Anwalt Niemeyer

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Was tun bei dubiosen Mahnungen?

Immer wieder fordern Lottodienste, Gewinnspielclubs und kosten­pflich­tige Internetseiten ahnungs­lose Mandanten dazu auf, völlig unerwartete Rechnungen zu begleichen. Die Be­troffenen fragen sich, wer ihnen da über­haupt schreibt, was es mit dem verlangten Betrag auf sich hat und wie nun reagiert werden sollte.

Besonders häufig sind zwei Fallgruppen:

1. Fallgruppe

Jemand ist auf der Suche nach einem als kostenlos bekannten Computerprogramm und stößt dabei auf eine In­ternetseite, die das gewünschte Programm verspricht, man müsse sich nur anmelden. Bei diesen Down­load-Angeboten handelt es sich oft um sogenannte Vertragsfallen. Mit der An­mel­dung wird aus Sicht der Betreiber ein Vertrag geschlossen, der zwei Jahre lang läuft und pro Monat etwa 8 € kosten soll, pro Jahr also 96 €. Das nimmt der Nutzer in der Regel erst einige Zeit nach dem Download überrascht zur Kenntnis.

2. Fallgruppe

Am Telefon wird ein unverbindlicher Test einer Lotto- oder Gewinnspieldienstleistung angeboten. Für „fällige Beträge“ – der Betroffene soll offenbar glauben: Auszahlung von Gewinnen – wird vorsorglich um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten. Es erfolgt jedoch die Abbuchung von „Teil­nah­megebühren“. Auf die Stornierung der Abbuchungen folgen Mahnungen.

Gemeinsamkeiten

Egal, zu welcher der beiden Fallgruppen das Schreiben zählt, das der einzelne Betroffene im Briefkasten vor­fin­det, alle haben gemeinsam: Sie sind nicht nur lästig, sondern können auch zur Verunsicherung führen. Schließlich ist schnell die Rede von Inkassogebühren und Mahnkosten. Irgendwann werden sogar gerichtlichen Maßnahmen an­gekündigt.

Was tun?

Das Rechtsgefühl des Laien ist oftmals zutreffend. Umgangssprachlich ausgedrückt: Wer überhaupt nicht bemerkt, einen kosten­pflichtigen Vertrag zu schließen, muss in der Regel auch nichts für eine vermeintliche Gratis-Lei­stung zahlen.

Welches weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu empfehlen ist, können Sie beim Rechts­anwalt in Erfahrung bringen. Wenn der dann in seinem Abwehrschreiben gegenüber dem Anspruchsteller die richtigen Worte findet, kehrt nicht selten schnell Ruhe in Angelegenheiten ein, die – laut Mahnschreiben – bereits vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen standen.

Anwalt Niemeyer – Tel. 05225-87 38 444
Gerne empfange ich Sie in meiner Kanzlei in Spenge. Bei telefonischer Beratung oder Korrespondenz per E-Mail ist auch die bundesweite Vertretung möglich.
Hinweis

Bis zu einem Gegenstandswert von 300 € belaufen sich die Anwaltskosten auf 46,41 € (1,3fache Geschäftsgebühr, inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer).