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Höhe von Kleinreparaturklauseln

RA Jens-Christof Niemeyer · 10.04.2009 (Update: 10.06.2009) · Druckversion

zur Obergrenze von Kleinreparaturen

Kleinreparaturklauseln in Formularmietverträgen müssen Obergrenzen enthalten – sowohl für den Einzelfall als auch für das Kalenderjahr. Zur Höhe dieser Beträge hat das Amtsgericht Bremen (Az. 21 C 269/05) entschieden, dass entsprechende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam sind, wenn sie im Falle einer Ein-Zimmer-Wohnung (monatliche Miete: 260 €) auf 200 € pro Monat sowie maximal 1.000 € im Jahr begrenzt sind.

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RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444