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Was man als Autofahrer über Verkehrsverstöße und ihre Folgen wissen sollte

RA Jens-Christof Niemeyer · 07.03.2011 (Update: 25.10.2011) · Druckversion

Übersichten zu verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Folgen von Raserei und Alkohlkonsum sowie Punktekonto und -abbau

Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Die Teilnahme am Straßenverkehr bietet für Autofahrer zahlreiche Möglichkeiten, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Diese Seite stellt die häufigsten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr vor und klärt über die regelmäßigen Folgen auf (Geldbuße, Punkte im Verkehrszentralregister, Fahrverbot). Die wichtigsten Informationen zum Flensburger Punktekonto, inkl. Möglichkeiten, wie man Punkte wieder los wird, runden das Angebot ab.

Diese Übersichten sollen helfen, einen Überblick über die Folgen verkehrswidrigen Verhaltens zu bekommen, können aber keine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Wenn Sie den Erläuterungen auf dieser Seite den «richtigen» Bußgeldkatalog vorziehen wollen, finden Sie ihn beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Ordnungswidrigkeiten & Straftaten im Detail

Man kann auch zu langsam fahren: 20 € zahlt derjenige, dem «verkehrsbehinderndes Langsamfahren ohne triftigen Grund» vorzuwerfen ist. Gefährlicher und häufiger sind Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Überschreitung
in km/h
innerhalb geschlossener Ortschaft außerhalb geschlossener Ortschaft
Regelsatz VZR Fahrverbot Regelsatz VZR Fahrverbot
bis 10 15 € 10 €
11-15 25 € 20 €
16-20 35 € 30 €
21-25 80 € 1 Punkt 70 € 1 Punkt
26-30 100 € 3 Pkte 80 € 3 Pkte
31-40 160 € 3 Pkte 1 Monat 120 € 3 Pkte
41-50 200 € 4 Pkte 1 Monat 160 € 3 Pkte 1 Monat
51-60 280 € 4 Pkte 2 Monate 240 € 4 Pkte 1 Monat
61-70 480 € 4 Pkte 3 Monate 440 € 4 Pkte 2 Monate
über 70 680 € 4 Pkte 3 Monate 600 € 4 Pkte 3 Monate

Wiederholungstäter? Mit einem Regelfahrverbot muss auch derjenige rechnen, der binnen eines Jahres seit Rechtskraft einer Bußgeldentscheidung erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt.

Wer die Geschwindigkeit nicht den Straßen- oder Verkehrsverhältnissen bzw. der schlechten Sicht oder Witterung anpasst, riskiert 3 Punkte und eine Geldbuße in Höhe von 100 € (mit Gefährdung: 120 €, mit Sachbeschädigung: 145 €).

Zur Berechnung des Sicherheitsabstands zum Vorausfahrenden hat sich die Daumenregel «halber Tachoabstand» etabliert, die auch im Bußgeldkatalog Anwendung findet.

Abstand in Metern < 5/10 < 4/10 < 3/10 < 2/10 < 1/10
des halben Tachowerts
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80km/h
Bußgeld 75 € 100 € 160 € 240 € 320 €
Verkehrszentralregister 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 4 Punkte
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100km/h
zusätzlich: Fahrverbot 1 Monat 2 Monate 3 Monate
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130km/h
Bußgeld 100 € 180 € 240 € 320 € 400 €
Verkehrszentralregister 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 4 Punkte 4 Punkte
Fahrverbot 1 Monat 2 Monate 3 Monate

Weil das Überfahren roter Ampeln besonders gefährlich ist, sieht der Bußgeldkatalog empfindliche Sanktionen vor. Neben dem einfachen Rotlichtverstoß, auf den ein Bußgeld von 90 € steht, gibt es den qualifizierten Rotlichtverstoß. Hiervon ist die Rede, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war oder wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung gekommen ist.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
einfacher Rotlichtverstoß 90 € 3
mit Gefährdung 200 € 4 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 € 4 1 Monat
Rot länger als 1 Sekunde 200 € 4 1 Monat
mit Gefährdung 320 € 4 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 € 4 1 Monat

In der Probezeit sowie bis zum 21. Lebensjahr gilt für die Verkehrsteilnehmer ein striktes Alkoholverbot. Die Missachtung dieser 0,0-‰-Grenze hat ein Bußgeld in Höhe von 250 € und die Eintragung von 2 Punkten ins Verkehrszentralregister zur Folge.

0,3 ‰ sind eine Straftat, wenn der Fahrer auffällig oder in einen Unfall verwickelt war. Dann werden regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen und 7 Punkte in Flensburg gesammelt.

Ab 0,5 ‰ drohen ein Bußgeld von 500 €, ein Fahrverbot (1 Monat) und 4 Punkte (im Wiederholungsfall: medizinisch-psychologische Untersuchung [MPU]).

Ab 1,1 ‰ wird das Verhalten des Autofahrers als Straftat bewertet (siehe oben).

Ab 1,6 ‰ sind auch Radfahrer absolut fahruntauglich, Autofahrer müssen nach einem so gravierenden Verstoß vor der Wiedererteilung eine MPU absolvieren.

