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	<title>Anwalt Niemeyer &#187; Internetrecht</title>
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	<description>Für Sie da.</description>
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		<title>Monatsrückblick IT-Recht · Januar 2012</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/408/2012</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 13:37:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Jüngere Rechtsprechung und Geschehnisse u.a. im Immaterialgüterrecht, Datenschutz, TK-Providertum und e-Commerce.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schnelldurchlauf ausgewählter Themen, die IT-Juristen im Januar beschäftigten:</p>
<h4>Überblick</h4>
<ul>
<li>Hamburger Gerichte zur <a href="#hotels">Hotelbewertung im Internet</a></li>
<li><a href="#imm">Immaterialgüterrecht</a>: Weiterveräußerung von Hörbuch-Download · Total-Buy-Out-Klauseln · Filesharing-Abmahnung unbrauchbar · Streitwertbemessung bei unerlaubter Fotonutzung</li>
<li><a href="#ds">Datenschutz, Gesetzgebung</a>: Entwurf der EU-Datenschutz-Verordnung vorgestellt · IHK vs. ULD Schleswig-Holstein · Pippa vs. PIPA</li>
<li><a href="#prov">Providertum, Mobiltelefonie</a>: Unbemerkte Datenverbindungen · Praxis der Funkzellenabfrage · DSL-Geschwindigkeit · Haftung des Admin-C</li>
<li><a href="#ecomm">e-Commerce</a>: Angaben zum Kraftstoffverbrauch bei Vorführwagen · Grundpreisangaben in Angebotsübersichten</li>
<li><a href="#sonst">Sonstiges</a>: Keine Schutzlücken ohne Vorratsdatenspeicherung · Kündigungsrecht des Nutzers von Online-Partnerbörsen</li>
</ul>
<div id="attachment_410" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2012/01/hh.jpg" alt="Hamburg (Symbolfoto)" title="Hamburg (Symbolfoto)" width="300" height="201" class="size-full wp-image-410" /><p class="wp-caption-text">Hamburg (Symbolfoto)</p></div>
<h2 id="hotels">Hotelbewertung</h2>
<p>Hamburger Gerichte waren in der jüngeren Vergangenheit gleich zwei Mal mit Hotelbewertungen befasst. Das <em>LG</em> entschied über die Haftung von Hotelbuchungsportalen für geschäftsschädigende Bewertungen von Nutzern (im Folgenden <em>I</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=327 O 607/10" title="LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10">327 O 607/10</a>), das <em>Hanseatische OLG</em> bestätigte ein Urteil, das sich für die Zulässigkeit von Hotelbewertungen an sich aussprach (im Folgenden <em>II</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 U 51/11" title="OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 51/11">5 U 51/11</a>).</p>
<h5>Hotelbewertung I</h5>
<p>Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Veröffentlichen nutzergenerierter Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen auch dann geschäftliche Handlungen dar, wenn das Bewertungsportal nur Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist (anders: <em>KG Berlin</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=52 O 229/10" title="LG Berlin, 21.10.2010 - 52 O 229/10">52 O 229/10</a>). Dies gilt zumindest dann, wenn die Entscheidung über das «Ob» einzelner Veröffentlichungen dem Portal obliegt (Nutzer konnten ihre Bewertungen nicht selber online stellen, die Freischaltung erforderte das erfolgreiche Durchlaufen eines «aufwändigen TÜV-zertifizierten» Prüfungsverfahrens). Der Portalbetreiber haftet dann für die falschen Tatsachenbehauptungen der Nutzer.</p>
<h5>Hotelbewertung II:</h5>
<p>Das <em>Hanseatische OLG</em> entschied, dass die bloße Eignung einer Bewertungsplattform zur Verbreitung unwahrer Behauptungen nicht genügt, den vermeintlichen «virtuellen Pranger» zu verbieten. Eine Hotel- und Hostelbetreiberin verlangte, dem beklagten Bewertungsportal schon die Möglichkeit zur Bewertung der eigenen Unterkünfte zu untersagen. Ohne Erfolg, da die Allgemeinheit ein Interesse an Hotelbewertungen habe, die selbst dann als Meinungen geschützt seien, wenn sie anonym abgegeben werden. Unwahre Behauptungen seien auch weiterhin einzeln anzugreifen.</p>
<h2 id="imm">Immaterialgüterrecht</h2>
<p>Filesharing ist in Schweden nunmehr <a href="http://torrentfreak.com/file-sharing-recognized-as-official-religion-in-sweden-120104/">als Religion anerkannt</a>.</p>
<h4>LG Stuttgart: Weiterveräußerung von heruntergeladenem Hörbuch</h4>
<p>Das <em>LG Stuttgart</em> befasste sich mit der AGB-Klausel</p>
<blockquote><p>Der Käufer […] erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Der Weiterverkauf ist untersagt.</p></blockquote>
<p>einer Anbieterin von Hörbuch-Downloads und hält diese Klausel im Ergebnis für zulässig (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17 O 513/10" title="LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10">17 O 513/10</a>). Insbesondere sei darin keine unangemessene Benachteiligung des Kunden zu sehen (so auch <em>LG Berlin</em> für Musik-Downloads, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16 O 67/08" title="LG Berlin, 14.07.2009 - 16 O 67/08">16 O 67/08</a>). Denn der Hauptzweck des Vertrags, das Anhören eines Hörbuchs, sei nicht in Gefahr, der etwaige Weiterverkauf dagegen sekundärer Natur. Der Erwerber eines Download-Hörbuchs müsse mit erhöhten rechtlichen Beschränkungen rechnen und könne sich im Falle einer Veräußerungsabsicht nicht auf Erschöpfung berufen, da ein «für den Verkehr autorisiertes, gegenständliches Werkstück nicht vorhanden ist, sondern der Nutzer das Vervielfältigungsstück erst selbst» erstelle.</p>
<p>Zu beachten sei, dass die Erschöpfungswirkung nur die Verkehrsfähigkeit bereits rechtmäßig in den Verkehr gebrachter Vervielfältigungsstücke gewährleisten soll. Daher habe der <em>BGH</em> in seinem Vorlagebeschluss vom 3. Februar 2011 bereits zu erkennen gegeben, «dass die Wirkung der Erschöpfung nicht auf den online übermittelten unkörperlichen Datenbestand ausgedehnt werden sollte» (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 129/08" title="I ZR 129/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)">I ZR 129/08</a>). Hörbuchdateien seien mit Hörbuch-CDs und Büchern (aus Papier) auch wegen der verlustfreien Übertragungsmöglichkeit bzw. des verschleißlosen Gebrauchs nicht vergleichbar. Es entstehe kein echter Sekundärmarkt, sondern ein zusätzlicher Primärmarkt, der zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen würde (da technische Schutzmöglichkeiten wie digitale Wasserzeichen «nur sehr eingeschränkt tauglich» seien, können legale Kopien nicht als solche erkannt werden). Denkbare Ausnahme: Wenn aus zwingenden technischen Gründen die Verkörperung auf Datenträger von vornherein erforderlich ist (bei Hörbuch-Download aber nicht der Fall).</p>
<p>Spannend bleibt, welche Folgen diese gerichtliche Äußerung nach sich zieht:</p>
<blockquote><p>Dem Weiterverschenken des Hörbuchs steht die streitgegenständliche Klausel nicht entgegen.</p></blockquote>
<h4>LG Mannheim: Total-Buy-Out-Klausel unwirksam</h4>
<p>Mit Urteil vom 5. Dezember 2011 hat das <em>LG Mannheim</em> – unter Verweis auf das <em>Hanseatische OLG</em> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 U 113/09" title="OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09">5 U 113/09</a>) – auf Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, mit welcher freie Journalisten gegen eine Einmalzahlung umfassende, ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrechte für alle erdenklichen, einschließlich unbekannten, Nutzungsarten an ein Presseunternehmen einräumen sollen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 O 442/11" title="LG Mannheim, 05.12.2011 - 7 O 442/11">7 O 442/11</a>).</p>
<h4>OLG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnung als unbrauchbare Dienstleistung</h4>
<p>Das <em>OLG Düsseldorf</em> befasste sich mit den Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Zahlungsklage nach einer Filesharing-Abmahnung und führte – wie schon das <em>OLG Köln</em> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 42/11" title="OLG K&ouml;ln, 24.03.2011 - 6 W 42/11">6 W 42/11</a>) – aus, dass das Anbieten von Musikdateien und die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum betroffenen Anschluss mit Nichtwissen bestritten werden dürfe. Hinzu kam im vom Senat behandelten Fall, dass die Abmahnung den angeblichen Rechtsverstoß nicht genau genug erkennen ließ, sodass auch die Kosten der «völlig unbrauchbare[n] anwaltlichen Dienstleistung» nicht erstattungsfähig sein dürften (Az. I-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 W 132/11" title="OLG D&uuml;sseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11">20 W 132/11</a>).</p>
<h4>OLGs Köln und Braunschweig: Streitwertbemessung bei Bildnutzungen in ebay-Auktionen</h4>
<p>Seine Rechtsprechung zur Streitwertbemessung im Urheberrecht hat das <em>OLG Köln</em> der Realität angepasst. Statt bisher gängiger 6.000 € können für die ungenehmigte Fotonutzung in einer privaten eBay-Auktion nun auch 3.000 € als Streitwert angemessen und ausreichend sein (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 256/11" title="OLG K&ouml;ln, 22.11.2011 - 6 W 256/11">6 W 256/11</a>). In einem ähnlichen Fall hatte das <em>OLG Braunschweig</em> den Streitwert zuletzt auf 300 € festgesetzt (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 W 92/11" title="OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11">2 W 92/11</a>).</p>
<h2 id="ds">Datenschutz, Gesetzgebung</h2>
<p>Der Entwurf der <a href="http://www.vzbv.de/8661.htm">EU-Datenschutz-Verordnung</a> ist nun auch <a href="http://ec.europa.eu/justice/newsroom/data-protection/news/120125_en.htm">offiziell vorgestellt </a>worden. <em>Telemedicus</em> <a href="http://www.telemedicus.info/article/2169-EU-Datenschutz-Reding-stellt-Entwurf-fuer-Verordnung-vor.html">berichtet</a> und lieferte auf Grundlage der zuvor bekannt gewordenen Fassung vorab schon <a href="http://www.telemedicus.info/article/2160-5-Thesen-zur-Datenschutz-Verordnung.html#extended">fünf Thesen</a>. Eine weitere <a href="http://www.dgri.de/index.php/fuseaction/download/lrn_file/stellungnahme-dgri-datenschutzvo.pdf">lesenswerte Stellungnahme</a> stammt von der <em>DGRI</em>.</p>
<p>Der – nicht unumstrittene, aber vehement vertretene – Standpunkt des <em>Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz</em> (ULD) in Schleswig-Holstein zur <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011">Zulässigkeit von Social-Plugins</a> (Like-Button et al.) wird Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Für die regionale Wirtschaftsakademie hat die dortige <em>Industrie- und Handelskammer</em> <a href="http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3349269/facebook-streit-wirtschaft-klagt-gegen-datenschuetzer">Klage zum Verwaltungsgericht Schleswig</a> erhoben.</p>
