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Bloggen als Risiko?

RA Jens-Christof Niemeyer · 19.08.2010 (Update: 09.12.2010) · Druckversion

Interview über Blogs, ihre Bedeutung und die damit verbundenen rechtlichen Risiken

Dem Blogger und Journalismus/PR-Studenten Jens Harwarth habe ich kürzlich einige Fragen über Blogs, ihre Bedeutung und die mit dem Bloggen verbundenen rechtlichen Risiken beantwortet. Er hat das Interview in seiner Bachelorarbeit zum Thema

Risiko Bloggen?
Juristische und medienwissenschaftliche Untersuchungen
über Konflikte in der Blogosphäre

an der Fachhochschule Gelsenkirchen verwendet. Wer mag, findet die Fragen und Antworten jetzt auch hier:

1. Wie wichtig schätzen Sie Blogs als alternative Medienangebote in puncto Meinungsfreiheit und -vielfalt in Deutschland ein?

Das Grundgesetz gewährt jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Dank Blogs und der Entwicklung des Internets in den letzten Jahren ist es dem Einzelnen mittlerweile möglich, das Recht auf freie Rede auszuleben und dabei ohne nennenswerte technische oder finanzielle Hürden eine Vielzahl von Adressaten zu erreichen. Das finde ich super.

Unlängst ließ sich sogar die Bundeskanzlerin zitieren, dass es mittlerweile «nicht mehr nur eine Öffentlichkeit, sondern viele Öffentlichkeiten» gebe, «die ganz verschieden angesprochen werden müssen.» Diese Erkenntnis ist im Sommer 2010 vielleicht nicht besonders frühzeitig, aber doch zutreffend. Und ein Zeichen dafür, dass eine neue Meinungsvielfalt wahrzunehmen ist.

2. Lassen sich Blogger Ihrer Erfahrung nach von Medienberichten über Schwierigkeiten von Bloggern mit Unternehmen oder anderen Institutionen (z.B. «Jako vs. Trainer Baade» , «Kath. Kirche vs. Regensburg Digital», «Stadt Augsburg vs. Augsburgr.de») in ihrer Art und Weise zu bloggen beeinflussen?

Das lässt sich schwer sagen, denn: Ein nicht geschriebener Blogartikel oder eine entschärfte Formulierung bleiben von der Außenwelt unbemerkt.

Gegen eine Beeinflussung könnte sprechen, dass längst nicht jeder Blogger mitbekommt, welche rechtlichen Auseinandersetzungen überhaupt stattfinden und welche Folgen sich ergeben können. Hinzu mag kommen, dass reichweitenstärkere Blogger auf finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Leser oder auf ein Zurückrudern des Gegners hoffen, weil dieser sich der Negativ-Publicity bewusst wird, die sein Vorgehen auslöst (Stichwort: Streisand-Effekt).

Demjenigen, der weiß, dass der Anstand mitunter auf der Strecke bleibt, wenn es gilt, eine missliebige Äußerung zu beseitigen, kann man allerdings keinen Vorwurf machen, wenn er von einer Veröffentlichung absieht, die eine finanziell übermächtige Institution betrifft.

Was mich tröstet: Wirklich brisante Informationen lassen sich heute nicht unterdrücken. Es bleiben die Flucht in die Anonymität und die Verbreitung über Wikileaks (Update Dezember 2010 – lesenswert: umfangreiche Darstellung von Marcel Weiss).

3. Meine Umfrage hat u.a. ergeben, dass bloggende Frauen solche Berichte weniger intensiv verfolgen als ihre männlichen Pendants. Sie schätzen ihren Content als weniger kritisch ein und haben auch deutlich seltener durch Bloginhalte entstandene Probleme. Haben Sie eine Theorie, woran das liegen könnte?

Nein.

4. Große Einigkeit herrschte bei den Umfrageteilnehmern in Bezug auf Links zu anderen Seiten und eingebettete Inhalte (z. B. Youtube-Videos) – lediglich 7,9 (Links), respektive 13,8 Prozent (eingebette Inhalte) befürworteten, dafür haften zu müssen. Hätten Sie ein derartiges Ergebnis erwartet und wie ist Ihre persönliche Meinung zu diesen Haftungsfragen?

