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	<title>Anwalt Niemeyer</title>
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	<description>Für Sie da.</description>
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		<title>Monatsrückblick IT-Recht · Januar 2012</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/408/2012</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 13:37:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Jüngere Rechtsprechung und Geschehnisse u.a. im Immaterialgüterrecht, Datenschutz, TK-Providertum und e-Commerce.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schnelldurchlauf ausgewählter Themen, die IT-Juristen im Januar beschäftigten:</p>
<h4>Überblick</h4>
<ul>
<li>Hamburger Gerichte zur <a href="#hotels">Hotelbewertung im Internet</a></li>
<li><a href="#imm">Immaterialgüterrecht</a>: Weiterveräußerung von Hörbuch-Download · Total-Buy-Out-Klauseln · Filesharing-Abmahnung unbrauchbar · Streitwertbemessung bei unerlaubter Fotonutzung</li>
<li><a href="#ds">Datenschutz, Gesetzgebung</a>: Entwurf der EU-Datenschutz-Verordnung vorgestellt · IHK vs. ULD Schleswig-Holstein · Pippa vs. PIPA</li>
<li><a href="#prov">Providertum, Mobiltelefonie</a>: Unbemerkte Datenverbindungen · Praxis der Funkzellenabfrage · DSL-Geschwindigkeit · Haftung des Admin-C</li>
<li><a href="#ecomm">e-Commerce</a>: Angaben zum Kraftstoffverbrauch bei Vorführwagen · Grundpreisangaben in Angebotsübersichten</li>
<li><a href="#sonst">Sonstiges</a>: Keine Schutzlücken ohne Vorratsdatenspeicherung · Kündigungsrecht des Nutzers von Online-Partnerbörsen</li>
</ul>
<div id="attachment_410" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2012/01/hh.jpg" alt="Hamburg (Symbolfoto)" title="Hamburg (Symbolfoto)" width="300" height="201" class="size-full wp-image-410" /><p class="wp-caption-text">Hamburg (Symbolfoto)</p></div>
<h2 id="hotels">Hotelbewertung</h2>
<p>Hamburger Gerichte waren in der jüngeren Vergangenheit gleich zwei Mal mit Hotelbewertungen befasst. Das <em>LG</em> entschied über die Haftung von Hotelbuchungsportalen für geschäftsschädigende Bewertungen von Nutzern (im Folgenden <em>I</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=327 O 607/10" title="LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10">327 O 607/10</a>), das <em>Hanseatische OLG</em> bestätigte ein Urteil, das sich für die Zulässigkeit von Hotelbewertungen an sich aussprach (im Folgenden <em>II</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 U 51/11" title="OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 51/11">5 U 51/11</a>).</p>
<h5>Hotelbewertung I</h5>
<p>Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Veröffentlichen nutzergenerierter Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen auch dann geschäftliche Handlungen dar, wenn das Bewertungsportal nur Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist (anders: <em>KG Berlin</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=52 O 229/10" title="LG Berlin, 21.10.2010 - 52 O 229/10">52 O 229/10</a>). Dies gilt zumindest dann, wenn die Entscheidung über das «Ob» einzelner Veröffentlichungen dem Portal obliegt (Nutzer konnten ihre Bewertungen nicht selber online stellen, die Freischaltung erforderte das erfolgreiche Durchlaufen eines «aufwändigen TÜV-zertifizierten» Prüfungsverfahrens). Der Portalbetreiber haftet dann für die falschen Tatsachenbehauptungen der Nutzer.</p>
<h5>Hotelbewertung II:</h5>
<p>Das <em>Hanseatische OLG</em> entschied, dass die bloße Eignung einer Bewertungsplattform zur Verbreitung unwahrer Behauptungen nicht genügt, den vermeintlichen «virtuellen Pranger» zu verbieten. Eine Hotel- und Hostelbetreiberin verlangte, dem beklagten Bewertungsportal schon die Möglichkeit zur Bewertung der eigenen Unterkünfte zu untersagen. Ohne Erfolg, da die Allgemeinheit ein Interesse an Hotelbewertungen habe, die selbst dann als Meinungen geschützt seien, wenn sie anonym abgegeben werden. Unwahre Behauptungen seien auch weiterhin einzeln anzugreifen.</p>
<h2 id="imm">Immaterialgüterrecht</h2>
<p>Filesharing ist in Schweden nunmehr <a href="http://torrentfreak.com/file-sharing-recognized-as-official-religion-in-sweden-120104/">als Religion anerkannt</a>.</p>
<h4>LG Stuttgart: Weiterveräußerung von heruntergeladenem Hörbuch</h4>
<p>Das <em>LG Stuttgart</em> befasste sich mit der AGB-Klausel</p>
<blockquote><p>Der Käufer […] erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Der Weiterverkauf ist untersagt.</p></blockquote>
<p>einer Anbieterin von Hörbuch-Downloads und hält diese Klausel im Ergebnis für zulässig (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17 O 513/10" title="LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10">17 O 513/10</a>). Insbesondere sei darin keine unangemessene Benachteiligung des Kunden zu sehen (so auch <em>LG Berlin</em> für Musik-Downloads, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16 O 67/08" title="LG Berlin, 14.07.2009 - 16 O 67/08">16 O 67/08</a>). Denn der Hauptzweck des Vertrags, das Anhören eines Hörbuchs, sei nicht in Gefahr, der etwaige Weiterverkauf dagegen sekundärer Natur. Der Erwerber eines Download-Hörbuchs müsse mit erhöhten rechtlichen Beschränkungen rechnen und könne sich im Falle einer Veräußerungsabsicht nicht auf Erschöpfung berufen, da ein «für den Verkehr autorisiertes, gegenständliches Werkstück nicht vorhanden ist, sondern der Nutzer das Vervielfältigungsstück erst selbst» erstelle.</p>
<p>Zu beachten sei, dass die Erschöpfungswirkung nur die Verkehrsfähigkeit bereits rechtmäßig in den Verkehr gebrachter Vervielfältigungsstücke gewährleisten soll. Daher habe der <em>BGH</em> in seinem Vorlagebeschluss vom 3. Februar 2011 bereits zu erkennen gegeben, «dass die Wirkung der Erschöpfung nicht auf den online übermittelten unkörperlichen Datenbestand ausgedehnt werden sollte» (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 129/08" title="I ZR 129/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)">I ZR 129/08</a>). Hörbuchdateien seien mit Hörbuch-CDs und Büchern (aus Papier) auch wegen der verlustfreien Übertragungsmöglichkeit bzw. des verschleißlosen Gebrauchs nicht vergleichbar. Es entstehe kein echter Sekundärmarkt, sondern ein zusätzlicher Primärmarkt, der zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen würde (da technische Schutzmöglichkeiten wie digitale Wasserzeichen «nur sehr eingeschränkt tauglich» seien, können legale Kopien nicht als solche erkannt werden). Denkbare Ausnahme: Wenn aus zwingenden technischen Gründen die Verkörperung auf Datenträger von vornherein erforderlich ist (bei Hörbuch-Download aber nicht der Fall).</p>
<p>Spannend bleibt, welche Folgen diese gerichtliche Äußerung nach sich zieht:</p>
<blockquote><p>Dem Weiterverschenken des Hörbuchs steht die streitgegenständliche Klausel nicht entgegen.</p></blockquote>
<h4>LG Mannheim: Total-Buy-Out-Klausel unwirksam</h4>
<p>Mit Urteil vom 5. Dezember 2011 hat das <em>LG Mannheim</em> – unter Verweis auf das <em>Hanseatische OLG</em> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 U 113/09" title="OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09">5 U 113/09</a>) – auf Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, mit welcher freie Journalisten gegen eine Einmalzahlung umfassende, ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrechte für alle erdenklichen, einschließlich unbekannten, Nutzungsarten an ein Presseunternehmen einräumen sollen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 O 442/11" title="LG Mannheim, 05.12.2011 - 7 O 442/11">7 O 442/11</a>).</p>
<h4>OLG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnung als unbrauchbare Dienstleistung</h4>
<p>Das <em>OLG Düsseldorf</em> befasste sich mit den Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Zahlungsklage nach einer Filesharing-Abmahnung und führte – wie schon das <em>OLG Köln</em> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 42/11" title="OLG K&ouml;ln, 24.03.2011 - 6 W 42/11">6 W 42/11</a>) – aus, dass das Anbieten von Musikdateien und die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum betroffenen Anschluss mit Nichtwissen bestritten werden dürfe. Hinzu kam im vom Senat behandelten Fall, dass die Abmahnung den angeblichen Rechtsverstoß nicht genau genug erkennen ließ, sodass auch die Kosten der «völlig unbrauchbare[n] anwaltlichen Dienstleistung» nicht erstattungsfähig sein dürften (Az. I-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 W 132/11" title="OLG D&uuml;sseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11">20 W 132/11</a>).</p>
<h4>OLGs Köln und Braunschweig: Streitwertbemessung bei Bildnutzungen in ebay-Auktionen</h4>
<p>Seine Rechtsprechung zur Streitwertbemessung im Urheberrecht hat das <em>OLG Köln</em> der Realität angepasst. Statt bisher gängiger 6.000 € können für die ungenehmigte Fotonutzung in einer privaten eBay-Auktion nun auch 3.000 € als Streitwert angemessen und ausreichend sein (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 256/11" title="OLG K&ouml;ln, 22.11.2011 - 6 W 256/11">6 W 256/11</a>). In einem ähnlichen Fall hatte das <em>OLG Braunschweig</em> den Streitwert zuletzt auf 300 € festgesetzt (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 W 92/11" title="OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11">2 W 92/11</a>).</p>
<h2 id="ds">Datenschutz, Gesetzgebung</h2>
<p>Der Entwurf der <a href="http://www.vzbv.de/8661.htm">EU-Datenschutz-Verordnung</a> ist nun auch <a href="http://ec.europa.eu/justice/newsroom/data-protection/news/120125_en.htm">offiziell vorgestellt </a>worden. <em>Telemedicus</em> <a href="http://www.telemedicus.info/article/2169-EU-Datenschutz-Reding-stellt-Entwurf-fuer-Verordnung-vor.html">berichtet</a> und lieferte auf Grundlage der zuvor bekannt gewordenen Fassung vorab schon <a href="http://www.telemedicus.info/article/2160-5-Thesen-zur-Datenschutz-Verordnung.html#extended">fünf Thesen</a>. Eine weitere <a href="http://www.dgri.de/index.php/fuseaction/download/lrn_file/stellungnahme-dgri-datenschutzvo.pdf">lesenswerte Stellungnahme</a> stammt von der <em>DGRI</em>.</p>
