Beratungsfelder und Schwerpunkte
Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst vor allem die Lebensbereiche ziviles und Wirtschaftsleben, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Im Mittelpunkt steht die zügige und zielgerichtete Erledigung Ihrer Anliegen.
Anlässe zur Einholung von Rechtsrat ergeben sich im unternehmerischen Tagesgeschäft wie im zivilen Leben. Beispiele:
- Kauf-, Miet- oder Werkverträge werfen Probleme auf
- Gestaltung von Verträgen, Vereinbarungen, AGB
- Forderungsabwehr (z.B. Abofallen)
- Arbeitsrecht (u.a. Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugniserteilung)
- Errichtung und Hinterlegung von Testamenten, Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Unternehmensgründung (u.a. Vertragsentwürfe, namens- und markenrechtliche Beratung)
- Unternehmensführung (etwa Prüfung und Entwurf von Musterverträgen und Geschäftsbedingungen, Vertretung gegenüber Mitbewerbern, gewerbliche Schutzrechte, Rechtsfragen der Werbung)
Rechtsfragen von Internet und IT bilden einen Schwerpunkt meiner ständigen Auseinandersetzung. Darunter:
- Onlinehandel aus Sicht des Verbrauchers und der Händler (z.B. Prüfung bestehender Shops auf Einhaltung von Informationspflichten und Widerrufsrecht, Gestaltung maßgeschneiderter AGB)
- Verträge über Internet-Dienstleistungen (z.B. Webdesign, Providerverträge)
- Datenschutz in Projekten und im Unternehmen
- Urheberrechtliche Fragestellungen, etwa bezüglich der Einräumung von Nutzungsrechten, der Veröffentlichung fremder Inhalte oder der Nutzung von Tauschbörsen und einer daraus resultierenden Abmahnung
- gewerblicher Rechtsschutz, Aussprache von und Reaktion auf Abmahnungen, Rechtsfragen des Online-Marketing (z.B. E-Mail-Werbung)
Für viele Privatpersonen ergeben sich im Straßenverkehr rechtliche Probleme. Neben der typischen Aufgabe, Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen, wirft der Straßenverkehr weitere Probleme auf. Etwa:
- Verkehrsrechtliche Straf- (z.B. Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis) und Bußgeldsachen (etwa Bußgeld und Fahrverbot nach Verkehrsverstößen)
- Probleme mit Lenk- und Ruhezeiten, Transportrecht und Gefahrgutsicherung
Ich vertrete Ihre Position nicht nur bei Gericht, sondern auch vor Vekehrs- und Bußgeldbehörden – mit dem Ziel, Beweismaterial (z.B. Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen) einer kritischen Würdigung zu unterziehen und laufende Verfahren möglichst frühzeitig zu erledigen.
RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444


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