Höhe von Kleinreparaturklauseln
RA Jens-Christof Niemeyer · 10.04.2009 (Update: 10.06.2009) · Druckversion
zur Obergrenze von Kleinreparaturen
Kleinreparaturklauseln in Formularmietverträgen müssen Obergrenzen enthalten – sowohl für den Einzelfall als auch für das Kalenderjahr. Zur Höhe dieser Beträge hat das Amtsgericht Bremen (Az. 21 C 269/05) entschieden, dass entsprechende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam sind, wenn sie im Falle einer Ein-Zimmer-Wohnung (monatliche Miete: 260 €) auf 200 € pro Monat sowie maximal 1.000 € im Jahr begrenzt sind.
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