<p>Der – nicht unumstrittene, aber vehement vertretene – Standpunkt des <em>Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz</em> (ULD) in Schleswig-Holstein zur <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011">Zulässigkeit von Social-Plugins</a> (Like-Button et al.) wird Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Für die regionale Wirtschaftsakademie hat die dortige <em>Industrie- und Handelskammer</em> <a href="http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3349269/facebook-streit-wirtschaft-klagt-gegen-datenschuetzer">Klage zum Verwaltungsgericht Schleswig</a> erhoben.</p>
<p>Als <em>Pippa</em>, die Schwester der Duchess of Cambridge, sich erstmals einem großen Publikum zeigte, gründete sich im Netz gleich ein Fanclub (zurzeit gefällt <a href="http://www.facebook.com/pages/Pippa-Middleton-Ass-Appreciation-Society/183120471735513">das</a> 243.548 Nutzern). Gegen <em>PIPA</em>, die Schwester von SOPA, <a href="http://netzpolitik.org/2012/sopa-blackout-gallery/">trug das Internet Schwarz</a>. Das hält das konservative Lager, nachdem der erste Netzsperrenanlauf in Deutschland <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,801299,00.html">endgültig zu Grabe getragen</a> ist, nicht davon ab, <a href="http://digitalegesellschaft.de/2012/01/pm-warum-sopa-auch-uns-angeht/">Überwachungsgesetze</a> zu <a href="http://www.cduwatch.de/2012/cdu-abgeordnete-befurworten-sopa-pipa/">befürworten</a>.</p>
<h2 id="prov">Providertum, Mobiltelefonie</h2>
<p>Apple und Samsung stritten munter weiter.</p>
<h4>Kostentragung für unbemerkte Datenverbindungen</h4>
<p><em>MMR-Aktuell</em> wärmte das Urteil des <em>AG Hamburg</em> vom 16. Juni 2011 auf, derzufolge die Abrechnung von Datenverbindungen im entschiedenen Fall nicht zum Preis von 0,19 €/10 KB erfolgen durfte (Möglichkeit von Datentraffic nur indirekt in AGB erwähnt,  Preisvereinbarung nicht eindeutig), sondern nur zum marktüblichen Tarif, bestimmt anhand der Preislisten von Discountanbietern im betroffenen Zeitraum (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 C 16/11" title="AG Hamburg, 16.06.2011 - 14 C 16/11">14 C 16/11</a>).</p>
<h4>Funkzellenabfrage</h4>
<p><em>Netzpolitik.org</em> berichtete unter Offenlegung eines <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/FZA-Friedrichshain.pdf">Aktenauszugs</a> über einen Praxisfall der <a href="http://netzpolitik.org/2012/massenhafte-funkzellenabfrage-jetzt-auch-in-berlin-was-vorratsdatenspeicherung-wirklich-bedeutet/">Funkzellenabfrage in Berlin</a>, Kollege <em>Stadler</em> liefert unter Verweis auf den <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/leitfaden_datenzugriff_voll.pdf">Leitfaden zum Datenzugriff</a> der Generalstaatsanwaltschaft München eine <a href="http://www.internet-law.de/2012/01/massenhafte-funkzellenabfrage-auch-in-berlin.html">Einschätzung</a> zu dem Vorkommnis.</p>
<h4>DSL-Geschwindigkeit</h4>
<p>Wenn DSL6000 bestellt ist, kann nicht ohne weiteres nur DSL2000 angeschlossen werden. Die Werbeeinwilligung per AGB genügt nicht den gesetzlichen Erfordernissen. So sprach das <em>LG Düsseldorf</em> <a href="http://www.vzbv.de/8592.htm">auf Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen</a> und verbot einer DSL-Anbieterin u.a. folgende AGB-Klauseln (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 O 501/10" title="LG D&uuml;sseldorf, 28.12.2011 - 12 O 501/10">12 O 501/10</a>, nicht rechtskräftig):</p>
<ol>
<li>Sollte […]Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.</li>
<li>Mein Vertragspartner kann mir Text- oder Bildmitteilungen an mein Telefon (sowie meine E-Mail- und Postadresse) zukommen lassen.</li>
</ol>
<h4>BGH zur Haftung des Admin-C</h4>
<p>Der <em>BGH</em> veröffentlichte den Volltext des Urteils <em>Basler Haar-Kosmetik</em>, dessen Leitsatz b) zur Haftung des Admin-C wie folgt lautet (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 150/09" title="BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09: Basler Haar-Kosmetik">I ZR 150/09</a>, Gratulation an den <a href="http://www.internet-law.de/2012/01/bgh-zur-haftung-des-admin-c-2.html">Kollegen Stadler</a> zum Zitat in Rn. 55):</p>
<blockquote><p>Derjenige, der sich von einem ausländischen Anmelder eines Domainnamens gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benennen und registrieren lässt, haftet nicht schon deswegen als Störer für mögliche mit der Registrierung verbundene Verletzungen von Rechten Dritter.</p></blockquote>
<h2 id="ecomm">e-commerce</h2>
<p>Der <em>BGH</em> hat ebenfalls entschieden, dass die Verpflichtung, in der Neuwagenwerbung Angaben zum Kraftstoffverbrauch zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 190/10" title="BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10">I ZR 190/10</a>). Mit Entscheidung vom 24. November 2011 urteilte das <em>LG Hamburg</em>, dass Grundpreisangaben bereits in listenmäßigen Angebotsübersichten zu finden sein müssen und nicht erst auf der eigentlichen Angebotsseite auftauchen dürfen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=327 O 196/11" title="LG Hamburg, 24.11.2011 - 327 O 196/11">327 O 196/11</a>, nicht rechtskräftig).</p>
<h2 id="sonst">Und sonst?</h2>
<p>Ein wissenschaftliches <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VDS_Langfassung.pdf?__blob=publicationFile">Gutachten des Max-Planck-Instituts (MPI)</a> für ausländisches und internationales Strafrecht, das der Frage etwaiger Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nachgeht, zeigt: Derzeit gibt es keine Schutzlücken.</p>
<p>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html" title="&sect; 627 BGB: Fristlose K&uuml;ndigung bei Vertrauensstellung">627</a> BGB erlaubt die fristlose Kündigung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrags, da die klassische Vermittlung einen Dienst höherer Art darstellt (der <em>BGH</em> schreibt dem Ehemakler Diskretion und Taktgefühl zu). Ein sofortiges Kündigungsrecht steht dem Kunden einer Online-Partnerbörse – so das <em>AG München</em> – jedoch nicht zu. Schließlich fehlt es gerade an dieser persönlichen Beziehung. Die Leistungen basieren zudem nicht auf Taktgefühl, sondern auf Taktfrequenz, nämlich vollautomatisierten Alogrithmen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=172 C 28687/10" title="172 C 28687/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">172 C 28687/10</a>).</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/408/2012">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<title>Was die Gerichte von zwielichtigen Branchenregistern halten</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/401/2012</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 14:54:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Täuschung]]></category>

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		<description><![CDATA[Angebote für Branchenverzeichniseinträge mit versteckter Kostenpflicht im Kleingedruckten sind irreführend. Gerichte verneinen die Zahlungspflicht aus unterschiedlichsten Gründen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Früher oder später bekommt jeder Gewerbetreibende es mit dem Phänomen zu tun, das als <em>Adressbuchschwindel</em> oder <em>Branchenbuch-Abzocke</em> bekannt ist: Anbieter bedeutungsl- und dubioser Adressverzeichnisse senden Gewerbetreibenden Angebote zu, sich in ein Online-Branchenverzeichnis eintragen zu lassen bzw. den vorhandenen Eintrag zu korrigieren. Wer das – amtlich anmutende oder gar eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung vorspiegelnde – Formular, das im Kleingedruckten auch unangemessen hohe Preisangaben enthält, in einem schwachen Moment unterzeichnet und zurückschickt, bekommt früher oder später eine stattliche Rechnung für die an sich nicht gewollte und in der Regel auch völlig wirkungslose Eintragung.</p>
<p>In der Rechtsprechung wird die Zahlungspflicht immer häufiger verneint, aus unterschiedlichsten Gründen (u.a. Anfechtungsmöglichkeit wegen arglistiger Täuschung, Entgeltlichkeit als überraschende Klausel, Sittenwidrigkeit des Vertrags).</p>
<h2>Was deutsche Gerichte davon halten</h2>
<p>Erstmals befasste der <em>Bundesgerichtshof</em> (BGH) sich im Jahr 2005 mit den Anforderungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, nachdem ein unaufmerksames Unternehmen ein mit «Offerte» überschriebenes und als «Eintragungsantrag und Korrekturabzug» bezeichnetes Angebot «zur Aufnahme in unser bundesdeutsches Online-Firmenverzeichnis im Internet» unterzeichnet hatte. Einer Entscheidung über die Frage, ob im konkreten Einzelfall aus der Art und Weise der Darstellung der wesentlichen Vertragsbestandteile auf den Täuschungswillen des Absenders geschlossen werden kann, hatte der Senat sich jedoch zu enthalten (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X ZR 123/03" title="BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03: &quot;irref&uuml;hrendes Angebotsschreiben&quot;">X ZR 123/03</a>).</p>
<h4>Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Offerten</h4>
<p>Im Juni 2011 durfte der BGH in einer Wettbewerbssache dann endlich die Verschleierung und Irreführung unseriöser Branchenbuchanbieter beurteilen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 157/10" title="BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10: Branchenbuch Berg">I ZR 157/10</a>, <em>Branchenbuch Berg</em>):</p>