<p>Als <em>Pippa</em>, die Schwester der Duchess of Cambridge, sich erstmals einem großen Publikum zeigte, gründete sich im Netz gleich ein Fanclub (zurzeit gefällt <a href="http://www.facebook.com/pages/Pippa-Middleton-Ass-Appreciation-Society/183120471735513">das</a> 243.548 Nutzern). Gegen <em>PIPA</em>, die Schwester von SOPA, <a href="http://netzpolitik.org/2012/sopa-blackout-gallery/">trug das Internet Schwarz</a>. Das hält das konservative Lager, nachdem der erste Netzsperrenanlauf in Deutschland <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,801299,00.html">endgültig zu Grabe getragen</a> ist, nicht davon ab, <a href="http://digitalegesellschaft.de/2012/01/pm-warum-sopa-auch-uns-angeht/">Überwachungsgesetze</a> zu <a href="http://www.cduwatch.de/2012/cdu-abgeordnete-befurworten-sopa-pipa/">befürworten</a>.</p>
<h2 id="prov">Providertum, Mobiltelefonie</h2>
<p>Apple und Samsung stritten munter weiter.</p>
<h4>Kostentragung für unbemerkte Datenverbindungen</h4>
<p><em>MMR-Aktuell</em> wärmte das Urteil des <em>AG Hamburg</em> vom 16. Juni 2011 auf, derzufolge die Abrechnung von Datenverbindungen im entschiedenen Fall nicht zum Preis von 0,19 €/10 KB erfolgen durfte (Möglichkeit von Datentraffic nur indirekt in AGB erwähnt,  Preisvereinbarung nicht eindeutig), sondern nur zum marktüblichen Tarif, bestimmt anhand der Preislisten von Discountanbietern im betroffenen Zeitraum (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 C 16/11" title="AG Hamburg, 16.06.2011 - 14 C 16/11">14 C 16/11</a>).</p>
<h4>Funkzellenabfrage</h4>
<p><em>Netzpolitik.org</em> berichtete unter Offenlegung eines <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/FZA-Friedrichshain.pdf">Aktenauszugs</a> über einen Praxisfall der <a href="http://netzpolitik.org/2012/massenhafte-funkzellenabfrage-jetzt-auch-in-berlin-was-vorratsdatenspeicherung-wirklich-bedeutet/">Funkzellenabfrage in Berlin</a>, Kollege <em>Stadler</em> liefert unter Verweis auf den <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/leitfaden_datenzugriff_voll.pdf">Leitfaden zum Datenzugriff</a> der Generalstaatsanwaltschaft München eine <a href="http://www.internet-law.de/2012/01/massenhafte-funkzellenabfrage-auch-in-berlin.html">Einschätzung</a> zu dem Vorkommnis.</p>
<h4>DSL-Geschwindigkeit</h4>
<p>Wenn DSL6000 bestellt ist, kann nicht ohne weiteres nur DSL2000 angeschlossen werden. Die Werbeeinwilligung per AGB genügt nicht den gesetzlichen Erfordernissen. So sprach das <em>LG Düsseldorf</em> <a href="http://www.vzbv.de/8592.htm">auf Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen</a> und verbot einer DSL-Anbieterin u.a. folgende AGB-Klauseln (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 O 501/10" title="LG D&uuml;sseldorf, 28.12.2011 - 12 O 501/10">12 O 501/10</a>, nicht rechtskräftig):</p>
<ol>
<li>Sollte […]Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.</li>
<li>Mein Vertragspartner kann mir Text- oder Bildmitteilungen an mein Telefon (sowie meine E-Mail- und Postadresse) zukommen lassen.</li>
</ol>
<h4>BGH zur Haftung des Admin-C</h4>
<p>Der <em>BGH</em> veröffentlichte den Volltext des Urteils <em>Basler Haar-Kosmetik</em>, dessen Leitsatz b) zur Haftung des Admin-C wie folgt lautet (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 150/09" title="BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09: Basler Haar-Kosmetik">I ZR 150/09</a>, Gratulation an den <a href="http://www.internet-law.de/2012/01/bgh-zur-haftung-des-admin-c-2.html">Kollegen Stadler</a> zum Zitat in Rn. 55):</p>
<blockquote><p>Derjenige, der sich von einem ausländischen Anmelder eines Domainnamens gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benennen und registrieren lässt, haftet nicht schon deswegen als Störer für mögliche mit der Registrierung verbundene Verletzungen von Rechten Dritter.</p></blockquote>
<h2 id="ecomm">e-commerce</h2>
<p>Der <em>BGH</em> hat ebenfalls entschieden, dass die Verpflichtung, in der Neuwagenwerbung Angaben zum Kraftstoffverbrauch zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 190/10" title="BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10">I ZR 190/10</a>). Mit Entscheidung vom 24. November 2011 urteilte das <em>LG Hamburg</em>, dass Grundpreisangaben bereits in listenmäßigen Angebotsübersichten zu finden sein müssen und nicht erst auf der eigentlichen Angebotsseite auftauchen dürfen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=327 O 196/11" title="LG Hamburg, 24.11.2011 - 327 O 196/11">327 O 196/11</a>, nicht rechtskräftig).</p>
<h2 id="sonst">Und sonst?</h2>
<p>Ein wissenschaftliches <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VDS_Langfassung.pdf?__blob=publicationFile">Gutachten des Max-Planck-Instituts (MPI)</a> für ausländisches und internationales Strafrecht, das der Frage etwaiger Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nachgeht, zeigt: Derzeit gibt es keine Schutzlücken.</p>
<p>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html" title="&sect; 627 BGB: Fristlose K&uuml;ndigung bei Vertrauensstellung">627</a> BGB erlaubt die fristlose Kündigung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrags, da die klassische Vermittlung einen Dienst höherer Art darstellt (der <em>BGH</em> schreibt dem Ehemakler Diskretion und Taktgefühl zu). Ein sofortiges Kündigungsrecht steht dem Kunden einer Online-Partnerbörse – so das <em>AG München</em> – jedoch nicht zu. Schließlich fehlt es gerade an dieser persönlichen Beziehung. Die Leistungen basieren zudem nicht auf Taktgefühl, sondern auf Taktfrequenz, nämlich vollautomatisierten Alogrithmen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=172 C 28687/10" title="172 C 28687/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">172 C 28687/10</a>).</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/408/2012">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<title>Was die Gerichte von zwielichtigen Branchenregistern halten</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/401/2012</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 14:54:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Branchenverzeichnis]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführung]]></category>
		<category><![CDATA[Sittenwidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Täuschung]]></category>

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		<description><![CDATA[Angebote für Branchenverzeichniseinträge mit versteckter Kostenpflicht im Kleingedruckten sind irreführend. Gerichte verneinen die Zahlungspflicht aus unterschiedlichsten Gründen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Früher oder später bekommt jeder Gewerbetreibende es mit dem Phänomen zu tun, das als <em>Adressbuchschwindel</em> oder <em>Branchenbuch-Abzocke</em> bekannt ist: Anbieter bedeutungsl- und dubioser Adressverzeichnisse senden Gewerbetreibenden Angebote zu, sich in ein Online-Branchenverzeichnis eintragen zu lassen bzw. den vorhandenen Eintrag zu korrigieren. Wer das – amtlich anmutende oder gar eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung vorspiegelnde – Formular, das im Kleingedruckten auch unangemessen hohe Preisangaben enthält, in einem schwachen Moment unterzeichnet und zurückschickt, bekommt früher oder später eine stattliche Rechnung für die an sich nicht gewollte und in der Regel auch völlig wirkungslose Eintragung.</p>
<p>In der Rechtsprechung wird die Zahlungspflicht immer häufiger verneint, aus unterschiedlichsten Gründen (u.a. Anfechtungsmöglichkeit wegen arglistiger Täuschung, Entgeltlichkeit als überraschende Klausel, Sittenwidrigkeit des Vertrags).</p>
<h2>Was deutsche Gerichte davon halten</h2>
<p>Erstmals befasste der <em>Bundesgerichtshof</em> (BGH) sich im Jahr 2005 mit den Anforderungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, nachdem ein unaufmerksames Unternehmen ein mit «Offerte» überschriebenes und als «Eintragungsantrag und Korrekturabzug» bezeichnetes Angebot «zur Aufnahme in unser bundesdeutsches Online-Firmenverzeichnis im Internet» unterzeichnet hatte. Einer Entscheidung über die Frage, ob im konkreten Einzelfall aus der Art und Weise der Darstellung der wesentlichen Vertragsbestandteile auf den Täuschungswillen des Absenders geschlossen werden kann, hatte der Senat sich jedoch zu enthalten (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X ZR 123/03" title="BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03: &quot;irref&uuml;hrendes Angebotsschreiben&quot;">X ZR 123/03</a>).</p>
<h4>Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Offerten</h4>
<p>Im Juni 2011 durfte der BGH in einer Wettbewerbssache dann endlich die Verschleierung und Irreführung unseriöser Branchenbuchanbieter beurteilen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 157/10" title="BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10: Branchenbuch Berg">I ZR 157/10</a>, <em>Branchenbuch Berg</em>):</p>
<blockquote><p>Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html" title="&sect; 4 UWG: Beispiele unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen">4</a> Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html" title="&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen">5</a> Abs. 1 UWG.</p></blockquote>
<p>Der Senat bescheinigte Gewerbetreibenden und ihren Mitarbeitern zwar «jedenfalls eine durchschnittlich intellektuelle Erkenntnisfähigkeit», diese Personen stünden jedoch nicht selten unter Zeitdruck und würden sich mit derartigen Angebotsschreiben nur oberflächlich befassen. Weil die Branchenbuchanbieter es gerade auf diese flüchtige Betrachtung abgesehen hätten, könne von einer Täuschung augegangen werden.</p>
<p>Ebenfalls im Wettbewerbsrecht erging das Urteil des <em>OLG Frankfurt/Main</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 242/08" title="OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08">6 U 242/08</a> (Leitsatz):</p>
<blockquote><p>Für eine Irreführung […] kann […] ausreichen, wenn […] die Werbung gezielt auf eine solche Täuschung angelegt ist und schützenswerte Interessen des Unternehmens, in dieser Weise werben zu dürfen, nicht ersichtlich sind, weil die Werbeadressaten, die das Angebot richtig verstehen, eine Inanspruchnahme der angebotenen Leistung nicht ernsthaft in Betracht ziehen werden.</p></blockquote>
<p>Ähnlich: <em>LG Düsseldorf</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=38 O 148/10" title="LG D&uuml;sseldorf, 15.04.2011 - 38 O 148/10">38 O 148/10</a>.</p>
<h4>Von A bis Z (genau: B bis M)</h4>
<p>Für die meisten Betroffenen dürfte interessanter sein, wie die Gerichte zur Frage der Zahlungspflicht der Branchenverzeichnis-«Kunden» entscheiden. Notizen zu ausgewählten Entscheidungen, sortiert nach Gerichtsort.</p>
<p><strong>AG Bergisch-Gladbach, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=67 C 164/08" title="AG Bergisch Gladbach, 07.11.2008 - 67 C 164/08">67 C 164/08</a>:</strong> Anfechtungsberechtigung wegen Arglist, da Formular darauf angelegt war, dass Informationen überlesen werden. Irrtumsanfechtung und Sittenwidrigkeit werden ebenfalls bejaht. Ausführliche Urteilsgründe.</p>
