Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenrecht
Immer wieder machen Verkehrsteilnehmer unerwünschte Bekanntschaft mit dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht.
So haben im Verkehrsstrafrecht Delikte wie
- Trunkenheit (oder Rauschgift) im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
schon Massencharakter. Betroffene fragen sich dann regelmäßig, mit welcher Strafe und welchen weiteren Folgen (Führerscheinentzug, Fahrverbot) sie rechnen müssen.
Noch häufiger sind Verkehrsteilnehmer auf dem Gebiet der Ordnungswidrigkeiten mit Problemen konfrontiert:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsunterschreitungen
- Rotlichtverstöße
können empfindliche Folgen haben. Bußgeld und Fahrverbot sind von jedermann gefürchtet. Für Spediteure und Berufskraftfahrer ergeben sich weitere Risiken hinsichtlich einzuhaltender Lenk- und Ruhezeiten sowie bezüglich der weiteren Bestimmungen des Transportrechts.
Gegenmaßnahmen
Wer auffällig geworden ist und nun einen Anhörungsbogen erhalten hat oder zur Beschuldigtenvernehmung eingeladen wurde, sollte überlegt handeln, um aus der Situation das Beste zu machen. Gängige Verteidigungsziele sind:
- Sicherung der Fahrerlaubnis
- Vermeidung einer Hauptverhandlung
- Verfahrenseinstellung
- Freispruch
Wie ein Verfahren ausgeht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie einen Verteidiger beauftragen, ist dessen Interesse, gegenüber der Bußgeldbehörde, der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht dafür zu sorgen, dass die Besonderheiten Ihres Falls berücksichtigt werden.
Eine möglichst frühe Beauftragung bietet die besten Aussichten für einen günstigen Verfahrensausgang, aber auch im Laufe der Einspruchsfrist eines Bußgeldbescheids oder eines Strafbefehls ist es noch nicht zu spät für die Einschaltung eines Verteidigers. Dasselbe gilt, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde.
Nach Einsicht in die Akte und Erörterung ihres Inhalts können die für den Betroffenen sprechenden Gesichtspunkte herausgearbeitet werden, damit ein realistisches Verteidigungsziel erreicht wird. Häufige Folge ist eine günstigere Bewertung oder weniger gravierende Sanktionierung des vorgeworfenen Verhaltens.
Falls Sie ein entsprechendes Anliegen haben, dürfen Sie gerne meine Dienste in Anspruch nehmen: Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!