<blockquote><p>Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html" title="&sect; 4 UWG: Beispiele unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen">4</a> Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html" title="&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen">5</a> Abs. 1 UWG.</p></blockquote>
<p>Der Senat bescheinigte Gewerbetreibenden und ihren Mitarbeitern zwar «jedenfalls eine durchschnittlich intellektuelle Erkenntnisfähigkeit», diese Personen stünden jedoch nicht selten unter Zeitdruck und würden sich mit derartigen Angebotsschreiben nur oberflächlich befassen. Weil die Branchenbuchanbieter es gerade auf diese flüchtige Betrachtung abgesehen hätten, könne von einer Täuschung augegangen werden.</p>
<p>Ebenfalls im Wettbewerbsrecht erging das Urteil des <em>OLG Frankfurt/Main</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 242/08" title="OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08">6 U 242/08</a> (Leitsatz):</p>
<blockquote><p>Für eine Irreführung […] kann […] ausreichen, wenn […] die Werbung gezielt auf eine solche Täuschung angelegt ist und schützenswerte Interessen des Unternehmens, in dieser Weise werben zu dürfen, nicht ersichtlich sind, weil die Werbeadressaten, die das Angebot richtig verstehen, eine Inanspruchnahme der angebotenen Leistung nicht ernsthaft in Betracht ziehen werden.</p></blockquote>
<p>Ähnlich: <em>LG Düsseldorf</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=38 O 148/10" title="LG D&uuml;sseldorf, 15.04.2011 - 38 O 148/10">38 O 148/10</a>.</p>
<h4>Von A bis Z (genau: B bis M)</h4>
<p>Für die meisten Betroffenen dürfte interessanter sein, wie die Gerichte zur Frage der Zahlungspflicht der Branchenverzeichnis-«Kunden» entscheiden. Notizen zu ausgewählten Entscheidungen, sortiert nach Gerichtsort.</p>
<p><strong>AG Bergisch-Gladbach, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=67 C 164/08" title="AG Bergisch Gladbach, 07.11.2008 - 67 C 164/08">67 C 164/08</a>:</strong> Anfechtungsberechtigung wegen Arglist, da Formular darauf angelegt war, dass Informationen überlesen werden. Irrtumsanfechtung und Sittenwidrigkeit werden ebenfalls bejaht. Ausführliche Urteilsgründe.</p>
<p><strong>AG Bocholt, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 C 281/10" title="13 C 281/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">13 C 281/10</a>:</strong> Erfolgreiche Arglistanfechtung und Annahme der Sittenwidrigkeit (ausführlich).</p>
<p><strong>AG Bonn, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=101 C 453/10" title="AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10">101 C 453/10</a>:</strong> Wegen verspäteter Annahme schon kein Vertragsschluss (Formular enthielt 2-Wochen-Frist zur Rücksendung), zumindest aber erfolgreiche Arglistanfechtung. Ausführliche Auseinandersetzung mit Formulargestaltung.</p>
<p><strong>OLG Celle, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 U 9/09" title="OLG Celle, 18.06.2009 - 13 U 9/09">13 U 9/09</a>:</strong> Arglistanfechtung möglich.</p>
<p><strong>AG Dresden, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=104 C 3441/11" title="AG Dresden, 05.10.2011 - 104 C 3441/11">104 C 3441/11</a>:</strong> Unabhängig davon, ob es einen Vertrag gab oder gibt, seine Laufzeit und die Entgeltlichkeit der Eintragung ergeben sich aus einer überraschenden und damit unwirksamen AGB-Klausel.</p>
<p><strong>AG Düsseldorf, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=42 C 11568/11" title="AG D&uuml;sseldorf, 23.11.2011 - 42 C 11568/11">42 C 11568/11</a>:</strong> Arglistanfechtung möglich.</p>
<p><strong>LG Flensburg, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 S 71/10" title="1 S 71/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 S 71/10</a> (Leitsatz):</strong></p>
<blockquote><p>Eine Entgeltklausel in einem Formular für einen Brancheneintrag im Internet kann als ungewöhnliche und überraschende Klausel nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html" title="&sect; 305c BGB: &Uuml;berraschende und mehrdeutige Klauseln">305c</a> Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn die Preisangabe im Formulartext «versteckt» ist und die Gestaltung des Formulars ersichtlich darauf gerichtet ist, dass dem Adressaten verborgen bleiben soll, dass er mit seiner Unterschrift eine entgeltliche Leistung bestellt.</p></blockquote>
<p><strong>LG Hamburg, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=309 S 66/10" title="LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10">309 S 66/10</a>:</strong> Keine Zahlungspflicht für Adressaten. Adressenregister hat sich behauptete Ansprüche durch Betrug verschafft. Register muss Anwaltskosten der außergerichtlichen Forderungsabwehr zahlen.</p>
<p><strong>LG Köln, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 S 139/07" title="LG K&ouml;ln, 26.09.2007 - 9 S 139/07">9 S 139/07</a> (Leitsatz):</strong></p>
<blockquote><p>In Fällen, in denen der Verfasser einer Offerte mittels Aufmachung und Formulierung seines Vertragsangebotes gezielt eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, den Adressaten über die Folgekosten der offerierten Leistung zu täuschen, steht dem Getäuschten selbst dann ein Anfechtungsrecht gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html" title="&sect; 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen T&auml;uschung oder Drohung">123</a> BGB zu, wenn der Adresssat des Schreibens bei sorgfältigem Lesen des Angebots die auf ihn zukommenden Kosten hätte erkennen können.</p></blockquote>
<p>Hinzu komme neben der Sittenwidrigkeit des Vertrags, dass das Gewerbeverzeichnis seine Leistung noch nicht erbracht habe. Ähnliche Entscheidungen: <em>LG Köln</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 S 44/07" title="LG K&ouml;ln, 04.07.2007 - 9 S 44/07">9 S 44/07</a> un Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 S 88/07" title="9 S 88/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">9 S 88/07</a></p>
<p><strong>AG München, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=262 C 33810/07" title="AG M&uuml;nchen, 09.04.2008 - 262 C 33810/07">262 C 33810/07</a>:</strong> Versteckte Entgeltvereinbarung ist unwirksam, Formular außerdem ersichtlich auf <em>Übertölpelung</em> angelegt (sehr kurzes Urteil).</p>
<p><strong>AG München, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=213 C 4124/11" title="AG M&uuml;nchen, 27.04.2011 - 213 C 4124/11">213 C 4124/11</a>:</strong> Entgeltvereinbarung wohl wirksam, aber wegen erfolgreicher Arglistanfechtung hinfällig. Ausführliche Begründung.</p>
<p><strong>LG München, Az. 13 S 8210/09:</strong> Zwar ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung vorliegen, die versteckte Entgeltvereinbarung ist aber unwirksam.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Noch erfreulicher als die aus diesem Rechtsprechungsüberblick trotz der Vielfalt der jeweiligen Urteilsgründe erkennbare Tendenz gegen die Zahlungspflicht für Einträge in zwielichtigen Branchenverzeichnissen wäre es freilich, wenn die Gewerbetreibenden ihre <em>jedenfalls durchschnittliche intellektuelle Erkenntnisfähigkeit</em> anwenden und derartige Angebotsschreiben ignorieren würden anstatt sie blind zu unterzeichnen und zurückzusenden («lesen hilft»).</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/401/2012">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<title>Neu: Flexibles Layout der Kanzlei-Website</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/397/2012</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/397/2012#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 15:10:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Webdesign]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Internetseiten passen sich automatisch der Größe des Browserfensters an.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hallo 2012, tschüss vertikales Scrollen.</strong> Zum Jahreswechsel habe ich dieser Website ein sogenanntes <em>responsives Layout</em> spendiert. Die Darstellung passt sich also der Größe des Bildschirms bzw. des Browserfensters automatisch an. Für die weitaus meisten Besucher – mit Fenstergrößen ab einer Breite von 960 Pixeln oder Tablets – ändert sich nichts. Diejenigen, die diese Website auf kleineren Bildschirmen betrachten, bekommen eine aufgeräumte Version angezeigt, die vertikales Scrollen entbehrlich macht.</p>
<p><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2012/01/responsiv.jpg" alt="Bildschirmfotos zur Illustration der Größenänderungen" title="Bildschirmfotos zur Illustration der Größenänderungen" style="width:100%; max-width: 609px; border-width: 0px;" /></p>
<p>Die wichtigsten Änderungen:</p>
<ul>
<li><strong>Erster Schritt (<span style="color:#e0b41e;">mittlere Größen</span>):</strong> Die Seitenleiste verschwindet, wobei die wichtigsten Elemente unterhalb des Artikeltextes angezeigt werden. Die Kontaktinformationen bleiben im Kopfbereich erhalten. Der Fußbereich wird zweizeilig.</li>
<li><strong>Zweiter Schritt (<span style="color:#e00000;">kleine Fenster</span>):</strong> Die Navigationsleiste mutiert zum Auswahlmenü. Die Kontaktinformationen wandern verkleinert an den oberen Bildschirmrand.</li>
</ul>
<p>Probieren Sie es aus (Größe des Browserfensters ändern)!</p>
<p><em>Falls jemand Darstellungsprobleme zu vermelden hat, danke ich im Voraus für die Übersendung von Bildschirmfotos und Angaben zur Konfiguration.</em></p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/397/2012">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<title>The Good, the Bad and the Ugly – Filesharing-Entscheidungen 2011</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/395/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/395/2011#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 11:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anscheinsbeweis]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[fliegender Gerichtsstand]]></category>