Ich kann nachvollziehen, dass mehr Umfrageteilnehmer eine Haftung für eingebettete Inhalte annehmen als für Links. Das Einbetten fremder Inhalte wertet das eigene Blog auf, also kann man auch einen größeren Sorgfaltsmaßstab anlegen. Außerdem wirkt sich ein etwaiger Rechtsverstoß unmittelbar innerhalb des eigenen Herrschaftsbereichs aus.

Andererseits hat der Blogger, der Inhalte einbettet oder Links setzt, keinen Einfluss darauf, ob sich ursprünglich unbedenkliche Inhalte oder Websites später ändern und dann möglicherweise rechtswidrig sind. Darum habe ich ebenfalls Verständnis für die große Mehrheit der Umfrageteilnehmer, die eine Haftung ablehnt.

Meine persönliche Meinung geht in Richtung dessen, das sich als Rechtsprechungstendenz abzuzeichnen scheint: Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Blogger sich fremde Inhalte zu eigen macht oder – was schon beim Einbetten passieren kann – Prüfpflichten verletzt. Weiterhin muss eine Haftung spätestens ab Kenntnis von der Rechtsverletzung gegeben sein.

5. Ist Bloggen in Deutschland für Privatpersonen ein Risiko? Anschlussfrage: Wenn ja: Ist es kalkulierbar?

Wer stets beachtet, keine rechtlich geschützten Interessen anderer zu verletzen, ist auf der sicheren Seite. Leider ist nicht jedem klar, was (noch) ok ist und was nicht (kann es auch nicht). Ich unterstelle aber, dass die meisten Blogger mehr auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte anderer achten als die durchschnittliche Boulevardzeitung. Wer nun im Umgang mit Großkonzernen, Glaubensgemeinschaften oder Verbandspräsidenten deren Sensibilität im Hinterkopf behält, hat bereits einige Risiken ausgeschlossen.

Am wenigsten Problembewusstsein haben private Blogger nach meiner Einschätzung im Bereich Urheberrecht. Das kann man angesichts einer – meiner Meinung nach – nicht mehr zeitgemäßen Rechtslage in diesem Bereich zwar niemandem verdenken, ändert aber nichts daran, dass man eben die Finger von fremder Leute Werke lassen muss, wenn man nicht weiß beziehungsweise nachweisen kann, ob die mit der Nutzung im eigenen Blog einverstanden sind.

6. Ist die aktuelle medienrechtliche Gesetzeslage für Blogger ausreichend oder müsste sie den Bedingungen einer sich stetig wandelnden Mediengesellschaft angepasst werden? Wenn nicht ausreichend: Konkreter Vorschlag?

Die Rechtspflege steht in allen Lebensbereichen vor der Herausforderung, auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen zu reagieren. Was die „neuen Medien“ angeht, wird aus dieser Herausforderung nicht selten eine Überforderung.

Regelungsbedarf sehe ich unter anderem bei der örtlichen Gerichtszuständigkeit. Das Prinzip des fliegenden Gerichtsstands, demzufolge in vielen Fällen jedes deutsche Gericht zur Entscheidung über Sachverhalte mit Internetbezug berufen ist, ist dahingehend einzuschränken, dass der Angreifer sich nicht mehr nach Belieben das Gericht aussuchen kann, von dem er sich wegen bekannter Rechtsprechungstendenzen eine günstige Entscheidung erhofft.

Weiterhin wäre es wünschenswert, wenn eine klare und für jeden verständliche Bestimmung bezüglich der Haftung für Fremdinhalte, seien es Leserkommentare oder eingebettete Videos, geschaffen würde.

Ich empfände es auch als zeitgemäß, wenn es Privatpersonen und Non-Profit-Projekten unter bestimmten Umständen gestattet wäre, urheberrechtlich geschützte Inhalte eingeschränkt zu nutzen, ohne eine Erlaubnis einzuholen.

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RA Jens-Christof Niemeyer

RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444