<p><strong>AG Bocholt, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 C 281/10" title="13 C 281/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">13 C 281/10</a>:</strong> Erfolgreiche Arglistanfechtung und Annahme der Sittenwidrigkeit (ausführlich).</p>
<p><strong>AG Bonn, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=101 C 453/10" title="AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10">101 C 453/10</a>:</strong> Wegen verspäteter Annahme schon kein Vertragsschluss (Formular enthielt 2-Wochen-Frist zur Rücksendung), zumindest aber erfolgreiche Arglistanfechtung. Ausführliche Auseinandersetzung mit Formulargestaltung.</p>
<p><strong>OLG Celle, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 U 9/09" title="OLG Celle, 18.06.2009 - 13 U 9/09">13 U 9/09</a>:</strong> Arglistanfechtung möglich.</p>
<p><strong>AG Dresden, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=104 C 3441/11" title="AG Dresden, 05.10.2011 - 104 C 3441/11">104 C 3441/11</a>:</strong> Unabhängig davon, ob es einen Vertrag gab oder gibt, seine Laufzeit und die Entgeltlichkeit der Eintragung ergeben sich aus einer überraschenden und damit unwirksamen AGB-Klausel.</p>
<p><strong>AG Düsseldorf, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=42 C 11568/11" title="AG D&uuml;sseldorf, 23.11.2011 - 42 C 11568/11">42 C 11568/11</a>:</strong> Arglistanfechtung möglich.</p>
<p><strong>LG Flensburg, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 S 71/10" title="1 S 71/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 S 71/10</a> (Leitsatz):</strong></p>
<blockquote><p>Eine Entgeltklausel in einem Formular für einen Brancheneintrag im Internet kann als ungewöhnliche und überraschende Klausel nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html" title="&sect; 305c BGB: &Uuml;berraschende und mehrdeutige Klauseln">305c</a> Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn die Preisangabe im Formulartext «versteckt» ist und die Gestaltung des Formulars ersichtlich darauf gerichtet ist, dass dem Adressaten verborgen bleiben soll, dass er mit seiner Unterschrift eine entgeltliche Leistung bestellt.</p></blockquote>
<p><strong>LG Hamburg, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=309 S 66/10" title="LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10">309 S 66/10</a>:</strong> Keine Zahlungspflicht für Adressaten. Adressenregister hat sich behauptete Ansprüche durch Betrug verschafft. Register muss Anwaltskosten der außergerichtlichen Forderungsabwehr zahlen.</p>
<p><strong>LG Köln, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 S 139/07" title="LG K&ouml;ln, 26.09.2007 - 9 S 139/07">9 S 139/07</a> (Leitsatz):</strong></p>
<blockquote><p>In Fällen, in denen der Verfasser einer Offerte mittels Aufmachung und Formulierung seines Vertragsangebotes gezielt eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, den Adressaten über die Folgekosten der offerierten Leistung zu täuschen, steht dem Getäuschten selbst dann ein Anfechtungsrecht gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html" title="&sect; 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen T&auml;uschung oder Drohung">123</a> BGB zu, wenn der Adresssat des Schreibens bei sorgfältigem Lesen des Angebots die auf ihn zukommenden Kosten hätte erkennen können.</p></blockquote>
<p>Hinzu komme neben der Sittenwidrigkeit des Vertrags, dass das Gewerbeverzeichnis seine Leistung noch nicht erbracht habe. Ähnliche Entscheidungen: <em>LG Köln</em>, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 S 44/07" title="LG K&ouml;ln, 04.07.2007 - 9 S 44/07">9 S 44/07</a> un Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 S 88/07" title="9 S 88/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">9 S 88/07</a></p>
<p><strong>AG München, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=262 C 33810/07" title="AG M&uuml;nchen, 09.04.2008 - 262 C 33810/07">262 C 33810/07</a>:</strong> Versteckte Entgeltvereinbarung ist unwirksam, Formular außerdem ersichtlich auf <em>Übertölpelung</em> angelegt (sehr kurzes Urteil).</p>
<p><strong>AG München, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=213 C 4124/11" title="AG M&uuml;nchen, 27.04.2011 - 213 C 4124/11">213 C 4124/11</a>:</strong> Entgeltvereinbarung wohl wirksam, aber wegen erfolgreicher Arglistanfechtung hinfällig. Ausführliche Begründung.</p>
<p><strong>LG München, Az. 13 S 8210/09:</strong> Zwar ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung vorliegen, die versteckte Entgeltvereinbarung ist aber unwirksam.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Noch erfreulicher als die aus diesem Rechtsprechungsüberblick trotz der Vielfalt der jeweiligen Urteilsgründe erkennbare Tendenz gegen die Zahlungspflicht für Einträge in zwielichtigen Branchenverzeichnissen wäre es freilich, wenn die Gewerbetreibenden ihre <em>jedenfalls durchschnittliche intellektuelle Erkenntnisfähigkeit</em> anwenden und derartige Angebotsschreiben ignorieren würden anstatt sie blind zu unterzeichnen und zurückzusenden («lesen hilft»).</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/401/2012">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>The Good, the Bad and the Ugly – Filesharing-Entscheidungen 2011</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/395/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/395/2011#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 11:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anscheinsbeweis]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungshilfe]]></category>
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		<category><![CDATA[fliegender Gerichtsstand]]></category>
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		<category><![CDATA[sekundäre Darlegungslast]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsprechungsüberblick: Die wichtigsten Entscheidungen zu Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aus dem Jahr 2011.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die in Tauschbörsen <em>massenweise begangenen Urheberrechtsverletzungen</em>, gegen die die gebeutelten Rechteinhaber sich nur <em>massenweise zur Wehr setzen</em> können, halten neben ungezählten Inhabern von DSL-Anschlüssen auch die Rechtspflege auf Trab. Einen Einblick in die wirtschaftliche Dimension der Serienbrief-Abmahnungen gab zuletzt Anfang Dezember die von einer der zu den üblichen Verdächtigen zählenden Kanzleien <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnkanzlei-versteigert-90-Millionen-Euro-offene-Forderungen-aus-Filesharing-Abmahnungen-1391076.html">veranstaltete Versteigerung von offenen «Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen»</a> im Wert von 90 Millionen Euro. </p>
<p>Selbst das <em>Bundesverfassungsgericht</em> bezeichnete derartige Fälle – worauf ich noch zurückkomme – als «eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie». Nachdem es mir neben der Mandatsbearbeitung (Anwälte bloggen ja nicht nur, viele arbeiten nebenher auch noch), der Behandlung anderer spannender Themen auf dieser Website (etwa der Pflege der <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/218/2010">Filesharing-Streitwertübersicht</a>) nicht gelingt, auf jede bekannt werdende Entscheidung einzeln hinzuweisen, stelle ich hier die meines Erachtens wichtigsten relevanten Gerichtsentscheidungen dieses Jahres vor.</p>
<p><strong>Gliederung dieses Beitrags:</strong> <a href="#1">Münchener Rechtsprechung</a> · <a href="#2">Wider den fliegenden Gerichtsstand</a> · <a href="#3">Neues aus den Auskunftsverfahren</a> · <a href="#4">Wider den Anschein der Täterschaft</a> · <a href="#5">«Eltern haften für Ihre Kinder»</a> · <a href="#6">Schadenshöhe</a> · <a href="#7">Nur einmal Beratungshilfe</a> · <a href="#8">Fazit</a></p>
<h3 id="1">Die Münchener Rechtsprechung</h3>
<div id="attachment_396" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/12/cowboy.jpg" alt="Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)" title="Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)" width="300" height="223" class="size-full wp-image-396" /><p class="wp-caption-text">Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)</p></div>
<p>Anschauliche Belege für die unklare Rechtslage und die von juristischen Laien empfundene Willkür finden sich in Bayern: Das <em>Amtsgericht München</em> brachte es im November fertig, eine Rentnerin, die weder WLAN-Router noch Computer besitzt und den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung eines Hooligan-Films bestritt, zur Zahlung der durch die Abmahnung verursachten Anwaltskosten zu verurteilen, ohne sich überhaupt mit der Rechtsfrage der Verantwortlichkeit auseinanderzusetzen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=142 C 2564/11" title="AG M&uuml;nchen, 23.11.2011 - 142 C 2564/11">142 C 2564/11</a>). Schon eine Woche vorher hieß es in einer Pressemitteilung des Münchener Amtsgerichts, dass dort <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/03259/index.php">mehr als 1.400 solcher Klagen anhängig seien</a>. Der flapsige Tonfall – auszugsweise wiedergegeben:</p>
<blockquote><p>[…] können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden». Da nützt auch die neue Vorschrift des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">97</a> Absatz 2 im Urhebergesetz nichts […] kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil.</p></blockquote>
<p>– und die bisherige Rechtsprechung in München lassen für die Beklagten erstinstanzlich nichts Gutes hoffen.</p>
<p>Normalsterblichen ist ohnehin nur schwer zu vermitteln, was es mit dem <em>fliegenden Gerichtsstand</em> auf sich hat, warum also das <em>Amtsgericht München</em> im erwähnten Fall zu einer Entscheidung berufen war, obwohl die computerlose Rentnerin und die Klägerin aus dem mehrere hundert Kilometer entfernten Berlin stammten (kurze Erläuterung: ausschlaggebend ist der Ort der unerlaubten Handlung, im Internet also prinzipiell die ganze Welt, sodass prinzipiell alle deutschen Zivilgerichte örtlich zuständig sind).</p>
<h3 id="2">AG Frankfurt/Main: Wider den «fliegenden Gerichtsstand»</h3>
<p>In diesem Zusammenhang ist das <em>Amtsgericht Frankfurt/Main</em>, das <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/163/2009">schon 2009 Bedenken gegen den <em>fliegenden Gerichtsstand</em> hatte</a>, positiv aufgefallen. Es verlangt einen sachlichen Bezug zu der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzung. Eine örtliche Zuständigkeit gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/32.html" title="&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung">32</a> ZPO ergebe sich demnach nur an den jeweiligen Wohnsitzen der Parteien (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=30 C 1849/11" title="AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11">30 C 1849/11</a>-25).</p>
<h3 id="3">Auskunftsverfahren – Köln vs. München</h3>
<p>Zwei Entscheidungen zu den Gestattungsbeschlüssen, die die DSL-Provider zur Offenlegung der jeweilige Anschlussinhaber verpflichten, will ich hervorheben.</p>
