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ArbG Herford: Zulässigkeit von Blog-Äußerungen eines Mitarbeiters über Ex-Arbeitgeberin

Urteil des Arbeitsgerichts Herford

Urteil des Arbeitsgerichts Herford

Arbeitsgericht Herford
Urteil vom 12. November 2009 (rechtskräftig)
Aktenzeichen 3 Ga 26/09

Eigene Leitsätze

  1. Die durch einen ehemaligen Mitarbeiter über die vormalige Arbeitgeberin wiederholt in einem Blog getätigten Äußerungen «Abzock-Methoden», «Nutzlos-Branche», «Die Ratten verlassen das sinkende Schiff», «Mafia» und «deutsche Zentrale der Abzock-Mafia» genießen als Werturteile den Schutz des Art. 5 GG.
  2. Im Rahmen eines Unterlassungsantrags sind konkrete Verletzungshandlungen zu benennen. Es ist nicht ausreichend, die Unterlassung von «Negativ-Äußerungen» oder Diffamierungen zu beantragen. Dies führt – wie auch die pauschale Bezugnahme auf den Arbeitsvertrag oder eine Verpflichtungserklärung – zur Unzulässigkeit des Unterlassungsantrags.
  3. Die Umschreibung «in das Internet gestellte Negativ-Äußerungen» ist zu unbestimmt für einen Verpflichtungsantrag.
  4. Einer juristischen Person fehlt es an der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten ihres Geschäftsführers.

Volltext

Das Urteil können Sie hier im Volltext herunterladen.

Nachtrag

19.02.2010: Die regionale Presse berichtet.

RA Jens-Christof Niemeyer

Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Er ist – unter anderem – in den Rechtsgebieten Internetrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht tätig. Auf der Seite Person erfahren Sie mehr über Anwalt Niemeyer. Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten: Tel. 05225 / 87 38 444