand zu nehmen.

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RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444