<p>Das <em>OLG Köln</em> hielt an seiner bisherigen Position zur relevanten Verwertungsphase fest. Sie beginnt demnach in der Regel vor desen Veröffentlichung und <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/285/2011">dauert zumindest sechs Monate (Az. 6 W 91/11)</a>. Außerhalb der relevanten Verwertungsphase sieht man eine Rechtsverletzung im Rheinland nicht mehr als in gewerblichem Ausmaß erfolgt an.</p>
<p>Anders in – man arbeitet offenbar an einem nachhaltig rechteinhaberfreundlichen Ruf – München: Das dortige OLG entschied, dass gewerbliches Ausmaß grundsätzlich ohne Hinzutreten weiterer Merkmale vorliegt, wenn ein Werk in einer Tauschbörse angeboten wird (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29 W 1268/11" title="OLG M&uuml;nchen, 26.07.2011 - 29 W 1268/11">29 W 1268/11</a>).</p>
<h3 id="4">Täterschaftsvermutung entkräften, aber wie?</h3>
<p>Zur Entkräftung der Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers genügt nach einer Entscheidung des <em>OLG Köln</em> die <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/314/2011">ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs. Die ordnungsgemäße Ermittlung von IP-Adressen darf sogar mit Nichtwissen bestritten werden (Az. 6 W 42/11)</a>.</p>
<p>Unter Verweis auf diese Entscheidung ließ auch das <em>OLG Hamm</em> als Verteidigungsvorbringen gegen die Inanspruchnahme als Täter genügen, dass außer dem Anschlussinahber noch dessen Frau und die Schwiegereltern Zugang zum WLAN hätten (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22 W 82/11" title="OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11">22 W 82/11</a>). Damit habe</p>
<blockquote><p>er seiner sekundären Darlegungslast für die ernsthafte Möglichkeit eines eine Täterschaft oder Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung ausschließenden Geschehensablaufs genügt,</p></blockquote>
<p>es sei nicht</p>
<blockquote><p>zu verlangen, dass der seine eigene Täterschaft oder Teilnahme bestreitende Anschlussinhaber Nachforschungen über die Täterschaft bei den seinen Anschluss mitbenutzenden Personen anstellt und das Ergebnis mitteilt.</p></blockquote>
<p>Dem <em>OLG Frankfurt/Main</em> zufolge ist auch das Beweisangebot der Parteivernehmung zur Ortsabwesenheit des den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung bestreitenden und alleinlebenden Anschlussinhabers, der seinen Computer bei Verlassen der Wohnung immer, also auch am Tag der behaupteten Tat, ausschaltet, geeignet, um der sekundären Darlegungslast nachzukommen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 U 53/11" title="OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 U 53/11">11 U 53/11</a>).</p>
<p>Vor dem <em>LG Stuttgart</em> erfolgreich waren die Eltern, die den einzigen im Haushalt befindlichen Computer von der Kriminalpolizei hatten durchsuchen lassen. Nachdem die Ermittler dort weder die vermeintlich genutzte Filesharing-Software noch die angeblich verbreiteten Audiodateien gefunden hatten, wies das Gericht die Schadensersatzklage ab (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17 O 39/11" title="LG Stuttgart, 28.06.2011 - 17 O 39/11">17 O 39/11</a>).</p>
<p>Zur grundsätzlichen Eignung der Ermittlungen von Rechtsverstößen in Tauschbörsen, also dem eigentlichen Tatnachweis, ließ sich zuletzt das <em>LG Berlin</em> aus und bemängelte unter anderem, dass nicht ersichtlich sei, ob die Software «unter den Umständen dieses Einzelfalls zuverlässig» funktioniere (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15 O 1/11" title="LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 1/11">15 O 1/11</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15 O 2/11" title="LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 2/11">15 O 2/11</a>, die Berufungsverfahren sind beim <em>KG</em> unter den Az. 24 U 167/11 und 24 U 168/11 anhängig). Die Bezeichnung irgendwelcher «Papiere» als Gutachten sei nicht ausreichend, insbesondere dann nicht, wenn offen bleibe, was genau in der Tauschbörse zugänglich gemacht worden sein soll:</p>
<blockquote><p>Die Erfassung bezieht sich jeweils auf einen Sekundenzeitraum. Was dort angeboten wurde, etwa ein mehr oder weniger kleiner Ausschnitt aus dem Werk, und ob damit eine voll funktionsfähige Version des Werkes zu erlangen ist, erschließt sich […] nicht. Auf die Feststellung der angeblichen Verstöße am […] beziehen sich die Erklärungen des Zeugen […] ohnehin nicht.</p></blockquote>
<h3 id="5">«Eltern haften für ihre Kinder»</h3>
<p>Gelingt es nicht, den Anschein des Tatnachweises zu widerlegen, sieht es für Eltern minderjähriger «Hobby-Piraten» schlechter aus. So schloss das <em>LG Düsseldorf</em> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 O 256/10" title="12 O 256/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">12 O 256/10</a>) sich dem <em>LG Köln</em> (Az. 28 O 623/10) an: Die Erziehungsberechtigten müssen kontrollieren, wie ihr jugendlicher Nachwuchs das Internet nutzt. Passiert das nicht, haften sie wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/832.html" title="&sect; 832 BGB: Haftung des Aufsichtspflichtigen">832</a> BGB auf Zahlung von Schadensersatz.</p>
<h3 id="6">Berechnung der Schadenshöhe</h3>
<p>Mit der Höhe des zu ersetzenden Schadens setzte sich das <em>OLG Köln</em> in einem Hinweisbeschluss auseinander (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 67/11" title="OLG K&ouml;ln, 30.09.2011 - 6 U 67/11">6 U 67/11</a>). Anstatt – wie bis dato häufig geschehen – pauschal davon auszugehen, die von den Rechteinhabern in den Raum geworfenen Zahlen seien in jedem Fall angemessen, führte der Senat aus, auf Grundlage welcher Anhaltspunkte er den Schaden zu schätzen gedenkt. Es</p>
<blockquote><p>soll der Schaden abgegolten werden, der den Klägerinnen dadurch entstanden ist, dass die geschützten Werke Dritten in unbekannter Zahl zum Download zur Verfügung gestellt worden sind. Dem entspricht […] im Ausgangspunkt die Zugrundelegung des <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/284/2010#gema">Tarifes VR-OD 5</a> <em>[Link und Fettungen durch den Autor]</em>, […] der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten von einer Mindestvergütung von <strong>0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel</strong> ausgeht. […] Die Schätzung […] setzt weiter voraus, dass die Klägerinnen vortragen, <strong>wie viele Zugriffe auf den Rechner der Beklagten</strong> zum Zweck des Downloads der streitgegenständlichen Titel erfolgt sind oder <strong>zumindest doch, in welcher Größenordnung</strong> nach ihren Ermittlungen bei Titeln der in Rede stehenden Art Upload-Angebote von an der Tauschbörse Beteiligten erfolgen <strong>bzw., wie sich diese Zahlen im fraglichen Zeitraum entwickelt haben.</strong></p></blockquote>
<h3 id="7">Zwischenbilanz · Beratungshilfe gibt&#8217;s nur einmal</h3>
<p>Für Betroffene ist angesichts dieser uneinheitlichen und schwer überblickbaren Rechtsprechung die Hinzuziehung professioneller Hilfe keine schlechte Idee.</p>
<p>Diejenigen, die knapp bei Kasse sind und gleich mehrfach in Anspruch genommen wurden (neben «unbelehrbaren Chaoten» denke man hier auch an <strike>Pensionswirte in unattraktiven Gegenden oder</strike> Studenten, die für ihre Wohngemeinschaft einen DSL-Anschluss unterhalten), sind von einer Entscheidung des <em>Bundesverfassungsgerichts</em> besonders getroffen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 3151/10" title="BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10">1 BvR 3151/10</a>), denn Beratungshilfe gibt es für Abgemahnte nur einmal (hier ist sie also wieder, die «im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie»):</p>
<blockquote><p>[D]urch die in einer Sache gewährte Beratung wurde er in die Lage versetzt, die rechtliche Situation auch in den Parallelfällen hinreichend zu beurteilen […]. Aus der Erstberatung und den aus ihr hervorgegangenen Dokumenten (Anwaltsschreiben) bezieht der Beratene bei Vorliegen mehrerer sachlich und rechtlich (nahezu) gleich gelagerter Fälle spezifische Rechtskenntnisse, die eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie auch für den Laien handhabbar machen können. […] [A]uch ein kostenbewusster Bemittelter [würde] das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen […].</p></blockquote>
<div class="mehr_thema noprint">
<h5>Mehr zum <a href="http://anwaltniemeyer.de/schlagwort/tauschborse">Thema</a></h5>
<ul>
<li><strong>Mama, was ist eine unerhebliche Rechtsverletzung?</strong> <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/256/2010">Das kommt darauf an, Kind.</a></li>
<li><strong>Literaturstimme:</strong> Ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Computernetzwerken <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/283/2011">gibt es nicht und kann auch nicht in zulässiger Weise geltend gemacht werden.</a></li>
<li><strong>Der «Sensationsbeschluss»:</strong> Privatperson gibt bei Ignorieren der Abmahnung keinen Anlass zur Klage, wenn eine <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/335/2011">zu weit gefasste Unterlassungserklärung verlangt und vor naheliegenden Beschränkungen gewarnt wurde.</a></li>
</ul>
</div>
<p>Mir sind aus eigener Anschauung übrigens einige <em>kostenbewusste Bemittelte</em> bekannt, die sich dagegen entschlossen haben, ihr aufgrund der Erstberatung vorhandenes Wissen selbstständig auf die späteren Fälle zu übertragen, sondern auch hier ein Mandat erteilten (und das, obowhl ich nicht zu den Kollegen zähle, die das Vergütungsmodell der «Abmahnungs-Flatrate» anbieten).</p>
<h3 id="8">Fazit</h3>
<p>Während die Instanzgerichte unerfreulich und uneinheitlich entscheiden sowie den Rechteinhabern der Weg in klägerfreundliche Regionen offensteht, lassen die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte auf eine langfristig sachgerechtere Rechtsfindung hoffen.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/395/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Juristen und der Like-Button im Jahr 2011</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Welchen rechtlichen Bedenken die Integration sog. Social Plugins begegnet und wie man Like-Button &#038; Co. einbauen sollte, wenn man nicht drauf verzichten möchte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_392" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/12/confusion.jpg" alt="jenny-pics" title="Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY)" width="300" height="230" class="size-full wp-image-392" /><p class="wp-caption-text">Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY)</p></div>
<p><em>Facebooks</em> Like-Button erhitzte dieses Jahr die Gemüter der IT-Juristen, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/312/2011">weil außer <em>Facebook</em> niemand weiß, was das Ding macht</a>. Betreiber von Websites können Ihre Nutzer daher streng genommen nicht – wie es § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">13</a> I TMG vorschreibt – umfassend über die im Hintergrund stattfindenden datenschutzrelevanten Vorgänge informieren. Weitere Fragen führen zu weiteren Unsicherheiten, eine verbindliche Klärung ist bisher nicht in Sicht.</p>
