Verkehrsstrafsachen · Ordnungswidrigkeitenrecht

Straßenverkehr
Immer wieder machen Verkehrsteilnehmer Bekanntschaft mit dem Verkehrsstrafrecht. Alkohol oder Rauschgift am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis haben Massencharakter.
Noch häufiger geraten Autofahrer in Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße können empfindliche Folgen haben. Für Spediteure und Berufskraftfahrer ergeben sich weitere Risiken, z.B. hinsichtlich einzuhaltender Lenk- und Ruhezeiten.
Gegenmaßnahmen
Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Straßenverkehrsbehörde macht selten Freude. Es gilt, überlegt zu handeln, um aus der Situation das Beste zu machen – sei es eine «milde Strafe», die Sicherung der Fahrerlaubnis, die diskrete Erledigung des Vorfalls oder gar ein Freispruch.
Um Ihre Interessen gewahrt zu wissen, sollten Sie die möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts in Betracht ziehen. Dies bietet die besten Aussichten für einen günstigen Verfahrensausgang. Aber auch im Laufe der Einspruchsfrist eines Bußgeldbescheids oder eines Strafbefehls muss es noch nicht zu spät sein für die Einschaltung eines Verteidigers. Dasselbe gilt, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde.
Nach Einsicht in die behördlichen Akten und Erörterung ihres Inhalts können die für den Betroffenen sprechenden Gesichtspunkte herausgearbeitet werden, damit ein realistisches und akzeptables Verteidigungsziel erreicht wird.
RA Jens-Christof Niemeyer unterhält seine Kanzlei in Spenge, Kreis Herford. Die Beratungsfelder umfassen die Rechtsgebiete Zivil- und Wirtschaftsrecht, Internet und IT sowie Straßenverkehr. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten: Tel. 05225/8738444


Lesenswert