RA Jens-Christof Niemeyer ⋅ Spenge ⋅ E-Mail ⋅ Tel. 05225/8738444

Anwalt Niemeyer

Kontaktseite öffnenKontakt
RA Jens-Christof Niemeyer
Kampstraße 2, 32139 Spenge
Tel. 05225/8738444

Scheinjugendliche – kein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko

RA Jens-Christof Niemeyer · 30.03.2009 (Update: 06.05.2009) · Druckversion

Pornos mit erwachsenen Darstellern, an deren Volljährigkeit Zweifel bestehen, fallen nur unter § 184c StGB, wenn die Darsteller fast noch kindlich wirken.

Paragraf 184c StGB bedroht die Verbreitung, Ausstellung et cetera von pornographischen Schriften mit sexuellen «Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren» mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Freunde und Hersteller entsprechender Inhalte fragen sich nun, wie das Agieren von Scheinjugendlichen vor der Kamera zu bewerten ist. Scheinjugendliche sind Erwachsene, die für den objektiven Betrachter minderjährig erscheinen.

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss (2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08) festgestellt, dass eine Strafbarkeit so lange nicht ernsthaft in Erwägung kommt wie lediglich Zweifel an der Volljährigkeit der Darsteller bestehen. Da weder körperliche Merkmale noch eine Analyse der Gesichtszüge die visuelle Unterscheidung zwischen sechzehn- oder siebzehnjährigen Mädchen und geringfügig älteren Personen zuverlässig ermöglichen, sieht das Verfassungsgericht ein Strafbarkeitsrisiko nur für den Fall, dass Darsteller «ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind». Strafbarkeit gemäß § 184c StGB komme erst in Betracht, wenn die auftretenden Personen fast noch kindlich wirken, die Filme sich also bereits in der Nähe der (Schein-) Kinderpornographie befinden.

Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Daten an Facebook, Twitter und/oder Google in die USA übertragen (und können dort gespeichert werden) sowie Cookies auf Ihrem Computer gesichert. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen. Aktivieren Sie die Schaltflächen daher nur, wenn Sie mit der Datenübertragung an die jeweiligen sozialen Netzwerke einverstanden sind.
RA Jens-Christof Niemeyer

RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444