<h4>KG: Wettbewerbsrechtlich kein Problem</h4>
<p>Wer die Schaltfläche integriert und ganz auf entsprechende Informationen in seiner Datenschutzbelehrung verzichtet, ist – so jedenfalls das <em>Kammergericht (KG)</em> im April (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 W 88/11" title="KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11: Gef&auml;llt-mir-Button">5 W 88/11</a>) –  wettbewerbsrechtlich nicht angreifbar.</p>
<h4>ULD: Datenschutzrechtlich schon</h4>
<p>Neben dem Wettbewerbsrecht ergeben sich weitere Pflichten für Betreiber von Websites unmittelbar aus dem Datenschutzrecht, über das die Aufsichtsbehörden wachen. Spannend wurde es daher im August, als das <em>Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD)</em> Schleswig-Holstein lautstark kundgab, dass die standardmäßige Einbindung des Knopfes <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf">zwangsläufig zu Datenschutzverstößen führe</a>.</p>
<h4>Weitere Stimmen</h4>
<p>Der <em>Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags</em> <a href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2900/umdruck-17-2988.pdf">bewertete die Position des <em>ULD</em></a> im Oktober als</p>
<blockquote><p>eine im Ergebnis vertretbare, aber äußerst umstrittene […], deren Erfolgsaussichten unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung und der im Schrifttum vorherrschenden Ansichten vom Wissenschaftlichen Dienst als gering eingeschätzt werden. </p></blockquote>
<p>Schon kurz zuvor kritisierten die Kollegen der <em>Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags</em> den vom <em>ULD</em> erweckten Eindruck eindeutiger Datenschutzverstöße und <a href="http://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf">resümierten</a>:</p>
<blockquote><p>Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen Rechtslage sowie der Schwierigkeit einer zutreffenden Einordnung der technischen Abläufe ist eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung aus hiesiger Sicht jedoch nicht möglich.</p></blockquote>
<p>Hiervon unbeeindruckt schloss der <em>Düsseldorfer Kreis</em>, ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich, sich im Dezember dem <em>ULD</em> an und <a href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf?__blob=publicationFile">verkündete</a>:</p>
<blockquote><p>Das direkte Einbinden von Social Plugins […] in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter […] ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig. […] Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.</p></blockquote>
<h3>Fazit · Best practice</h3>
<p>Also: Websitebetreiber können streng genommen schon nicht umfassend über die Funktionsweise des Like-Buttons (und anderer <em>Social Plugins</em> wie die <em>Tweet this</em>-Schaltfläche von <em>Twitter</em> oder <em>Googles +1</em>-Knopf) informieren, sodass auch die vom <em>Düsseldorfer Kreis</em> verlangte Einholung einer informierten Zustimmung zur Aktivierung <a href="http://codecandies.de/2011/12/13/datenschutz-subsumiert/">nicht erfolgen</a> kann.</p>
<p><strong>Ein rechtlich bedenkenloser Einsatz von <em>Social Plugins</em> ist demnach aktuell nicht möglich.</strong> <em>Best practice</em> ist bis zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage nach aktuellen Erkenntnissen wohl:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html">2-Klick-Lösung</a> mit zusätzlichem Hinweis auf Datenübertragung in Kombination mit Datenschutzhinweisen über die grundsätzliche Funktionsweise und Links zu den Detailangaben, die die Anbieter der verwendeten <em>Social Plugins</em> bereitstellen.</li>
</ul>
<p><em>Oder eben:</em></p>
<ul>
<li>Keine Social Plugins verwenden.</li>
</ul>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/390/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Präsentationsfolien: Foto- und Bildnisrecht [11/2011]</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/385/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/385/2011#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 15:02:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fotorecht]]></category>
		<category><![CDATA[Präsentationsfolien]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktualisierte Präsentationsfolien zum Fotorecht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_386" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotorecht1111.jpg" alt="Foto- und Bildnisrecht – Folie 8" title="Foto- und Bildnisrecht – Folie 8" width="300" height="225" class="size-full wp-image-386" /><p class="wp-caption-text">Foto- und Bildnisrecht – Folie 8</p></div>
<p>Seit der letzten Präsentation meines Vortrags über die Grundlagen des Foto- und Bildnisrechts ist rund ein halbes Jahr vergangen, sodass ich anlässlich eines neuen Termins einige Updates vorgenommen habe. Die Veranstaltung musste leider abgesagt werden. Gleichwohl mögen die Präsentationsfolien Interessierten zu einem – noch einfacheren – Überblick über das Rechtsgebiet verhelfen.</p>
<p>Der Wunsch, mehr Informationen bei gleicher Vortragsdauer unterzubringen, gab den Anstoß für eine moderate Verschlankung des Vortrags, der hiervon vor allem durch eine bessere Strukturierung des Herzstücks über das <em>Veröffentlichen von Sach- und Personenfotos</em> profitierte. Hinzu kamen eine eigene Folie zum Thema <em>Model release</em>, eine ausdrückliche Behandlung der <em>Widerruflichkeit der Einwilligung</em> und weitere Gerichtsentscheidungen, darunter auch <em>Vorschaubilder I+II</em> des Bundesgerichtshofs.</p>
<h3>PDF-Datei, Links, Gerichtsentscheidungen</h3>
<h5>Foliensatz herunterladen</h5>
<p>Die <a href="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotorecht_2011_Update.pdf">PDF-Datei ist ca. 2,9 MB groß</a>.</p>
<h5>Links aus der Präsentation</h5>
<p>Diese Links werden erwähnt: <a href="http://www.istockphoto.com/tutorial_copyright_list.php">Internationale <em>Schwarze Liste</em></a>, <a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Freedom_of_panorama">Panoramafreiheit weltweit</a>, <a href="http://www.dailymail.co.uk/news/article-2011051/Black-macaque-takes-self-portrait-Monkey-borrows-photographers-camera.html">Ein Foto geht um die Welt</a>, <a href="http://de.creativecommons.org/">Creative Commons</a></p>
<h5>Angesprochene Gerichtsentscheidungen (Reihenfolge wie im Vortrag)</h5>
<ul>
<li><em>Friesenhaus</em> – BGH, 9. März 1989, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 54/87" title="BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87">I ZR 54/87</a></li>
<li>Reichweite einer stillschweigenden Einwilligung – OLG Hamburg, 28. Juni 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 U 39/11" title="7 U 39/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)">7 U 39/11</a></li>
<li>Gewandelte Überzeugung eines ehemaligen Callgirls – LG Köln, 8. Juni 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28 O 859/10" title="LG K&ouml;ln, 08.06.2011 - 28 O 859/10">28 O 859/10</a></li>
<li>Junge Schauspielerin, die ihre Aktfoto-Einwilligung nicht widerrufen kann – OLG München, 17. März 1989, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21 U 4729/88" title="OLG M&uuml;nchen, 17.03.1989 - 21 U 4729/88">21 U 4729/88</a></li>
<li>Foto von Firmenwebsite in Personensuchmaschine – LG Köln (22. Juni 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28 O 819/10" title="LG K&ouml;ln, 22.06.2011 - 28 O 819/10">28 O 819/10</a>) und LG Hamburg (12. April 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=310 O 201/10" title="LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10">310 O 201/10</a>)</li>
<li>Einwilligung überdauert Arbeitsverhältnis – LAG Köln, 10. Juli 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 Ta 126/09" title="LAG K&ouml;ln, 10.07.2009 - 7 Ta 126/09: Arbeitnehmerfotos">7 Ta 126/09</a></li>
<li><a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/158/2009">Keine automatische Einwilligung durch Discobesuch</a> – AG Ingolstadt, 3. Februar 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 C 2700/08" title="AG Ingolstadt, 03.02.2009 - 10 C 2700/08">10 C 2700/08</a></li>
<li><a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/254/2010">Rinderkalb <em>Anita</em></a> – AG Köln, 22. Juni 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=111 C 33/10" title="AG K&ouml;ln, 22.06.2010 - 111 C 33/10">111 C 33/10</a></li>
<li>Kunden-Badezimmer auf Handwerker-Homepage – AG Donaueschingen, 10. Juni 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 C 81/10" title="AG Donaueschingen, 10.06.2010 - 11 C 81/10: Darf Handwerker Innenr&auml;ume fotografieren?">11 C 81/10</a></li>
<li><em>Kunstausstellung im Online-Archiv</em> – BGH, 5. Oktober 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 127/09" title="BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09: Urheberrecht - Berichterstattung &uuml;ber Ausstellungser&ouml;ffnung: Tag...">I ZR 127/09</a></li>
<li><em>Verhüllter Reichstag</em> – BGH, 24. Januar 2002, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 102/99" title="BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99: Urheberrecht - Kunstprojekt &quot;Verh&uuml;llter Reichstag&quot; gesch&uuml;tzt?">I ZR 102/99</a></li>
<li><em>Preußische Schlösser und Gärten</em> – BGH, 17. Dezember 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V ZR 44/10" title="V ZR 44/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">V ZR 44/10</a></li>
<li>Google Street View – KG Berlin, 25. Oktober 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 W 127/10" title="KG, 25.10.2010 - 10 W 127/10: Immobilien - StreetView darf Haus von der Stra&szlig;e aus fotografiere...">10 W 127/10</a></li>
<li>Durchsetzbarkeit von Creative-Commons-Lizenz – LG Berlin, 8. Oktober 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16 O 458/10" title="LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10">16 O 458/10</a></li>
<li><em>Vorschaubilder</em> – BGH, 29. April 2010, Az. I ZR 69/09</li>
<li><em>Vorschaubilder II</em> – BGH, 19. Oktober 2011, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 140/10" title="BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10">I ZR 140/10</a></li>
<li>Bedenken gegen MFM-Liste und Fortgeltung früherer Vereinbarungen – OLG Hamburg, 2. September 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 U 8/08" title="OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08">5 U 8/08</a> (ähnlich: LG Kassel, 4. November 2010, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 O 772/10" title="LG Kassel, 04.11.2010 - 1 O 772/10">1 O 772/10</a>; ebenfalls Bedenken gegen MFM: OLG Brandenburg, 15. Mai 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 37/08" title="OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08">6 U 37/08</a>)</li>