		<category><![CDATA[Gestattungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenshöhe]]></category>
		<category><![CDATA[sekundäre Darlegungslast]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsprechungsüberblick: Die wichtigsten Entscheidungen zu Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aus dem Jahr 2011.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die in Tauschbörsen <em>massenweise begangenen Urheberrechtsverletzungen</em>, gegen die die gebeutelten Rechteinhaber sich nur <em>massenweise zur Wehr setzen</em> können, halten neben ungezählten Inhabern von DSL-Anschlüssen auch die Rechtspflege auf Trab. Einen Einblick in die wirtschaftliche Dimension der Serienbrief-Abmahnungen gab zuletzt Anfang Dezember die von einer der zu den üblichen Verdächtigen zählenden Kanzleien <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnkanzlei-versteigert-90-Millionen-Euro-offene-Forderungen-aus-Filesharing-Abmahnungen-1391076.html">veranstaltete Versteigerung von offenen «Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen»</a> im Wert von 90 Millionen Euro. </p>
<p>Selbst das <em>Bundesverfassungsgericht</em> bezeichnete derartige Fälle – worauf ich noch zurückkomme – als «eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie». Nachdem es mir neben der Mandatsbearbeitung (Anwälte bloggen ja nicht nur, viele arbeiten nebenher auch noch), der Behandlung anderer spannender Themen auf dieser Website (etwa der Pflege der <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/218/2010">Filesharing-Streitwertübersicht</a>) nicht gelingt, auf jede bekannt werdende Entscheidung einzeln hinzuweisen, stelle ich hier die meines Erachtens wichtigsten relevanten Gerichtsentscheidungen dieses Jahres vor.</p>
<p><strong>Gliederung dieses Beitrags:</strong> <a href="#1">Münchener Rechtsprechung</a> · <a href="#2">Wider den fliegenden Gerichtsstand</a> · <a href="#3">Neues aus den Auskunftsverfahren</a> · <a href="#4">Wider den Anschein der Täterschaft</a> · <a href="#5">«Eltern haften für Ihre Kinder»</a> · <a href="#6">Schadenshöhe</a> · <a href="#7">Nur einmal Beratungshilfe</a> · <a href="#8">Fazit</a></p>
<h3 id="1">Die Münchener Rechtsprechung</h3>
<div id="attachment_396" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/12/cowboy.jpg" alt="Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)" title="Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)" width="300" height="223" class="size-full wp-image-396" /><p class="wp-caption-text">Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)</p></div>
<p>Anschauliche Belege für die unklare Rechtslage und die von juristischen Laien empfundene Willkür finden sich in Bayern: Das <em>Amtsgericht München</em> brachte es im November fertig, eine Rentnerin, die weder WLAN-Router noch Computer besitzt und den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung eines Hooligan-Films bestritt, zur Zahlung der durch die Abmahnung verursachten Anwaltskosten zu verurteilen, ohne sich überhaupt mit der Rechtsfrage der Verantwortlichkeit auseinanderzusetzen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=142 C 2564/11" title="AG M&uuml;nchen, 23.11.2011 - 142 C 2564/11">142 C 2564/11</a>). Schon eine Woche vorher hieß es in einer Pressemitteilung des Münchener Amtsgerichts, dass dort <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/03259/index.php">mehr als 1.400 solcher Klagen anhängig seien</a>. Der flapsige Tonfall – auszugsweise wiedergegeben:</p>
<blockquote><p>[…] können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden». Da nützt auch die neue Vorschrift des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">97</a> Absatz 2 im Urhebergesetz nichts […] kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil.</p></blockquote>
<p>– und die bisherige Rechtsprechung in München lassen für die Beklagten erstinstanzlich nichts Gutes hoffen.</p>
<p>Normalsterblichen ist ohnehin nur schwer zu vermitteln, was es mit dem <em>fliegenden Gerichtsstand</em> auf sich hat, warum also das <em>Amtsgericht München</em> im erwähnten Fall zu einer Entscheidung berufen war, obwohl die computerlose Rentnerin und die Klägerin aus dem mehrere hundert Kilometer entfernten Berlin stammten (kurze Erläuterung: ausschlaggebend ist der Ort der unerlaubten Handlung, im Internet also prinzipiell die ganze Welt, sodass prinzipiell alle deutschen Zivilgerichte örtlich zuständig sind).</p>
<h3 id="2">AG Frankfurt/Main: Wider den «fliegenden Gerichtsstand»</h3>
<p>In diesem Zusammenhang ist das <em>Amtsgericht Frankfurt/Main</em>, das <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/163/2009">schon 2009 Bedenken gegen den <em>fliegenden Gerichtsstand</em> hatte</a>, positiv aufgefallen. Es verlangt einen sachlichen Bezug zu der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzung. Eine örtliche Zuständigkeit gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/32.html" title="&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung">32</a> ZPO ergebe sich demnach nur an den jeweiligen Wohnsitzen der Parteien (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=30 C 1849/11" title="AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11">30 C 1849/11</a>-25).</p>
<h3 id="3">Auskunftsverfahren – Köln vs. München</h3>
<p>Zwei Entscheidungen zu den Gestattungsbeschlüssen, die die DSL-Provider zur Offenlegung der jeweilige Anschlussinhaber verpflichten, will ich hervorheben.</p>
<p>Das <em>OLG Köln</em> hielt an seiner bisherigen Position zur relevanten Verwertungsphase fest. Sie beginnt demnach in der Regel vor desen Veröffentlichung und <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/285/2011">dauert zumindest sechs Monate (Az. 6 W 91/11)</a>. Außerhalb der relevanten Verwertungsphase sieht man eine Rechtsverletzung im Rheinland nicht mehr als in gewerblichem Ausmaß erfolgt an.</p>
<p>Anders in – man arbeitet offenbar an einem nachhaltig rechteinhaberfreundlichen Ruf – München: Das dortige OLG entschied, dass gewerbliches Ausmaß grundsätzlich ohne Hinzutreten weiterer Merkmale vorliegt, wenn ein Werk in einer Tauschbörse angeboten wird (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29 W 1268/11" title="OLG M&uuml;nchen, 26.07.2011 - 29 W 1268/11">29 W 1268/11</a>).</p>
<h3 id="4">Täterschaftsvermutung entkräften, aber wie?</h3>
<p>Zur Entkräftung der Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers genügt nach einer Entscheidung des <em>OLG Köln</em> die <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/314/2011">ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs. Die ordnungsgemäße Ermittlung von IP-Adressen darf sogar mit Nichtwissen bestritten werden (Az. 6 W 42/11)</a>.</p>
<p>Unter Verweis auf diese Entscheidung ließ auch das <em>OLG Hamm</em> als Verteidigungsvorbringen gegen die Inanspruchnahme als Täter genügen, dass außer dem Anschlussinahber noch dessen Frau und die Schwiegereltern Zugang zum WLAN hätten (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22 W 82/11" title="OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11">22 W 82/11</a>). Damit habe</p>
<blockquote><p>er seiner sekundären Darlegungslast für die ernsthafte Möglichkeit eines eine Täterschaft oder Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung ausschließenden Geschehensablaufs genügt,</p></blockquote>
<p>es sei nicht</p>
<blockquote><p>zu verlangen, dass der seine eigene Täterschaft oder Teilnahme bestreitende Anschlussinhaber Nachforschungen über die Täterschaft bei den seinen Anschluss mitbenutzenden Personen anstellt und das Ergebnis mitteilt.</p></blockquote>
<p>Dem <em>OLG Frankfurt/Main</em> zufolge ist auch das Beweisangebot der Parteivernehmung zur Ortsabwesenheit des den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung bestreitenden und alleinlebenden Anschlussinhabers, der seinen Computer bei Verlassen der Wohnung immer, also auch am Tag der behaupteten Tat, ausschaltet, geeignet, um der sekundären Darlegungslast nachzukommen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 U 53/11" title="OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 U 53/11">11 U 53/11</a>).</p>
<p>Vor dem <em>LG Stuttgart</em> erfolgreich waren die Eltern, die den einzigen im Haushalt befindlichen Computer von der Kriminalpolizei hatten durchsuchen lassen. Nachdem die Ermittler dort weder die vermeintlich genutzte Filesharing-Software noch die angeblich verbreiteten Audiodateien gefunden hatten, wies das Gericht die Schadensersatzklage ab (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17 O 39/11" title="LG Stuttgart, 28.06.2011 - 17 O 39/11">17 O 39/11</a>).</p>
<p>Zur grundsätzlichen Eignung der Ermittlungen von Rechtsverstößen in Tauschbörsen, also dem eigentlichen Tatnachweis, ließ sich zuletzt das <em>LG Berlin</em> aus und bemängelte unter anderem, dass nicht ersichtlich sei, ob die Software «unter den Umständen dieses Einzelfalls zuverlässig» funktioniere (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15 O 1/11" title="LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 1/11">15 O 1/11</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15 O 2/11" title="LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 2/11">15 O 2/11</a>, die Berufungsverfahren sind beim <em>KG</em> unter den Az. 24 U 167/11 und 24 U 168/11 anhängig). Die Bezeichnung irgendwelcher «Papiere» als Gutachten sei nicht ausreichend, insbesondere dann nicht, wenn offen bleibe, was genau in der Tauschbörse zugänglich gemacht worden sein soll:</p>
<blockquote><p>Die Erfassung bezieht sich jeweils auf einen Sekundenzeitraum. Was dort angeboten wurde, etwa ein mehr oder weniger kleiner Ausschnitt aus dem Werk, und ob damit eine voll funktionsfähige Version des Werkes zu erlangen ist, erschließt sich […] nicht. Auf die Feststellung der angeblichen Verstöße am […] beziehen sich die Erklärungen des Zeugen […] ohnehin nicht.</p></blockquote>
