RA Jens-Christof Niemeyer ⋅ Spenge ⋅ E-Mail ⋅ Tel. 05225/8738444

Anwalt Niemeyer

Kontaktseite öffnenKontakt
RA Jens-Christof Niemeyer
Kampstraße 2, 32139 Spenge
Tel. 05225/8738444

Was tun bei dubiosen Mahnungen?

Immer wieder fordern Lottodienste, Gewinnspielclubs und kosten­pflich­tige Internetseiten ahnungslose Mandanten überraschend dazu auf, Rechnungen zu begleichen. Die Be­troffenen fragen sich, wer ihnen da über­haupt schreibt und ob der verlangte Betrag gezahlt werden muss.

Folgende Fälle sind besonders oft anzutreffen:

«Klassische» Vertragsfalle

Jemand ist auf der Suche nach einem als kostenlos bekannten Computerprogramm und stößt dabei auf eine In­ternetseite, die das gewünschte Programm verspricht. Man muss sich nur anmelden. Bei diesen Down­load-Angeboten handelt es sich oft um sogenannte Vertragsfallen. Mit der An­mel­dung wird aus Sicht der Betreiber ein Vertrag geschlossen, der zwei Jahre lang läuft und pro Monat etwa 8 € kosten soll, pro Jahr also 96 €.

«Gewinnspielclub»

Am Telefon wird über eine Lotto- oder Gewinnspieldienstleistung gesprochen und eine Testphase beworben. Für fällige Beträge – der Betroffene soll offenbar glauben: Auszahlung von Gewinnen – wird vorsorglich um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten. Es erfolgt jedoch die Abbuchung unerwarteter Teil­nah­megebühren.

Fremdforderungen auf der Handyrechnung

Mobilfunkkunden wundern sich, was es denn mit den auf ihrer Rechnung plötzlich ausgewiesenen Leistungen für «genutzte Angebote» auf sich hat. Dahinter verbirgt sich ein Abrechnungssystem, in dem der Mobilfunkanbieter Forderungen einzieht, die über einen Finanzdienstleister bei einem angeblichen Inhaltsanbieter landen. Ursache ist oft der unbedachte Klick auf ein Werbebanner auf einem Smartphone oder das Betrachten vermeintlich kostenloser, erotischer Unterhaltungsangebote. Bei den «Forderungen» soll es sich nach Sichtweise der Anbieter häufig sogar um Abos handeln.

Gemeinsamkeiten

Egal, zu welcher der Fallgruppen das Schreiben zählt, das der einzelne Betroffene vor­fin­det, alle haben gemeinsam: Sie sind lästig und führen zu Verunsicherung. Schließlich ist – bei den ersten beiden Fallgruppen – schnell die Rede von Inkassogebühren und Mahnkosten. Irgendwann werden sogar gerichtliche Maßnahmen an­gekündigt. An der Handyrechnungs-Variante stört besonders, dass das Geld in der Regel bereits abgebucht wurde.

Was tun?

Wer «bei klarem Kopf» nicht bemerkt, einen kosten­pflichtigen Vertrag zu schließen, muss in der Regel auch nichts für eine vermeintliche Gratis-Lei­stung zahlen. Welches weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu empfehlen ist, zeige ich Ihnen gerne im Rahmen eines Mandats auf (bis zu einem Gegenstandswert von 300 € belaufen sich die Anwaltskosten hierfür auf 46,41 € inkl. Umsatzsteuer).

RA Jens-Christof Niemeyer

RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444

Druckversion