</ul>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/385/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Es geht doch: LG München I legt IP-Liste aus Gestattungsverfahren (§ 101 IX UrhG) bei Akteneinsicht offen [Update]</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/350/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/350/2011#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 14:10:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Gestattungsverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LG München I hat die Notwendigkeit der Übersendung auch der IP-Liste an betroffene DSL-Anschlussinhaber im Gestattungsverfahren nach § 101 IX UrhG erkannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Bitte Nachtrag beachten: Die Ursache des «Gesinnungswandels» ist eine Entscheidung des OLG München.</em></p>
<p>Wenn der Inhaber eines DSL-Anschlusses abgemahnt wird, weil jemand eine Urheberrechtsverletzung festgestellt haben will, die über diese Leitung begangen worden sein soll, dann möchte er erfahren, auf Grundlage welcher Tatsachen seinem Provider aufgegeben wurde, Namen und Anschrift offenzulegen. Im Gestattungsverfahren nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">101</a> IX UrhG haben  Anschlussinhaber daher als Betroffene ein Recht zur Akteneinsicht (und sogar zur Beschwerde).</p>
<p>Die örtliche Zuständigkeit der Gestattungsverfahren richtet sich nach dem Sitz des Providers. So entscheidet das <em>Landgericht (LG) Köln</em> über die Fälle, die Kunden der Deutschen Telekom betreffen. Die LGs Bielefeld und München I befanden bzw. befinden über Sachverhalte, bei denen Anschlüsse von <em>Telefónica O<sub>2</sub> Germany</em> für illegale Tauschbörsenaktivitäten genutzt worden sein sollen.</p>
<div id="attachment_351" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/08/ipliste-300x228.jpg" alt="IP-Liste aus Gestattungsverfahren, für Veröffentlichung unkenntlich gemacht" title="IP-Liste aus Gestattungsverfahren, für Veröffentlichung unkenntlich gemacht" width="300" height="228" class="size-medium wp-image-351" /><p class="wp-caption-text">IP-Liste aus Gestattungsverfahren, für Veröffentlichung unkenntlich gemacht</p></div>
<h2>Üblicher Umfang der Akteneinsicht</h2>
<p>Wenn ein Gericht Einsicht in seine Akten gewährt, dann dürfen nach <abbr title="in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 299 Rn. 2">Hartmann</abbr> weder «gedankenlose Großzügigkeit noch gleichgültige Strenge» an den Tag gelegt werden. In Köln und Bielefeld sieht die Praxis so aus, dass auf entsprechenden Antrag – früher oder später – die komplette Akte zur Einsichtnahme übersandt wird.</p>
<p>Dem Betroffenen beziehungsweise seinem Anwalt stehen damit – unter anderem –</p>
<ul>
<li>eine präzise Erläuterung der Ermittlungsmethodik seines Falls und auch</li>
<li>eine Liste aller ermittelten IP-Adressen und Zeitpunkte</li>
</ul>
<p>zur Verfügung.</p>
<p>Die Ermittlungsmethodik wird üblicherweise durch eidesstattlichen Versicherungen der Mitarbeiter der Logging-Firmen glaubhaft gemacht, sodass sich hieraus Verteidigungsansätze ergeben können.</p>
<p>Ein Beschluss des <em>Oberlandesgerichts (OLG) Köln</em> vom 10. Februar 2011 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 5/11" title="OLG K&ouml;ln, 10.02.2011 - 6 W 5/11">6 W 5/11</a>) macht deutlich, dass auch die Offenlegung der IP-Liste gegenüber den Betroffenen geboten ist: Trotz Zwangstrennung und IP-Neuvergabe nach spätestens 24 Stunden waren dort zum selben Werk identische IP-Adressen gleich an mehreren Tagen gespeichert worden. Dies sprach für eine fehlerhafte Ermittlung und damit gegen das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung. Ohne Kenntnis der IP-Liste hätte der Anschlussinhaber diesen für die Verteidigung wertvollen Gesichtspunkt, den das Landgericht im Auskunftsverfahren übersehen hatte, nicht finden können.</p>
<h2>Praxis in München: Herausnahme der IP-Liste</h2>
<p>In Verfahren vor dem <em>LG München I</em> wurde (mir und Kollegen) die IP-Liste bisher nicht übersandt. Man berief sich auf den Gerichtspräsidenten, der dies angeordnet bzw. im Rahmen einer Rücksprache für richtig erklärt habe. Offenbar stand hinter dessen Entscheidung der Gedanke, dass es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt.</p>
<div class="mehr_thema noprint">
<h5>Mehr zum <a href="http://anwaltniemeyer.de/schlagwort/tauschborse">Thema</a></h5>
<ul>
<li><strong>Beschwerderecht</strong> des <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/272/2010">Anschlussinahbers</a></li>
<li><strong>Beweiswert</strong> der <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/314/2011">IP-Ermittlungen</a></li>
<li><strong>IP-Adressen</strong> als <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/343/2011">personenbezogene Daten</a></li>
</ul>
</div>
<p>Für die Übermittlung der gesamten Akte, also auch der IP-Liste, spricht allerdings, dass der Betroffene anhand der IP-Adressen zwar Fehler, nicht jedoch Identitäten aufdecken kann (wäre ihm das möglich, müsste das Gericht nicht die Provider zur Beauskunftung zwingen).</p>
<h2>Umschwung in München/Nachtrag</h2>
<p>In einem kürzlich von mir bearbeiteten Fall erhielt ich die Liste dann doch übersandt. Die Ursache des Gesinnungswandels war mir zunächst nicht bekannt. Ich hatte dem Gericht zuvor (unter anderem) die nachfolgend wiedergegebenen Gedanken mitgeteilt. Das tut aber nichts mehr zur Sache, denn meiner Rüge eilte am 4. Juli 2011 eine Beschwerdeentscheidung des <em>Oberlandesgerichts München</em> um wenige Tage voraus, die die Praxis des Landgerichts als nicht rechtmäßig bewertete (Az. 6 W 691/11). Die Entscheidung erstritt der <a href="http://www.kahlert-anwaelte.de/751/olg-muenchen-gestattet-einsicht-in-liste-mit-ip-adressen">Kollege Dr. Kahlert</a>, seine und die Argumente des Senats waren meinen ähnlich. Der Vollständigkeit halber bleiben Letztgenannte hier daher erhalten:</p>
<blockquote><p>Gegen die Herausnahme der Liste mit den Verbindungsdaten (ASt 1) spricht, dass dies den Be­troffenen daran hindern kann, Ermittlungsfehler zu entdecken. In diesem Zusammenhang wird auf das am OLG Köln unter dem Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 5/11" title="OLG K&ouml;ln, 10.02.2011 - 6 W 5/11">6 W 5/11</a> von einem Betroffenen geführte Be­schwer­deverfahren gegen eine Gestat­tungs­anordnung gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">101</a> IX UrhG verwiesen. Dort wur­de die Fehler­haf­tig­keit der Gestatungs­an­ordnung festgestellt, nachdem in der Liste der ver­meint­lichen Rechts­verletzer Unregelmäßigkeiten bemerkt worden waren, sodass im Ergebnis nicht mehr von hin­reichend zuverlässigen Ermittlungen der Antragstellerin ausgegangen wer­den konnte. Unregel­mäßigkeiten, die sich etwa in Gestalt mehrfach über die Zeit der Zwangs­tren­nung hinaus vor­handener IP-Adressen zeigen können, können jedoch dann nicht zum Ge­genstand einer Be­schwerde gemacht werden, wenn die Akteneinsicht in der beabsichtigten Wei­se beschränkt wird. In der Her­aus­nahme der Liste mit den Verbindungsdaten wäre daher eine Behinderung der Rechts­ver­tei­digung des Betroffenen zu sehen, die nicht hingenommen wer­den kann.</p>
<p>Die den vermeintlichen Rechtsverletzern von der Antragsgegnerin nach den Ermittlungen der Antragstellerin zugeordneten IP-Adresse sind dyna­misch. Zu dynamischen IP-Adressen wird vertreten, dass schon kein Personenbezug im Sinne von § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">3</a> I BDSG gegeben ist. (Buchner in Tae­ger/Gabel, § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">3</a> BDSG, Rn. 17). So hat das AG München seinem Urteil vom 30. September 2008 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=133 C 5677/08" title="AG M&uuml;nchen, 30.09.2008 - 133 C 5677/08: Dynamische IP-Adressen">133 C 5677/08</a>) die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine IP-Adresse kein perso­nen­be­zo­genes Datum darstellt. Selbst wenn dies anders bewertet würde, müsste für die Frage der Be­stimm­barkeit der Person auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden (Moos in Tae­ger/Ga­bel, § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/12.html" title="&sect; 12 TMG: Grunds&auml;tze">12</a> TMG, Rn. 8). Vorliegend ist dem Betroffenen die Herstellung eines Per­so­nen­be­zugs nicht möglich (siehe auch Dammann in Simitis, § 3 Rn. 63). Wäre jemand anderes als die Antragsgegnerin hierzu in der Lage, so wäre das in § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">101</a> UrhG normierte Auskunfts­ver­fah­ren obsolet (siehe nur Wimmers in Schricker/Loe­wen­heim, § 101 UrhG, Rn. 99ff.).</p></blockquote>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/350/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Webtracking: Wieso sind IP-Adressen eigentlich personenbezogene Daten?</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/343/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/343/2011#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 12:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestimmbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Adresse]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Webtracking]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://anwaltniemeyer.de/?p=343</guid>
		<description><![CDATA[Zum Merkmal der Bestimmbarkeit personenbezogener Daten und den Auswirkungen auf den Einsatz von Webtracking-Tools]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Datenschutzrecht stammt aus einer Zeit, als Computer ganze Räume füllten und mit Lochkarten gefüttert wurden. Diese Geschichte merkt man den eingschlägigen Bestimmungen auch an. Es ist daher nicht so einfach, die Vorschriften zu verstehen, die man als gesetzestreuer Datenverarbeiter zu befolgen hat. Ein «Dauerbrenner», der <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-im-Internet-Harte-Linie-gegen-Website-Betreiber-1193121.html">sogar Hobby-Forenbetreiber betrifft</a> und sich bei der Benutzungsanalyse auswirkt, ist die vieldiskutierte Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind.</p>
<h2>Grundsatz: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt</h2>
<p>Es ist hilfreich, das wichtigste Prinzip des deutschen Datenschutzes zu kennen: Das «Verbot mit Erlaubnisvorbehalt» gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4.html" title="&sect; 4 BDSG: Zul&auml;ssigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung">4</a> I BDSG, demzufolge jeglicher Umgang mit personenbezogenen Daten untersagt ist, solange es keine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung des Betroffenen gibt. Gesetzliche Erlaubnisse gibt es nicht so viele, die Einholung einer Einwilligung macht dagegen Arbeit und kostet alle Beteiligten mindestens Nerven. Darum freut der Datenverarbeiter sich über Angaben, die einfach nicht personenbezogen sind.</p>