<h3 id="5">«Eltern haften für ihre Kinder»</h3>
<p>Gelingt es nicht, den Anschein des Tatnachweises zu widerlegen, sieht es für Eltern minderjähriger «Hobby-Piraten» schlechter aus. So schloss das <em>LG Düsseldorf</em> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 O 256/10" title="12 O 256/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">12 O 256/10</a>) sich dem <em>LG Köln</em> (Az. 28 O 623/10) an: Die Erziehungsberechtigten müssen kontrollieren, wie ihr jugendlicher Nachwuchs das Internet nutzt. Passiert das nicht, haften sie wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/832.html" title="&sect; 832 BGB: Haftung des Aufsichtspflichtigen">832</a> BGB auf Zahlung von Schadensersatz.</p>
<h3 id="6">Berechnung der Schadenshöhe</h3>
<p>Mit der Höhe des zu ersetzenden Schadens setzte sich das <em>OLG Köln</em> in einem Hinweisbeschluss auseinander (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 67/11" title="OLG K&ouml;ln, 30.09.2011 - 6 U 67/11">6 U 67/11</a>). Anstatt – wie bis dato häufig geschehen – pauschal davon auszugehen, die von den Rechteinhabern in den Raum geworfenen Zahlen seien in jedem Fall angemessen, führte der Senat aus, auf Grundlage welcher Anhaltspunkte er den Schaden zu schätzen gedenkt. Es</p>
<blockquote><p>soll der Schaden abgegolten werden, der den Klägerinnen dadurch entstanden ist, dass die geschützten Werke Dritten in unbekannter Zahl zum Download zur Verfügung gestellt worden sind. Dem entspricht […] im Ausgangspunkt die Zugrundelegung des <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/284/2010#gema">Tarifes VR-OD 5</a> <em>[Link und Fettungen durch den Autor]</em>, […] der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten von einer Mindestvergütung von <strong>0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel</strong> ausgeht. […] Die Schätzung […] setzt weiter voraus, dass die Klägerinnen vortragen, <strong>wie viele Zugriffe auf den Rechner der Beklagten</strong> zum Zweck des Downloads der streitgegenständlichen Titel erfolgt sind oder <strong>zumindest doch, in welcher Größenordnung</strong> nach ihren Ermittlungen bei Titeln der in Rede stehenden Art Upload-Angebote von an der Tauschbörse Beteiligten erfolgen <strong>bzw., wie sich diese Zahlen im fraglichen Zeitraum entwickelt haben.</strong></p></blockquote>
<h3 id="7">Zwischenbilanz · Beratungshilfe gibt&#8217;s nur einmal</h3>
<p>Für Betroffene ist angesichts dieser uneinheitlichen und schwer überblickbaren Rechtsprechung die Hinzuziehung professioneller Hilfe keine schlechte Idee.</p>
<p>Diejenigen, die knapp bei Kasse sind und gleich mehrfach in Anspruch genommen wurden (neben «unbelehrbaren Chaoten» denke man hier auch an <strike>Pensionswirte in unattraktiven Gegenden oder</strike> Studenten, die für ihre Wohngemeinschaft einen DSL-Anschluss unterhalten), sind von einer Entscheidung des <em>Bundesverfassungsgerichts</em> besonders getroffen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 3151/10" title="BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10">1 BvR 3151/10</a>), denn Beratungshilfe gibt es für Abgemahnte nur einmal (hier ist sie also wieder, die «im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie»):</p>
<blockquote><p>[D]urch die in einer Sache gewährte Beratung wurde er in die Lage versetzt, die rechtliche Situation auch in den Parallelfällen hinreichend zu beurteilen […]. Aus der Erstberatung und den aus ihr hervorgegangenen Dokumenten (Anwaltsschreiben) bezieht der Beratene bei Vorliegen mehrerer sachlich und rechtlich (nahezu) gleich gelagerter Fälle spezifische Rechtskenntnisse, die eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie auch für den Laien handhabbar machen können. […] [A]uch ein kostenbewusster Bemittelter [würde] das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen […].</p></blockquote>
<div class="mehr_thema noprint">
<h5>Mehr zum <a href="http://anwaltniemeyer.de/schlagwort/tauschborse">Thema</a></h5>
<ul>
<li><strong>Mama, was ist eine unerhebliche Rechtsverletzung?</strong> <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/256/2010">Das kommt darauf an, Kind.</a></li>
<li><strong>Literaturstimme:</strong> Ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Computernetzwerken <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/283/2011">gibt es nicht und kann auch nicht in zulässiger Weise geltend gemacht werden.</a></li>
<li><strong>Der «Sensationsbeschluss»:</strong> Privatperson gibt bei Ignorieren der Abmahnung keinen Anlass zur Klage, wenn eine <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/335/2011">zu weit gefasste Unterlassungserklärung verlangt und vor naheliegenden Beschränkungen gewarnt wurde.</a></li>
</ul>
</div>
<p>Mir sind aus eigener Anschauung übrigens einige <em>kostenbewusste Bemittelte</em> bekannt, die sich dagegen entschlossen haben, ihr aufgrund der Erstberatung vorhandenes Wissen selbstständig auf die späteren Fälle zu übertragen, sondern auch hier ein Mandat erteilten (und das, obowhl ich nicht zu den Kollegen zähle, die das Vergütungsmodell der «Abmahnungs-Flatrate» anbieten).</p>
<h3 id="8">Fazit</h3>
<p>Während die Instanzgerichte unerfreulich und uneinheitlich entscheiden sowie den Rechteinhabern der Weg in klägerfreundliche Regionen offensteht, lassen die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte auf eine langfristig sachgerechtere Rechtsfindung hoffen.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/395/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Die Juristen und der Like-Button im Jahr 2011</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Social Plugin]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://anwaltniemeyer.de/?p=390</guid>
		<description><![CDATA[Welchen rechtlichen Bedenken die Integration sog. Social Plugins begegnet und wie man Like-Button &#038; Co. einbauen sollte, wenn man nicht drauf verzichten möchte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_392" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/12/confusion.jpg" alt="jenny-pics" title="Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY)" width="300" height="230" class="size-full wp-image-392" /><p class="wp-caption-text">Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY)</p></div>
<p><em>Facebooks</em> Like-Button erhitzte dieses Jahr die Gemüter der IT-Juristen, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/312/2011">weil außer <em>Facebook</em> niemand weiß, was das Ding macht</a>. Betreiber von Websites können Ihre Nutzer daher streng genommen nicht – wie es § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">13</a> I TMG vorschreibt – umfassend über die im Hintergrund stattfindenden datenschutzrelevanten Vorgänge informieren. Weitere Fragen führen zu weiteren Unsicherheiten, eine verbindliche Klärung ist bisher nicht in Sicht.</p>
<h4>KG: Wettbewerbsrechtlich kein Problem</h4>
<p>Wer die Schaltfläche integriert und ganz auf entsprechende Informationen in seiner Datenschutzbelehrung verzichtet, ist – so jedenfalls das <em>Kammergericht (KG)</em> im April (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 W 88/11" title="KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11: Gef&auml;llt-mir-Button">5 W 88/11</a>) –  wettbewerbsrechtlich nicht angreifbar.</p>
<h4>ULD: Datenschutzrechtlich schon</h4>
<p>Neben dem Wettbewerbsrecht ergeben sich weitere Pflichten für Betreiber von Websites unmittelbar aus dem Datenschutzrecht, über das die Aufsichtsbehörden wachen. Spannend wurde es daher im August, als das <em>Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD)</em> Schleswig-Holstein lautstark kundgab, dass die standardmäßige Einbindung des Knopfes <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf">zwangsläufig zu Datenschutzverstößen führe</a>.</p>
<h4>Weitere Stimmen</h4>
<p>Der <em>Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags</em> <a href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2900/umdruck-17-2988.pdf">bewertete die Position des <em>ULD</em></a> im Oktober als</p>
<blockquote><p>eine im Ergebnis vertretbare, aber äußerst umstrittene […], deren Erfolgsaussichten unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung und der im Schrifttum vorherrschenden Ansichten vom Wissenschaftlichen Dienst als gering eingeschätzt werden. </p></blockquote>
<p>Schon kurz zuvor kritisierten die Kollegen der <em>Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags</em> den vom <em>ULD</em> erweckten Eindruck eindeutiger Datenschutzverstöße und <a href="http://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf">resümierten</a>:</p>
<blockquote><p>Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen Rechtslage sowie der Schwierigkeit einer zutreffenden Einordnung der technischen Abläufe ist eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung aus hiesiger Sicht jedoch nicht möglich.</p></blockquote>
<p>Hiervon unbeeindruckt schloss der <em>Düsseldorfer Kreis</em>, ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich, sich im Dezember dem <em>ULD</em> an und <a href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf?__blob=publicationFile">verkündete</a>:</p>
<blockquote><p>Das direkte Einbinden von Social Plugins […] in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter […] ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig. […] Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.</p></blockquote>
<h3>Fazit · Best practice</h3>