Häufige Verkehrsstraftaten

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort142 StGB): Wer den Ort des Geschehens als Unfallbeteiligter verlässt, bevor die erforderlichen Feststellungen zu seiner Beteiligung getroffen sind oder die spätere Feststellung vereitelt, nachdem er sich berechtigt bzw. nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit entfernt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Sinn dieser Regelung ist die Beweissicherung zu Gunsten der Geschädigten und zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Fragen, die im Einzelfall zu klären sind, können sein: Lag überhaupt ein Unfall vor? Wie lange musste gewartet werden? Muss auf die Polizei gewartet werden oder genügt die Feststellung durch andere Personen? Hat der Verdächtige selbst den Vorfall bemerkt? Sind Strafmilderungsgründe ersichtlich?

Trunkenheit/Drogen (§§ 316, 315c StGB): Wer Auto fährt, obwohl er nach Alkoholgenuss oder Drogenkonsum nicht dazu in der Lage ist, wird gemäß § 316 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Während zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,3 ‰ noch Ausfallerscheinungen hinzukommen müssen, sind Kraftfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ absolut fahruntauglich (Radfahrer: 1,6 ‰). Werden dem Fahrer Drogen oder Wirkstoffe berauschender Medikamente nachgewiesen, so müssen stets noch weitere Beweisanzeichen wie Fahrfehler hinzukommen. Schlimmer als die bloße Trunkenheits- oder Drogenfahrt ist die Gefährdung des Straßenverkehrs. Wenn zum Alkohol- oder Drogenkonsum noch die Gefährdung von Leib oder Leben oder fremder Sachen von bedeutendem Wert hinkommt, sieht § 315c StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Sowohl bei der Trunkenheitsfahrt als auch bei der Gefährdung des Straßenverkehrs wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis21 StVG): Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz eines Fahrverbots mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnimmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Unter Umständen droht sogar die Einziehung des Autos. Aufgepasst: Bevor man als Halter einer anderen Person gestattet, mit dem eigenen Wagen zu fahren, muss man sich davon überzeugen, dass diese eine entsprechende Fahrerlaubnis hat.

Verantwortung von – vermeintlich – Außenstehenden: Nicht nur der Halter kann für Straftaten verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Wagen geschehen (siehe oben). Wenn es zu einer fahrlässigen Körperverletzung oder – noch schlimmer – Tötung durch einen betrunkenen Autofahrer kommt, können auch Gastwirte und Gastgeber zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie eine Fahrt zugelassen haben, obwohl der Täter zu betrunken war, die mögliche Tragweite seines Verhaltens zu erkennen.

Punktekonto in Flensburg: Abbaumöglichkeiten, behördliche Maßnahmen, Tilgung, Einsicht

Punkte Möglichkeiten zum Abbau Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
1-3 1 bis 7 Punkte: keine
4 4 bis 8 Punkte: Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar können 4 Punkte abgebaut werden (Punkterabatt durch Aufbauseminar wird je einmal in 5 Jahren gewährt).
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8 8 bis 13 Punkte: Schriftliche und gebührenpflichtige Verwarnung mit Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar.
9 9 bis 13 Punkte: Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar können 2 Punkte abgebaut werden.
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14 14 bis 17 Punkte: Durch die freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung können 2 Punkte abgebaut werden. 14 bis 17 Punkte: Anordnung zur Teilnahme an Aufbauseminar (Verwarnung, wenn in letzten fünf Jahren schon teilgenommen). Hinweise auf verkehrspsychologische Beratung und den Fahrerlaubnisentzug bei Erreichen von 18 Punkten. Bei Nichtbefolgen der Teilnahme-Anordnung wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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18 18 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis. Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist von mindestens 6 Monaten möglich, regelmäßig ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

Punkteeintragung

Im Verkehrszentralregister, das beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird, werden Punkte für Verkehrsverstöße eingetragen, wenn sie mit einer Geldbuße von mindestens 40 € geahndet wurden, einige Beispiele haben Sie auf dieser Seite gesehen.

Tilgungsfristen

Punkte werden regelmäßig 2 Jahre nach der Eintragung gelöscht, wenn es in der Tilgungszeit nicht zu weiteren Eintragungen kommt. Kommen neue Punkte hinzu, so erfolgt die Löschung erst, wenn der letzte Eintrag tilgungsreif ist. Owi-Einträge werden spätestens nach 5 Jahren gelöscht. Ebenfalls nach 5 Jahren werden eingetragene Straftaten gelöscht, Ausnahme: Alkohldelikte und Fälle, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet wurde (Löschung solcher Taten nach 10 Jahren).

Punktekonto einsehen

Das Kraftfahrtbundesamt erteilt kostenlose Auskunft über den Punktestand, weitere Hinweise und ein Formular finden Sie auf der KBA-Website. Ab Mai 2011 soll es für Inhaber des neuen Personalausweises im Scheckkartenformat möglich sein, den Antrag online zu stellen.

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RA Jens-Christof Niemeyer

RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444