Internetsperren: Bedenken und Risiken
Ein ehrenwertes Vorhaben: Die Bundesregierung will gegen Kinderpornografie vorgehen. Am 22. April hat das Kabinett darum einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Dieser Entwurf kann leider nur als höchst unbefriedigend bezeichnet werden. Er ist gleichermaßen ungeeignet wie gefährlich. Kinderpornografie wird einerseits an der falschen Stelle bekämpft (wenn man überhaupt von bekämpfen sprechen kann), andererseits wird – nebenbei – eine nicht kontrollierbare Zensurmöglichkeit des Internets geschaffen.

Stopp?
Versierte Kreise äußern im Internet seit geraumer Zeit lautstark ihre Bedenken gegen das Vorhaben, Internetprovider zu verpflichten, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten zu verhindern. Der Entwurf sieht vor, dass den Surfern anstelle bestimmter Internetseiten, die in einer Sperrliste des Bundeskriminalamts aufgeführt sind, ein Stoppschild gezeigt wird.
Kritikpunkte
Dieses Vorgehen ist denkbar ungeeignet und geht von falschen Voraussetzungen aus, denn:
- Es wird kein einziges Kind geschützt. Der Missbrauch hat bereits stattgefunden, wenn Fotos oder Videos davon im Internet gelandet sind. Ein Stoppschild, das die Anzeige des den Missbrauch dokumentierenden Materials erschwert, ändert daran nichts. Anstatt Server abzuschalten oder Täter zu verfolgen, wird nur das rechtswidrige Material hinter einem Vorhang versteckt.
- Das Gesetzesvorhaben geht von falschen Voraussetzungen aus. Kinderpornografie findet im öffentlichen Netz nicht statt. Es kann als gefestigte Erkenntnis bewertet werden, dass man niemals zufällig über Kinderpornografie stolpert. Man kann davon ausgehen, dass entsprechendes Material ausschließlich über Mailinglisten, in Tauschbörsen, im Usenet und in anderen nicht-öffentlichen Bereichen des Internets sowie offline per DVD-Versand getauscht wird. Einen Massenmarkt gibt es nicht, insbesondere keine Kinderporno-Industrie – Fotos und Filme kursieren ausschließlich in geschlossenen Täterzirkeln, die keine kommerziellen Interessen verfolgen.
- Die geplanten Sperren sind praktisch wirkungslos. Nachdem niemand zufällig im Internet auf entsprechendes Material stößt, sind die beabsichtigten Stoppseiten schon unnötig. Hinzu kommt, dass die Sperrseiten nur im World Wide Web funktionieren, also im Browser eingeblendet werden sollen. Das beanstandete Material hingegen wird hier praktisch nicht gezeigt. Die typischen Verbreitungskanäle Usenet, E-Mail, FTP und Tauschbörse sind von den Maßnahmen überhaupt nicht betroffen. Hinzu kommt, dass selbst Laien binnen Sekunden in der Lage sind, die Sperrfilter in ihrem Browser zu deaktivieren.
Alternative: Löschen statt Sperren
Es heißt oft, man dürfe nicht kritisieren ohne Alternativen aufzuzeigen, wie das angestrebte Ziel besser erreicht werden kann. Die im Kampf gegen Kinderpornografie nächstliegende Alternative ist so banal, dass man sich fast nicht traut, sie aufzuschreiben: Bekannt werdende Kinderporno-Server abschalten und die Betreiber bestrafen. Das ist auch jetzt schon zulässig.
Gefahren
Der Gesetzesentwurf ist leider nicht nur untauglich, das verfolgte Ziel zu erreichen, er ist auch gefährlich, da er Zensur begünstigt. Lorenz Maroldt über die Gefahren der Sperrliste im Tagesspiegel:
Da eine solche Liste ein Katalog kinderpornografischer Angebote mit Adresse ist, muss sie geheim bleiben. So erfährt die Öffentlichkeit aber auch nicht, was aus dem Datenverkehr gezogen wird – und ob es zu Recht geschieht. Eine ungeheure Aussicht: staatliche Behörden, die unkontrolliert zensieren. Was für eine Versuchung, auch andere Seiten zu blockieren, ob aus polizeilichen, politischen, moralischen oder sonstigen nicht gesetzlichen Gründen.
Petition
Die Bedenken sprechen sich inzwischen herum. Eine – noch bis zum 16. Juni 2009 laufende – Petition gegen das Vorhaben hat binnen weniger Tage zigtausend Unterzeichner gefunden, mich eingeschlossen. Bisher haben sich über 70.000 Menschen namentlich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen.
Fazit
Es wäre geradzu beruhigend, wenn es sich bei dem Gesetzesvorhaben «nur» um das durchschaubare Wahlkampfmanöver handeln würde, als das es sich derzeit darstellt. Das wäre zwar in abstoßender Weise populistisch, aber man müsste als Bürger immerhin nicht das Gefühl haben, von Laien regiert zu werden. Von Laien, denen Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und die Informationsfreiheit nicht viel wert sind und die nicht davor zurückschrecken, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durch ein praktisch ungeeignetes Gesetz in diese Grundrechte einzugreifen.
Dass man auch erfolgreich gegen Kinderpornografie vorgehen kann, hat ein Versuch des Vereins CareChild gezeigt: Der Verein hat 20 Provider kontaktiert, auf deren Servern Internetseiten gehostet wurden, die in der dänischen Sperrliste verzeichnet sind. Binnen eines Tages waren 16 der Server abgeschaltet, also für niemanden mehr erreichbar. Was ein Verein kann, müssen Strafverfolgungsbehörden erst recht können.
Wenn der Kampf gegen die Kinderpornografie ernst gemeint sein sollte, sollte die Politik ihr verfassungswidriges Vorhaben aufgeben. Stattdessen sind die Strafverfolgungsbehörden mit den für ihre Aufgaben erforderlichen Mitteln auszustatten.
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Er ist – unter anderem – in den Rechtsgebieten Internetrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht tätig. Auf der Seite Person erfahren Sie mehr über Anwalt Niemeyer. Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten: Tel. 05225 / 87 38 444