<p>Also: Websitebetreiber können streng genommen schon nicht umfassend über die Funktionsweise des Like-Buttons (und anderer <em>Social Plugins</em> wie die <em>Tweet this</em>-Schaltfläche von <em>Twitter</em> oder <em>Googles +1</em>-Knopf) informieren, sodass auch die vom <em>Düsseldorfer Kreis</em> verlangte Einholung einer informierten Zustimmung zur Aktivierung <a href="http://codecandies.de/2011/12/13/datenschutz-subsumiert/">nicht erfolgen</a> kann.</p>
<p><strong>Ein rechtlich bedenkenloser Einsatz von <em>Social Plugins</em> ist demnach aktuell nicht möglich.</strong> <em>Best practice</em> ist bis zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage nach aktuellen Erkenntnissen wohl:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html">2-Klick-Lösung</a> mit zusätzlichem Hinweis auf Datenübertragung in Kombination mit Datenschutzhinweisen über die grundsätzliche Funktionsweise und Links zu den Detailangaben, die die Anbieter der verwendeten <em>Social Plugins</em> bereitstellen.</li>
</ul>
<p><em>Oder eben:</em></p>
<ul>
<li>Keine Social Plugins verwenden.</li>
</ul>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Präsentationsfolien: Foto- und Bildnisrecht [11/2011]</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/385/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/385/2011#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 15:02:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fotorecht]]></category>
		<category><![CDATA[Präsentationsfolien]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://anwaltniemeyer.de/?p=385</guid>
		<description><![CDATA[Aktualisierte Präsentationsfolien zum Fotorecht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_386" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotorecht1111.jpg" alt="Foto- und Bildnisrecht – Folie 8" title="Foto- und Bildnisrecht – Folie 8" width="300" height="225" class="size-full wp-image-386" /><p class="wp-caption-text">Foto- und Bildnisrecht – Folie 8</p></div>
<p>Seit der letzten Präsentation meines Vortrags über die Grundlagen des Foto- und Bildnisrechts ist rund ein halbes Jahr vergangen, sodass ich anlässlich eines neuen Termins einige Updates vorgenommen habe. Die Veranstaltung musste leider abgesagt werden. Gleichwohl mögen die Präsentationsfolien Interessierten zu einem – noch einfacheren – Überblick über das Rechtsgebiet verhelfen.</p>
<p>Der Wunsch, mehr Informationen bei gleicher Vortragsdauer unterzubringen, gab den Anstoß für eine moderate Verschlankung des Vortrags, der hiervon vor allem durch eine bessere Strukturierung des Herzstücks über das <em>Veröffentlichen von Sach- und Personenfotos</em> profitierte. Hinzu kamen eine eigene Folie zum Thema <em>Model release</em>, eine ausdrückliche Behandlung der <em>Widerruflichkeit der Einwilligung</em> und weitere Gerichtsentscheidungen, darunter auch <em>Vorschaubilder I+II</em> des Bundesgerichtshofs.</p>
<h3>PDF-Datei, Links, Gerichtsentscheidungen</h3>
<h5>Foliensatz herunterladen</h5>
<p>Die <a href="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotorecht_2011_Update.pdf">PDF-Datei ist ca. 2,9 MB groß</a>.</p>
<h5>Links aus der Präsentation</h5>
<p>Diese Links werden erwähnt: <a href="http://www.istockphoto.com/tutorial_copyright_list.php">Internationale <em>Schwarze Liste</em></a>, <a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Freedom_of_panorama">Panoramafreiheit weltweit</a>, <a href="http://www.dailymail.co.uk/news/article-2011051/Black-macaque-takes-self-portrait-Monkey-borrows-photographers-camera.html">Ein Foto geht um die Welt</a>, <a href="http://de.creativecommons.org/">Creative Commons</a></p>
<h5>Angesprochene Gerichtsentscheidungen (Reihenfolge wie im Vortrag)</h5>
<ul>
<li><em>Friesenhaus</em> – BGH, 9. März 1989, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 54/87" title="BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87">I ZR 54/87</a></li>
<li>Reichweite einer stillschweigenden Einwilligung – OLG Hamburg, 28. Juni 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 U 39/11" title="7 U 39/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)">7 U 39/11</a></li>
<li>Gewandelte Überzeugung eines ehemaligen Callgirls – LG Köln, 8. Juni 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28 O 859/10" title="LG K&ouml;ln, 08.06.2011 - 28 O 859/10">28 O 859/10</a></li>
<li>Junge Schauspielerin, die ihre Aktfoto-Einwilligung nicht widerrufen kann – OLG München, 17. März 1989, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21 U 4729/88" title="OLG M&uuml;nchen, 17.03.1989 - 21 U 4729/88">21 U 4729/88</a></li>
<li>Foto von Firmenwebsite in Personensuchmaschine – LG Köln (22. Juni 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28 O 819/10" title="LG K&ouml;ln, 22.06.2011 - 28 O 819/10">28 O 819/10</a>) und LG Hamburg (12. April 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=310 O 201/10" title="LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10">310 O 201/10</a>)</li>
<li>Einwilligung überdauert Arbeitsverhältnis – LAG Köln, 10. Juli 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 Ta 126/09" title="LAG K&ouml;ln, 10.07.2009 - 7 Ta 126/09: Arbeitnehmerfotos">7 Ta 126/09</a></li>
<li><a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/158/2009">Keine automatische Einwilligung durch Discobesuch</a> – AG Ingolstadt, 3. Februar 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 C 2700/08" title="AG Ingolstadt, 03.02.2009 - 10 C 2700/08">10 C 2700/08</a></li>
<li><a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/254/2010">Rinderkalb <em>Anita</em></a> – AG Köln, 22. Juni 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=111 C 33/10" title="AG K&ouml;ln, 22.06.2010 - 111 C 33/10">111 C 33/10</a></li>
<li>Kunden-Badezimmer auf Handwerker-Homepage – AG Donaueschingen, 10. Juni 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 C 81/10" title="AG Donaueschingen, 10.06.2010 - 11 C 81/10: Darf Handwerker Innenr&auml;ume fotografieren?">11 C 81/10</a></li>
<li><em>Kunstausstellung im Online-Archiv</em> – BGH, 5. Oktober 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 127/09" title="BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09: Urheberrecht - Berichterstattung &uuml;ber Ausstellungser&ouml;ffnung: Tag...">I ZR 127/09</a></li>
<li><em>Verhüllter Reichstag</em> – BGH, 24. Januar 2002, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 102/99" title="BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99: Urheberrecht - Kunstprojekt &quot;Verh&uuml;llter Reichstag&quot; gesch&uuml;tzt?">I ZR 102/99</a></li>
<li><em>Preußische Schlösser und Gärten</em> – BGH, 17. Dezember 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V ZR 44/10" title="V ZR 44/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">V ZR 44/10</a></li>
<li>Google Street View – KG Berlin, 25. Oktober 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 W 127/10" title="KG, 25.10.2010 - 10 W 127/10: Immobilien - StreetView darf Haus von der Stra&szlig;e aus fotografiere...">10 W 127/10</a></li>
<li>Durchsetzbarkeit von Creative-Commons-Lizenz – LG Berlin, 8. Oktober 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16 O 458/10" title="LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10">16 O 458/10</a></li>
<li><em>Vorschaubilder</em> – BGH, 29. April 2010, Az. I ZR 69/09</li>
<li><em>Vorschaubilder II</em> – BGH, 19. Oktober 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 140/10" title="BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10">I ZR 140/10</a></li>
<li>Bedenken gegen MFM-Liste und Fortgeltung früherer Vereinbarungen – OLG Hamburg, 2. September 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 U 8/08" title="OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08">5 U 8/08</a> (ähnlich: LG Kassel, 4. November 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 O 772/10" title="LG Kassel, 04.11.2010 - 1 O 772/10">1 O 772/10</a>; ebenfalls Bedenken gegen MFM: OLG Brandenburg, 15. Mai 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 37/08" title="OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08">6 U 37/08</a>)</li>
</ul>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/385/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Datenpannen, die Aufsehen erregten (Auswahl)</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/382/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/382/2011#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 22:42:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenpanne]]></category>
		<category><![CDATA[Skandal]]></category>

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		<description><![CDATA[feat. Unfreiwillige Videoüberwachung des Kanzlerinwohnzimmers, Mitarbeiterbespitzelung, Akten psychisch Kranker zum Herunterladen für jedermann]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falls jemand nach Beispielen sucht, wie Schwächen im Sicherheitskonzept sich auswirken können – eine Auswahl in der jüngeren Vergangenheit bekannt gewordener Vorfälle von Daten«pannen» und skandlösen Verletzungen der Privatsphäre:</p>
<ul>
<li>Mobilfunkanbieter verliert Kontrolle über Name, Anschrift und <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60883160.html">Handynummern von 17 Millionen Kunden</a>, zahlreiche Politiker und Prominente inklusive.</li>
<li>Überwachungskamera eines Museums <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,408015,00.html">filmt in das Wohnzimmer der Bundeskanzlerin</a>.</li>
<li>Tausende Kreditkartenabrechnungen Kunden verschiedener Geldinstitute <a href="http://www.fr-online.de/politik/skandal-bei-der-lbb-gigantisches-datenleck,1472596,3366220.html">landen in der Redaktion der Frankfurter Rundschau</a>, weil zwei Kurierfahrer <a href="http://www.fr-online.de/home/landesbank-berlin-stollendiebe-verursachen-datenskandal,1472778,3355454.html">Appetit auf Christstollen</a> haben.</li>