<div id="attachment_345" class="wp-caption alignright" style="width: 234px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/07/piwik-screenshot-224x300.jpg" alt="Piwik-Auswertung von Besuchszeit und Browsern" title="Piwik-Auswertung von Besuchszeit und Browsern" width="224" height="300" class="size-medium wp-image-345" /><p class="wp-caption-text">Piwik-Auswertung von Besuchszeit und Browsern</p></div>
<h2>Personenbezogene Daten</h2>
<p>Zur Klärung des Ob und Wie der Speicherung von Logdateien oder auch des Einsatzes von Tracking-Software wie <em>Google Analytics</em> ist also eine Antwort auf die Frage nach dem Personenbezug von IP-Adressen zu finden. Leute, die nicht viel mit Juristerei und Datenschutz zu tun haben, lesen dann in § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">3</a> I BDSG</p>
<blockquote><p>«Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).»</p></blockquote>
<p>und denken sich in etwa:</p>
<blockquote><p>Außer dem Internetprovider kann doch niemand sagen, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Ich habe jedenfalls keine Möglichkeit, die genaue Person hinter einer IP-Adresse auszumachen.</p></blockquote>
<h2>Absolute vs. relative Bestimmbarkeit</h2>
<p>Diese Gedanken treffen bereits den Kern des Problems: Es kommt darauf an, ob eine Angabe «bestimmt oder bestimmbar» ist. Ist sie es nicht, kann jedermann damit machen, was er will. Die geschilderte Bewertung des «fiktiven Laien» ist allerdings heikel, denn sie steht nicht im Einklang mit der Auffassung der Datenschutzbehörden. Als Verfechter der Theorie der <em>absoluten Bestimmbarkeit</em> gehen die davon aus, dass es genügt, wenn irgendjemand (= Zugangsprovider) in der Lage ist, den genauen Anschluss zu einer IP-Adresse zu benennen.</p>
<p>Wer nun meint, die Datenschützer seien kleinkariert und sollten sich gefälligst der <em>relativen Theorie</em> anschließen, derzufolge eine Bestimmbarkeit ausgeschlossen ist, wenn zur Herstellung des Personenbezugs Zusatzwissen erforderlich wäre, dem muss geantwortet werden, dass die Speicherung von IP-Adressen trotzdem erheblichen Bedenken begegnet:</p>
<ul>
<li>Auch wenn die Verknüpfung einer <strong>dynamischen IP-Adresse</strong> zu einem Anschluss nur dem Zugangsprovider möglich ist, so können <strong>statische IP-Adressen</strong> relativ leicht einem bestimmten Rechner zugeordnet werden, eine teilweise Bestimmbarkeit besteht also objektiv für jedermann.</li>
<li>Die IP-Speicherung als erlaubt anzusehen, weil nur Zugangsprovider das erforderliche Zusatzwissen haben, ist ohnehin zu kurz gedacht: Internetunternehmen, die mehrere Dienste betreiben, könnten auf einem ihrer Angebote «nur» die dynamische IP-Adresse eines Surfers sehen und den Personenbezug trotzdem herstellen, wenn sie wissen, dass unter derselben IP-Adresse zu dieser Zeit auf einer der anderen Websites ein bestimmter Benutzer eingeloggt ist.</li>
</ul>
<h2>Fazit</h2>
<p>Selbst wenn man die Theorie der relativen Bestimmbarkeit für das einzig Wahre hielte: Niemand kann und will Surfer mit statischen IP-Adressen vom Besuch seiner Website ausschließen. Um das Benutzungsverhalten seiner Besucher zu erfassen und auszuwerten, müssen Betreiber also darauf achten, dass höchstens – um die letzten beiden Oktette – gekürzte IP-Adressen gespeichert werden.</p>
<p>Und nun? Eine Übersicht über die Legalität einzelner Webstatistik-Anbieter liefert die <a href="http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitStudieWebstatistikenimTest.pdf">Xamit-Studie</a> (<strong>es ist nachzutragen,</strong> dass <em>Google Analytics</em> nach Auffassung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragen <a href="http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html">mittlerweile auch dazu gehört</a>). Wer die umfangreiche Lektüre scheut, kann auch gleich einen Blick auf die immer beliebter werdende Software <a href="http://piwik.org/">Piwik</a> werfen. Dank Eigenhosting vermeidet man etwaige Schwierigkeiten der Auftragsdatenverarbeitung, eine Widerspruchsmöglichkeit ist ebenfalls vorgesehen. Weitere Details zum gesetzeskonformen Einsatz von <em>Piwik</em> <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/piwik/20110315-webanalyse-piwik.pdf">liefert das ULD Schleswig-Holstein</a>.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ob das cookiebasierte Piwik – oder irgendeine Tracking-Software – demnächst immer noch legal einsetzbar ist, wage ich angesichts des <a href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/06/eu-cookie-richtlinie-gesetzentwurf/">beabsichtigten § 13 VIII TMG zur Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie</a> vorerst nicht zu prognostizeren.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/343/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<title>Die Todesanzeige im deutschen Recht</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/341/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/341/2011#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Jul 2011 07:38:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Baumrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlassverbindlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Todesanzeige]]></category>
		<category><![CDATA[unzulässige Belästigung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwendung von Kennzeichen verfassungsrechtlicher Organisationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kleiner Überblick zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte mit Bezug zu Todesanzeigen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_342" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/07/friedhof-300x199.jpg" alt="Symbolfoto: Grabsteine auf dem Friedhof von Bantry, Irland." title="Symbolfoto: Grabsteine auf dem Friedhof von Bantry, Irland." width="300" height="199" class="size-medium wp-image-342" /><p class="wp-caption-text">Symbolfoto: Grabsteine auf dem Friedhof von Bantry, Irland.</p></div>
<p>Todesanzeigen sind äußerst beliebt, sie gelten sogar als populärste Bestandteile von Lokalzeitungen. Wenn man bedenkt, dass in juristischen Fachzeitschriften Themen wie «Die rechtliche Bewältigung von Schäden durch Bäume» (unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob uns die Franzosen diesbezüglich etwas voraus haben) auf fünfeinhalb eng bedruckten Seiten behandelt werden, ist es – ohne Bäume oder gar das Baumsterben bagatellisieren zu wollen – erstaunlich, dass die Rechtswissenschaft noch keinen praxisbezogenen Überblick zu Trauerinseraten hervorgebracht hat.</p>
<p>Mit dieser Zusammenstellung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Oberlandesgerichte (OLG) aus dem Erb-, Straf- und Wettbewerbsrecht mit einem kleinen Schlenker zum Datenschutz will ich einen ersten Beitrag zum Lückenschluss leisten.</p>
<h2>Erbrecht</h2>
<p>Im Zivil-, genau: Erbrecht, tritt die Todesanzeige vor allem im Zusammenhang mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html" title="&sect; 1968 BGB: Beerdigungskosten">1968</a> BGB auf. Die mit dem Inserat verbundenen Kosten sind Beerdigungskosten und daher vom Erben zu zahlen. Hierzu entschied jüngst das OLG München, dass der Anzeigenpreis auch dann eine Nachlassverbindlichkeit ist, wenn der Erbe im Inserat nicht namentlich genannt wird. Es reicht aus, wenn der Name des Erblassers in der Anzeige steht (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 U 2853/08" title="OLG M&uuml;nchen, 25.05.2011 - 20 U 2853/08">20 U 2853/08</a>).</p>
<h2>Strafrecht</h2>
<p>Im Strafrecht fallen zwei Gerichtsentscheidungen auf.</p>
<ul>
<li>2007 entschied das OLG Bamberg über die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" title="&sect; 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen">86a</a> StGB) in einer Todesanzeige (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 Ss 43/07" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">2 Ss 43/07</a>). Der Inserent hatte die Lebensdaten durch Lebens- und Todesrunen gekennzeichnet. Was nicht viele wissen: Die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrune">Lebensrune</a> war das Kennzeichen des Sanitätsdienstes der SA. Obwohl er sich die Zeichen bewusst zunutze gemacht hatte, ging das Verfahren zugunsten des Angeklagten aus. Unbefangene Dritte würden die Symbole schließlich – anders als etwa beim Hakenkreuz oder den bekannten SS-Runen – nicht als markante Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen erkennen.</li>
<li>Über den Fall eines Unternehmers, der systematisch Todesanzeigen auswertete, um den Hinterbliebenen Schein-Rechnungen zu schicken, urteilte 2001 der BGH. Der Angeklagte hatte an die an erste Stelle genannten Hinterbliebenen der Inserate aus 240 Tageszeitungen Angebotsschreiben geschickt. Diese Schreiben stellten streng genommen nur Offerten für eine Internet-Todesanzeige dar, sollten aber – durch Merkamle wie Verzicht auf eine Anrede, Angabe einer Zahlungsfrist und einen beigefügten Überweisungsträger – den Eindruck erwecken, eine Rechnung für die bereits erschienene Zeitungsanzeige zu sein. Der Mann wurde wegen Betrugs (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html" title="&sect; 263 StGB: Betrug">263</a> StGB) verurteilt (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 StR 439/00" title="BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00: Todesanzeigen-Fall">4 StR 439/00</a>). </li>
</ul>
<h2>Wettbewerbsrecht (eigentlich auch: Datenschutzrecht)</h2>
<div id="attachment_346" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/07/katzenhimmel.jpg" alt="Baumarkt-Grabstein für namenlose Katze" title="Baumarkt-Grabstein für namenlose Katze" width="300" height="210" class="size-full wp-image-346" /><p class="wp-caption-text">Baumarkt-Grabstein für namenlose Katze</p></div>
<p>Ebenfalls um Post, die Inserenten von Todesanzeigen erhielten, ging es in dem BGH-Urteil <em>Grabmalwerbung</em>. Der BGH entschied 2010, dass eine zwei Wochen nach dem Todesfall auf dem Postweg versandte Werbung für Grabmale keine unzulässige Belästigung der Hinterbliebenen im Sinne von § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html" title="&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen">7</a> I 1 UWG darstellt. Unaufgeforderte Besuche von Steinmetzen beziehungsweise entsprechenden Vertretern hatte der BGH 1967 erst nach Ablauf einer Wartefrist von vier Wochen für zulässig gehalten (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=Ib ZR 3/65" title="BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65: Grabsteinauftr&auml;ge I">Ib ZR 3/65</a>), von einem Werbeschreiben gehe jedoch «kein auch nur annähernd vergleichbarer Druck aus». Zu der jüngeren BGH-Entscheidung ist jedoch anzumerken, dass eine etwaige dateimäßige Datenverarbeitung in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung des BDSG unzulässig wäre (siehe auch: <em>Gola</em>, RDV 2011, 85, 86). Als Erlaubnisnorm käme schließlich nur § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a> III BDSG in Betracht. Die zulässigen Quellen sind mittlerweile jedoch auf allgemein zugängliche Verzeichnisse reduziert, zu denen Todesanzeigen in Zeitungen aber nicht zählen.</p>
