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Twitter & Recht – Update: «@mannheim»

RA Jens-Christof Niemeyer · 23.01.2010 (Update: 29.01.2010) · Druckversion

Der Twitter-Nutzer @mannheim wurde von der Stadt Mannheim aufgefordert, die Nutzung des Accounts zu unterlassen und der Übertragung auf die Stadt zuzustimmen.

Vor einiger Zeit habe ich zusammengefasst, welche rechtlichen Vorgaben bei der Nutzung von Twitter zu beachten sind. Unter anderem regte ich an, bei der Wahl des Accountnamens über mögliche marken- und namensrechtliche Probleme nachzudenken. Nun wird ein Fall bekannt, in dessen Zentrum eine solche Frage steht. Der Twitter-Nutzer @mannheim wurde von der Stadt Mannheim aufgefordert, die Nutzung des Accounts zu unterlassen und der Übertragung auf die Stadt zuzustimmen.

Namensrecht an Twitter-Account

Zu Recht? Es haben sich schnell Pro- und Contra-Stimmen gefunden. Der Kollege Ulbricht sieht die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung bei Unbedarften und glaubt – falls denn ein Gericht über diese Frage zu befinden haben würde – an eine Bestätigung der Forderung der Stadt Mannheim. Dagegen wendet sich der Kollege Stadler. Er hinterfragt das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs:

Denn die Benutzung des Twitter-Namens müsste als namensmäßiger Gebrauch des Städtenamens aufgefasst werden und beim Publikum müsste die Erwartung bestehen, unter dem Twitter-Profil «Mannheim» tatsächlich auf die Stadt zu treffen.

Exkurs: heidelberg.de

Zur Internet-Domain heidelberg.de wurde vom Landgericht Mannheim (Az. 7 O 60/96) bereits 1996 geklärt, dass die gleichnamige Stadt durch die von einem Unternehmen unterhaltene Domain in ihrem Namensrecht verletzt wurde. Die Allgemeinheit erwartet unter dieser Internet-Adresse nicht nur Informationen über die Stadt Heidelberg, sondern Informationen von der Stadt Heidelberg.

Erwarten se nix

Aber was erwartet das Publikum von einem Twitter-Account? Der Kollege Stadler geht lebensnah davon aus, dass

«die Erwartungshaltung der Twitter-Nutzer im Hinblick auf Nutzernamen eine andere ist, als die Erwartungshaltung bezüglich einer Domain.»

Nicknames und Fakes sind bei Twitter schließlich alltägliche Phänomene. Für Stadlers Auffassung spricht auch der Umstand, dass Twitter zur Unterscheidung von echten und Fake-Accounts die Funktion Verified Account geschaffen hat.

Und jetzt?

Da solchen Fällen im Internet schnell eine erhebliche Aufmerksamkeit zuteil wird, lässt sich die weitere Entwicklung aktuell nicht vorhersehen. Die Stadt Mannheim wäre jedenfalls gut beraten, auch weiterhin mit Augenmaß vorzugehen, um unnötige Negativ-PR zu vermeiden. Bisher hat die Stadt sich – soweit sich das von außen beurteilen lässt – bezüglich der Vorgehensweise nicht viel vorzuwerfen:

  • Es schreibt das Rechtsamt der Stadt und kein Rechtsanwalt.
  • Man verlangt entsprechend auch keine Kostenerstattung.
  • Es wurde eine angemessene Frist gesetzt.

Die Parteien wollen sich offenbar am Montag zu einem Gespräch treffen.

Nachtrag (28. Januar 2010)

Man hat sich vorerst außergerichtlich verglichen (PDF).

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RA Jens-Christof Niemeyer

RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444