<li>Bank gewährt freien Mitarbeitern <a href="http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Postbank-Systematische-Verstoesse-gegen-den-Datenschutz-1819632-2819632/">zur Verkaufsförderung tiefgehenden Einblick in Millionen Girokonten</a> ihrer Kunden.</li>
<li>Mobilitäts- und Logistikkonzern <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-mehdorn-verschweigt-weiteren-daten-skandal-1.491077">gleicht Bankdaten von 173.000 Mitarbeitern</a> mit Lieferantendaten ab.</li>
<li>Lebensmittel-Discounter bespitzelt Mitarbeiter, führt detaillierte «Krankenakten» und entsorgt derart sensible Dokumente im <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,617348,00.html">Mülleimer einer Autowaschanlage</a>.</li>
<li>Befunde, Briefe und psychologische Dokumentationen zum herunterladen: 2.500 Patientendaten psychisch schwer kranker Menschen sind <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenpanne-mit-sensiblen-Patientendaten-1371540.html">über Monate frei im Internet abrufbar</a>.</li>
</ul>
<p>Vermutung: <em>Fortsetzung folgt</em>.</p>
<h2>Fortsetzung</h2>
<ul>
<li>Ganz frisch: Politische Partei mit inhaltlichem Schwerpunkt informationelle Selbstbestimmung verschickt E-Mail zum Stand laufender Stellenausschreibungen an 252 Bewerber <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/datenschutz-panne-bei-der-piratenfraktion/5809214.html">mit offener Adressatenliste</a> (<em>CC:</em> und <em>BCC:</em> verwechselt).</li>
</ul>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/382/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die acht Gebote des Datenschutzes</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/373/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/373/2011#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 10:21:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Acht Gebote]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Übersicht zu den organisatorischen und technischen Maßnahmen nach § 9 BDSG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/9.html" title="&sect; 9 BDSG: Technische und organisatorische Ma&szlig;nahmen">9</a> BDSG schreibt all denen, die Daten erheben, verarbeiten oder nutzen vor, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere der sogenannten <em>acht Gebote des Datenschutzes</em>, gewährleisten.</p>
<div id="attachment_374" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/10/irrgarten.jpg" alt="Symbolfoto: Irrgarten" title="Symbolfoto: Irrgarten" width="300" height="206" class="size-full wp-image-374" /><p class="wp-caption-text">Als einen Irrgarten wie den auf der für dieses Symbolfoto aus dem Fotoarchiv des Verfassers hervorgekramten Aufnahme empfinden viele das deutsche Datenschutzrecht.</p></div>
<h2>Datenschutz durch Datensicherheit</h2>
<p>Diese acht Gebote finden sich <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/anlage_79.html">im Anhang zum BDSG</a>. Sie lauten:</p>
<ol>
<li><strong>Zu<em>tritts</em>kontrolle:</strong> Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren. <em>Beispiele: Sicherheitszonen, Alarmanlage, Schlüsselregelung</em></li>
<li><strong>Zu<em>gangs</em>kontrolle:</strong> Unbefugte müssen an der Nutzung der Datenverarbeitungssysteme gehindert sein. <em>Beispiele: Passwortschutz, Protokollauswertung</em></li>
<li><strong>Zu<em>griffs</em>kontrolle:</strong> Gewährleistung, dass die zur Benutzung Berechtigten nur auf die ihrem Aufgabenbereich entsprechenden Daten zugreifen können. <em>Beispiele: Benutzeridentifikation, Rechteverwaltung, Auto-Logout</em></li>
<li><strong>Weitergabekontrolle:</strong> Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens, Veränderns oder Löschens personenbezogener Daten sowie Nachvollziehbarkeit vorgesehener Datenübermittlungen. Beispiele: <em>Beispiele: Rechtevergabe, Dokumentation</em></li>
<li><strong>Eingabekontrolle:</strong> Gewährleistung der nachträglichen Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. <em>Beispiele: Protokollierung, Auswertung nach Vier-Augen-Prinzip</em></li>
<li><strong>Auftragskontrolle:</strong> Gewährleistung, dass die Datenverarbeitung durch Auftragnehmer weisungsgemäß erfolgt. <em>Beispiele: sorgfältige Auswahl der Vertragspartner, schriftliche Weisungen, Vereinbarung von Konventionalstrafen</em></li>
<li><strong>Verfügbarkeitskontrolle:</strong> Personenbezogene Daten müssen vor zufälliger Zerstörung oder Verlust geschützt sein. <em>Beispiele: Datensicherungskonzept, unterbrechungsfreie Stromversorgung</em></li>
<li><strong>Zweckbindung/Trennungsgebot:</strong> Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten müssen getrennt verarbeitet werden können. <em>Beispiele: separate Datenbanken, unterschiedliche Verschlüsselung</em></li>
</ol>
<h2>Surftipp</h2>
<p>Der Kollege <em>Hansen-Oest</em> stellt jedermann ein tolles Hilfsmittel bereit: Sein <a href="http://www.datenschutz-guru.de/2011/07/so-erstellen-sie-schnell-eine-ubersicht-der-masnahmen-nach-§-9-bdsg-mit-muster/">frei verfügbares Word-Dokument hilft Neulingen</a>, die sich auf eigene Faust eine Aufstellung der im Unternehmen gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/9.html" title="&sect; 9 BDSG: Technische und organisatorische Ma&szlig;nahmen">9</a> BDSG getroffenen Maßnahmen anfertigen wollen. </p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/373/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ich bremse auch für Tiere, aber wer zahlt?</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/368/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/368/2011#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 08:20:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auffahrunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Tiere]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://anwaltniemeyer.de/?p=368</guid>
		<description><![CDATA[Übersicht zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfällen, wenn wegen eines Kleintiers auf der Straße gebremst wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_369" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/10/MG_5920-300x219.jpg" alt="Hund" title="Hund" width="300" height="219" class="size-medium wp-image-369" /><p class="wp-caption-text">Kanzleihund muss für Illustrationszwecke herhalten.</p></div>
<p>Man darf wohl als bekannt unterstellen: Bei Auffahrunfällen spricht der erste Anschein für eine volle Haftung des Hintermanns. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung verrät unter § 4 I 2 jedoch:</p>
<blockquote><p>Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.</p></blockquote>
<p>Wenn also kein zwingender Grund vorliegt, wird die Haftungsfrage anders beantwortet. Schlecht für Tiere: Das Bremsen für ein auf der Straße befindliches Kleintier wird oft nicht als zwingender Grund angesehen (regelmäßige Folge: Haftung des Vorausfahrenden zumindest in Höhe der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr">Betriebsgefahr</a>). Sehr ausgiebig – im Ergebnis auch tierfreundlich – setzte sich das <em>Kammergericht</em> in einer Entscheidung (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 U 9571/98" title="KG, 29.05.2000 - 12 U 9571/98">12 U 9571/98</a>) mit der Rechtfertigung des Abbremsens für Tiere auseinander:</p>
<blockquote><p>Ob ein über die Fahrbahn laufendes Tier ein starkes Abbremsen des vorausfahrenden Kraftfahrers rechtfertigt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Je größer das Tier ist, das auf die Fahrbahn läuft, desto eher wird der vorausfahrende Kraftfahrer damit rechnen dürfen, dass bei einem Zusammenstoß mit dem Tier nicht nur dieses verletzt oder getötet wird, sondern auch an seinem eigenen Kraftfahrzeug möglicherweise erheblicher Sachschaden entsteht.</p></blockquote>
<p>Der Senat zeigt sogar Mitgefühl («Gefahr der Tötung des jungen Dackels, die sich dann <em>bedauerlicherweise</em> auch verwirklicht hat») und hält ein Abbremsen insbesondere bei wertvollen Tieren für denkbar:</p>
<blockquote><p>Es ist jedoch nicht ersichtlich, warum die Gefahr eines möglicherweise nur geringen Blechschadens am nachfolgenden Fahrzeug in jedem Falle die sichere Tötung eines möglicherweise sehr wertvollen Tieres sowie etwaige Schäden an der Front des vorausfahrenden Fahrzeugs rechtfertigen sollten.</p></blockquote>
<div class="mehr_thema noprint">
<h5>Mehr zum Thema <a href="http://anwaltniemeyer.de/schlagwort/tiere">Tiere</a></h5>
<ul>
<li><strong>Hunde:</strong> <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/264/2010">Umgangsecht + Entscheidungssammlung</a></li>
<li><strong>Rinderkalb Anita:</strong> <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/254/2010">Bäuerin klagt auf Schadensersatz, nachdem Fotos ihres Tiers veröffentlicht wurden</a></li>
<li><strong>Nutztiere:</strong> <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/165/2009">Haftungsprivilegierung zeitgemäß, aber nicht für Reittherapie-Vereine</a></li>
</ul>
</div>
<p>Der Haftungsquoten-«Papst» <abbr title="Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. A. 2008, Rn. 127"><em>Grüneberg</em></abbr> ist ebenfalls tierlieb und plädiert wegen «des sich wandelnden Verhältnisses zum Tier» sogar für eine Alleinhaftung des Auffahrenden.</p>
<p>Die Haftungsverteilung hängt – wie erwähnt – vom konkreten Unfallhergang ab. Zwei Beispiele aus der Rechtsprechung verdeutlichen das:</p>
<table>
<tr>
<th><strong>Schlecht für Tiere:</strong><br />OLG-Bezirk Saarbrücken</th>
<th><strong>Gut für Tiere:</strong><br />AG-Bezirk Greiz</th>
</tr>
<tr>
<td>Fahrer bremst auf Landstraße wegen eines <strong>Eichhörnchens</strong> und haftet zu 67 Prozent (OLG Saarbrücken, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 U 26/02" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">3 U 26/02</a>).</td>
<td>Fahrer bremst allein wegen eines <strong>Schattens</strong>, mutmaßlich von einer Katze stammend, und haftet gar nicht (AG Greiz, 1 C 734/99).</td>
