Verträge vom Fachmann
Goethe wusste schon vor über 200 Jahren: «Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.» Daran hat sich bis heute nichts geändert. Damit die Beteiligten wissen, woran sie sind, empfiehlt es sich, Verträge schriftlich zu fassen. Dann herrscht im – nie erwünschten, aber nicht immer vermeidbaren – Streitfall Klarheit darüber, wem welche Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zustehen.
Weil oft viel mehr zu bedenken ist, als der Laie zunächst annimmt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt als Fachmann hinzuzuziehen, wenn man beabsichtigt, einen Vertrag einzugehen – zum Entwurf eines Vertrags, Fertigung einer Ergänzungsvereinbarung oder auch zur Prüfung eines Entwurfs, den der künftige Vertragspartner vorgelegt hat.
Alle Lebensbereiche
Sie gehen in allen Lebensbereichen Verträge ein, als Gewerbetreibender genauso wie als Privatperson. Sorgen Sie in wichtigen Lebensbereichen für Sicherheit, etwa:
- Kaufverträge, Vollmachten, Darlehen, Bürgschaftserklärungen
- Nutzung von Sachen und Immobilien: Miete, Pacht, Leasing, Hausverwaltungsverträge
- Handels- und Gesellschaftsrecht: Makler-, Franchise- oder Handelsvertreterverträge, Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
Besonders: Neue Medien
Gerade die Online-Medien werfen viele komplizierte Rechtsfragen auf, die regelungsbedürftig sind. Nachdem dieser Rechtsbereich einen Schwerpunkt meines Interesses und meiner Tätigkeit ausmacht, stehe ich auch hier gerne zur Verfügung, beispielsweise in folgenden Themenfeldern:
- Lizenzverträge für Text-, Foto-, Audio- oder Videoinhalte
- Webdesign- und Betreuungsverträge
- Domainverträge: Kauf, Übertragung oder gemeinsame Nutzung
- Rund um Werbung und Marketing: Bannerverträge, Affiliate-Verträge, individuelle
SEO-Vereinbarungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Software-Lizenzverträge, Model releases
Sie haben Bedarf?
Wenn Sie meine Dienste in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.