</tr>
</table>
<h2>Fallsammlung von D-W (Dackel-Wildente)</h2>
<p>Hier nun einige Lektürehinweise bzw. Fundstellen zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfällen wegen Tieren auf der Straße. Als <a href="http://www.youtube.com/watch?v=GPeNVYKaYZE">ordnungsliebender</a> Mensch habe ich die Liste nach Gattung alphabetisch sortiert.</p>
<table>
<tr>
<th><strong>Tier</strong></th>
<th><strong>Entscheidung(en)</strong></th>
</tr>
<tr>
<td>Dackel</td>
<td>KG Berlin, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 U 9571/98" title="KG, 29.05.2000 - 12 U 9571/98">12 U 9571/98</a><br />AG Ulm, 6 C 2450/87</td>
</tr>
<tr>
<td>Eichhörnchen</td>
<td>OLG Saarbrücken <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 U 26/02" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">3 U 26/02</a><br />AG St. Ingbert, 3 C 617/85<br />AG Nürnberg, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 C 4238/05" title="AG N&uuml;rnberg, 23.09.2005 - 13 C 4238/05">13 C 4238/05</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Fuchs</td>
<td>AG Bad Liebenwerda, 12 C 458/96</td>
</tr>
<tr>
<td>Igel</td>
<td>OLG München, 10 U 3024/72</td>
</tr>
<tr>
<td>Jagdhund</td>
<td>LG Landau, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 O 59/88" title="LG Landau/Pfalz, 30.06.1988 - 2 O 59/88">2 O 59/88</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Hase</td>
<td>LG Düsseldorf, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21 S 292/85" title="LG D&uuml;sseldorf, 07.03.1986 - 21 S 292/85">21 S 292/85</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Hund</td>
<td>LG Krefeld, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 S 43/90" title="LG Krefeld, 12.09.1990 - 2 S 43/90">2 S 43/90</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Kaninchen</td>
<td>LG Aachen, 3 S 76/84</td>
</tr>
<tr>
<td>Katze</td>
<td>OLG Nürnberg, 3 U 192/56<br />OLG Stuttgart, 12 U 38/86<br />LG Augsburg, 4 S 299/83<br />LG Hildesheim, 1 S 163/83<br />LG Koblenz, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 S 130/00" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">12 S 130/00</a><br />AG Schorndorf, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 C 811/92" title="AG Schorndorf, 10.11.1992 - 2 C 811/92">2 C 811/92</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Katze<br />(am Wegesrand auftauchend)</td>
<td>AG Waldshut-Tiengen, 3 C 367/89</td>
</tr>
<tr>
<td>Pudel<br />(schwarz, bei Dunkelheit plötzlich auf die Straße laufend)</td>
<td>LG Köln, 19 S 24/85</td>
</tr>
<tr>
<td>Reh<br />(auf die Fahrbahn springend)</td>
<td>OLG München, 10 U 1670/64</td>
</tr>
<tr>
<td>Schäferhund</td>
<td>OLG Saarbrücken, 3 U 137/69</td>
</tr>
<tr>
<td>Spitz</td>
<td>AG Ratingen, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 C 866/97" title="AG Ratingen, 26.08.1997 - 10 C 866/97">10 C 866/97</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Taube</td>
<td>OLG Hamm 27 U 66/93<br />OLG Köln <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 U 63/93" title="OLG K&ouml;ln, 07.07.1993 - 11 U 63/93">11 U 63/93</a><br />LG Zweibrücken, 1 O 323/89<br />AG Solingen, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 C 49/03" title="AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03">10 C 49/03</a></td>
</tr>
<tr>
<td>Wildente</td>
<td>OLG Karlsruhe, 1 U 288/86<br />OLG Saarbrücken, 3 U 188/86</td>
</tr>
</table>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/368/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<title>«Not» macht erfinderisch: Gesprächsnotizblock für Anwälte [Update]</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/364/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/364/2011#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 11:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Büroorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Gesprächsnotizblock]]></category>
		<category><![CDATA[Nerd]]></category>
		<category><![CDATA[papierloses Büro]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nichtverfügbarkeit brauchbarer Hilfsmittel für manuelle Telefonnotizen führte zur Herstellung Kanzlei-eigener Gesprächsnotizblöcke.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Büro der Zukunft mag papierlos sein, meine Kanzlei in der Gegenwart ist es nicht: Dabei bin ich kein Fortschrittsverweigerer, mag Technik und schätze die Vorzüge elektronischer Dokumente und Aktenführung schon aus Gründen der Bequemlichkeit und der Datensicherung. Daher wurde hier vom ersten Tag an jedes eingehende Schreiben  gescannt, das Diktatsystem ist ebenfalls ein digitales. Trotzdem möchte ich nicht auf handschriftliche Notizen verzichten, sei es im persönlichen Beratungsgespräch, während der telefonischen Mandatsanbahnung oder als Gedächtnisstütze bzw. zur internen Kommunikation wenn ein Mitarbeiter ans Telefon geht.</p>
<p>Ich bin nicht der einzige. Büroausstatter haben deshalb Gesprächsnotizblöcke im Sortiment.</p>
<h2>Beklagenswert: Der Markt der Gesprächsnotizblöcke</h2>
<p>Im Laufe der Zeit habe ich diverse Modelle im Einsatz gehabt und bin mit den erhältlichen Produkten nie richtig warm geworden. Vereinfacht lässt sich sagen: Sie haben zu wenig Platz für Notizen, sind nicht am typischen Gesprächsablauf orientiert und sehen übel aus. Etwas ausführlicher:</p>
<ul>
<li>An einem Modell, das sogar speziell für Anwälte gefertigt wird, gefiel mir die Reduzierung des Blocks auf das Wesentliche. Es störte – neben leicht antiquierter Gestaltung – jedoch, dass die Zettel wegen ihrer geringen Größe nur für sehr kurze Telefonnotizen geeignet sind. Hinzu kommt: Mir ist nur ein Händler bekannt, der das Modell im Programm hat.</li>
</ul>
<p>Drei weitere Gesprächsnotizblöcke in DIN A5 sind für meine Begriffe zumindest nicht anwaltstauglich:</p>
<ul>
<li>Mal ist kostbare Fläche mit Werbung verschwendet, begleitet von einer marktschreierischen Farbgebung und extrakleinen Kästchen zum Ankreuzen der Rahmenbedingungen des Gesprächs und Kardinalfehlern wie einem rund drei Zentimeter breiten Namensfeld (bei meiner Handschrift wird es immer dann problematisch, wenn jemand anruft, dessen Name länger ist als <em>Müller</em>).</li>
<li>Ein anderer Block ist hinnehmbar strukturiert und hat genug Platz für Notizen, die Überschrift ist allerdings in einem Comic-Font gehalten, der für einen Anwalt indiskutabel ist (solange man sich nicht wegen eines Schwerpunkts im Familienrecht als kinderfreundlich präsentieren und dieses Konzept bis zu den internen Arbeitsmitteln durchziehen möchte).</li>
<li>Zu Block Nr. 3 will ich kein Wort mehr verlieren, den meint der Hersteller schon nicht ernst (feat. Linienhöhe 6 Millimeter und der für meine Begriffe mehr als fragwürdigen Idee, die Uhrzeit auf einer stilisierten Uhr einzuzeichnen).</li>
</ul>
<p>Zu meinem typischen Gepsprächsablauf passte auch keiner der Gesprächsnotizblöcke: Ich pflege eingangs den Namen des Gesprächspartners und das Thema zu notieren, dann aber zur Sache zu kommen, bevor das Gespräch mit der Fixierung der Kontaktdaten endet (soweit erforderlich).</p>
<div id="attachment_365" class="wp-caption alignnone" style="width: 630px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/10/block.jpg" alt="mein Gesprächsnotizblock" title="mein Gesprächsnotizblock" width="620" height="457" class="size-full wp-image-365" /><p class="wp-caption-text">Foto meines Gesprächsnotizblocks (und zugleich Beleg, dass es um die Qualität von Handykameras nicht viel besser steht als um die des hier gegenständlichen Bürobedarfs)</p></div>
<h2>Die Lösung: selber machen</h2>
<p>Diese Bestandsaufnahme habe ich mir nicht wegen einer Lust am Lamentieren abgerungen. Vielmehr will ich um Verständnis werben, warum ich mir unlängst meine eigenen Gesprächsnotizblöcke habe herstellen lassen. Damit hat das Elend mit den für meine Bedürfnisse unzulänglichen Produkten aus dem Handel ein Ende und ich erfreue mich an einem Block, der auf das Wesentliche reduziert ist und so bei möglichst geringer Verwirrung möglichst viel Platz für Notizen lässt sowie eine Struktur aufweist, die sich an meinen Arbeits- und Gesprächsabläufen orientiert.</p>
<p>Das ist also die über 3.000 Zeichen lange Geschichte eines Bürogegenstands, dem ein sehr hoher zweistelliger Prozentsatz der Mandanten exakt keine Aufmerksamkeit schenkt (in Teil 2 der Bürobedarfs-Serie könnte ich dann über meinen Posteingangsstempel berichten, der dieses Schicksal teilt).</p>
<h2>Hilfe, ein Nerd</h2>
<p>Dieser Blick hinter die Kulissen der Kanzlei mag mich als einen Bürbedarfsnerd enttarnt haben. Aber als einen mit seinem eigenen Gepsprächsnotizblock.</p>
<h4>Nachtrag</h4>
<p>Der <a href="http://ra-melchior.blog.de/">Kollege Melchior</a> kommentierte noch am Abend des Erscheinens dieses Artikels per Fax:</p>
<div id="attachment_371" class="wp-caption alignnone" style="width: 630px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/10/faxkommentar.jpg" alt="Kommentar eines Kollegen" title="Kommentar eines Kollegen" width="620" height="525" class="size-full wp-image-371" /><p class="wp-caption-text">Kommentar eines Kollegen</p></div>
<p>Ich will einräumen, dass ich dem Produkt – auch in der mittlerweile wohl am Markt befindlichen <a href="http://www.soldan.de/epages/Soldan.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/Soldan/Products/S1201400">Neuauflage</a> – eine Chance gegeben hätte, obwohl es nur bei Soldan erhältlich ist und ich nicht sicher bin, ob ich mit einer Zeilenlänge von 18,5 Zentimetern  klarkäme. Einen besseren Eindruck als die anderen vier macht er aber.  Offen wird bleiben, wie er meiner Aufmerksamkeit entgehen konnte.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/364/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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