<h2>«Bonus»</h2>
<div id="attachment_348" class="wp-caption alignright" style="width: 210px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/07/2005-10-13-Herbst-in-Dahlem-1-2-200x300.jpg" alt="Bäume, Berlin-Dahlem" title="Bäume, Berlin-Dahlem" width="200" height="300" class="size-medium wp-image-348" /><p class="wp-caption-text">Bäume, Berlin-Dahlem</p></div>
<p>Damit auch die über die Einleitung angefixten Baumfreunde auf ihre Kosten kommen: <em>Weick</em> unterteilt Baumschäden in NJW (2011, 1702, 1702ff.) in</p>
<ul>
<li>Schäden durch umstürzende oder abbrechende Bäume,</li>
<li>Baumwurzelfälle und</li>
<li>Beeinträchtigungen durch abfallendes Laub und sonstige Kleinteile.</li>
</ul>
<p>Sein Resümee: Es ist in Deutschland noch nicht gelungen, alle aufgezeigten Probleme überzeugend zu lösen, die Franzosen sind uns ein Stück voraus, haben aber noch Defizite in der nachbarrechtlichen Bewältigung von Laub- und Nadelfällen.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/341/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>OLG Köln (6 W 30/11): Der „Sensations“-Beschluss – Auswirkungen auf Abmahnkosten?</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/335/2011</link>
		<comments>http://anwaltniemeyer.de/artikel/335/2011#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 10:46:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrenskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein privater Unterlassungsschuldner gibt keinen Anlass zur Klage, wenn er eine Abmahnung ignoriert, in der eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung verlangt und zugleich vor naheliegenden Beschränkungen gewarnt wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neuigkeiten aus Köln: Der 6. Zivilsenat, der erst vor wenigen Wochen mit einer <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/314/2011">Filesharing-Entscheidung von sich Reden machte</a>, hat wieder «zugeschlagen» und erneut große Beachtung gefunden.</p>
<h3>Sachverhalt in Kürze</h3>
<p>Ein Hörbuchverlag hatte einen Anschlussinhaber abmahnen lassen und – was zumindest für die mutmaßlich beteiligte Kanzlei üblich ist – eine erheblich zu weit gefasste Unterlassungsverpflichtung, nämlich: bezüglich aller Werke des Tonträgerherstellers, verlangt. Zugleich wurde im Anwaltsschreiben vor Beschränkungen der Unterlassungserklärung gewarnt, da dies zur Unwirksamkeit führen könne. Nachdem der Betroffene keine Erklärung abgegeben hatte, die Wiederholungsgefahr also nicht beseitigte, wurde eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen. Die dann doch abgegebene Unterlassungserklärung beschränkte der Betroffene auf das verfahrensgegenständliche Hörbuch. Diese Umstände nahm das Oberlandesgericht zum Anlass, dem Hörbuchverlag die Kosten des Verfügungsverfahrens aufzuerlegen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 30/11" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">6 W 30/11</a>).</p>
<div id="attachment_336" class="wp-caption aligncenter" style="width: 528px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/06/s13.jpg" alt="Fußzeile einer vorformulierten Unterlassungserklärung" title="Beispiel zur Veranschaulichung: Fußzeile einer vorformulierten Unterlassungserklärung" width="518" height="90" class="size-full wp-image-336" /><p class="wp-caption-text">Beispiel zur Veranschaulichung: Fußzeile einer vorformulierten Unterlassungserklärung</p></div>
<h3>Entscheidungsgründe</h3>
<p>Mit seiner Entscheidung betritt das Gericht Neuland.</p>
<p>Der Senat führt zunächst aus, dass der Unterlassungsschuldner grundsätzlich Anlass zur gerichtlichen Inanspruchnahme gibt, er also gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html" title="&sect; 93 ZPO: Kosten bei sofortigem Anerkenntnis">93</a> ZPO die Verfahrenskosten zu tragen hat, wenn er auf eine Abmahnung hin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Zudem sei im gewerblichen Rechtsschutz nicht einmal die Beifügung des Entwurfs einer Unterlassungserklärung erforderlich, sodass auch ein zu weit gefasster Vorschlag unschädlich ist.</p>
<p>Das Gericht will diese Grundsätze gegenüber einem nicht geschäftlich handelnden Rechtsverletzer jedoch nur eingeschränkt anwenden. Es sei allgemein anerkannt, dass die Abmahnung dem Schuldner einen Weg weisen soll, «den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen». Im geschäftlichen Verkehr genügt die bloße Aufforderung zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung. Gegenüber Verbrauchern jedoch müssten andere Maßstäbe angelegt werden, sodass von einem rechtlich beratenen und gewerblich tätigen Gläubiger zumindest verlangt werden könne,</p>
<blockquote><p>dass er dem Schuldner keine Hinweise erteilt, die den Schuldner von der Anerkennung des Anspruchs abhalten können.</p></blockquote>
<p>Für den zu bewertenden Fall verwies das Gericht darauf, dass der Hörbuchverlag in der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Verpflichtung vorgesehen hatte, die sämtliche Werke umfasst, an dem ihm Rechte zustehen, obwohl der Unterlassungsanspruch nur das konkret zugänglich gemachte Werk betraf. Eine entsprechende Beschränkung lag folglich nahe. Wenn vor diesem Hintergrund mehrfach darauf hingewiesen werde, dass Einschränkungen die «Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung» zur Folge haben können, könne</p>
<blockquote><p>keine Rede davon sein, dass die Antragstellerin dem Antragsgegner den Weg gewiesen hat, der zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung geboten war.</p></blockquote>
<h3>Auswirkungen</h3>
<p>Für den Betroffenen ist die erzielte Kostenersparnis erfreulich. Ebenfalls bemerkenswert ist, dass der Senat ein Bewusstsein für die Ausmaße des Abmahnwesens zu haben scheint. Schließlich begründet das Gericht seine Vorgehensweise wie folgt:</p>
<blockquote><p>Dass Privatpersonen wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, kommt nämlich erst in jüngerer Zeit in einem früher kaum vorstellbaren Umfang vor.</p></blockquote>
<p>Interessant ist nun die Frage, ob die Entscheidung auch Auswirkungen auf die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten für solche Abmahnungen hat. Der Kollege Richter, die die Entscheidung (Volltext: <a href="http://www.richter-sueme.de/fileadmin/user_upload/Beschluss_OLG_Koeln_6_W_30_11.pdf">PDF</a>) erstritten hat, <a href="http://www.richter-sueme.de/">lässt sich wie folgt zitieren</a>: «Wir gehen davon aus, dass derzeit Tausende Abmahnungen existieren, die zu weit gefaßt sind, sodass die Abmahner Kostenerstattung nicht verlangen können.» </p>
<p>Dies wiederum nehmen etwa die Kollegen <a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/2011/06/neue-voraussetzungen-bei-abmahnungen-gegen-private/">Lampmann, Behn &#038; Rosenbaum</a> zum Anlass für den Hinweis, dass der Senat lediglich zur Entscheidung über die Verfahrenskosten im konkreten Einzelfall berufen war und kein Wort über die Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten verloren habe.</p>
<p>Das letzte Wort hierzu muss noch nicht gesprochen sein.</p>
<p>Zweck einer Abmahnung ist die Interessenwahrung und Streitvermeidung. Für eine berechtigte Abmahnung kann der Verletzte Kostenerstattung verlangen. Dies erfordert einerseits das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs zum Zeitpunkt der Absendung der Abmahnung. Andererseits muss die Abmahnung</p>
<blockquote><p>«nach Form und Inhalt geeignet sein, den begründeten Unterlassungsanspruch ohne Inanspruchnahme des Gerichts durchzusetzen» (<em>Wild</em> in <em>Schricker/Loewenheim</em>, UrhG, § 97a, Rn. 28).</p></blockquote>
<p>Auf die Frage, ob dies der Fall ist, wenn einem Verbraucher bzw. einer Privatperson eine zu weit gefasste Erklärung vorgelegt und gleichzeitig mehrfach vor Beschränkungen gewarnt wird, antwortete das Oberlandesgericht Köln, dass davon – siehe oben – «keine Rede sein» könne.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Aus den vorgenannten Gründen halte ich es in entsprechenden Fällen für <em>vertretbar</em>, die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Anwaltskosten zu verneinen.</p>
<p>Trotzdem gibt die Entscheidung niemandem einen Freibrief für Rechtsverletzungen. Zudem agieren nicht alle abmahnenden Kollegen gleich, insbesondere nicht wie die Kanzlei im vom Gericht bewerteten Fall, sodass die Entscheidung für viele Betroffene nicht als «Präzedenzfall» taugt. Es sollte überdies nicht vergessen werden, dass – auch das Gericht war sich hierüber im Klaren – eine solche Privilegierung nicht geschäftlich tätiger Personen in der Literatur bisher nicht vertreten worden ist.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/335/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Internetkriminalität: „Man findet manchen Esel, der nie Säcke trug.“</title>
		<link>http://anwaltniemeyer.de/artikel/332/2011</link>
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		<pubDate>Tue, 10 May 2011 13:05:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens-Christof Niemeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Cybercrime]]></category>
		<category><![CDATA[Internetkriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Packesel]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellenangebot für Logistik-Nebentätigkeit entpuppt sich als Anwerbeversuch zur Verschleierung krimineller Handlungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor ein paar Wochen erkundigte sich eine Mandantin, ob ich ihr in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit behilflich sein könnte. Sie wolle ein Arbeitsverhältnis mit einem Logistikkonzern eingehen. Das amerikanische Cargo-Unternehmen mache eigentlich einen seriösen Eindruck, sie habe aber mittlerweile ein irgendwie «komisches Gefühl».</p>
<h2>Lukrative Nebentätigkeit im Logistik-Bereich?</h2>
<p>Für die von zu Hause aus mögliche Tätigkeit als «Manager für Bearbeitung von Bestellungen» hatte man der Frau eine Vergütung von 1.700 € pro Monat in der Probezeit zugesichert. Die Aufgabe: An ihrer Privatanschrift</p>
<ul>
<li>Pakete annehmen und auspacken,</li>
<li>prüfen, ob alle angekündigten Artikel – vornehmlich teure Elektrogeräte –  vorhanden sind,</li>
<li>beiliegendes Werbematerial und andere Hinweise auf die Herkunft der Ware entfernen, um schließlich</li>
<li>den im Paket enthaltenen, originalverpackten, Artikel weiterzusenden oder einem Kurier zu übergeben.</li>
</ul>
<div id="attachment_333" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://anwaltniemeyer.de/wp-content/uploads/2011/05/cargostamp-300x254.jpg" alt="Firmenstempel des Fake-Unternehmens" title="Firmenstempel des Fake-Unternehmens" width="300" height="254" class="size-medium wp-image-333" /><p class="wp-caption-text">Firmenstempel des Fake-Unternehmens</p></div>
<p>Ich habe der Mandantin mitgeteilt, dass ihr Anliegen meines Erachtens weniger arbeits-, sondern eher strafrechtlicher Natur ist und dringend abgeraten, der Tätigkeit nachzugehen. Wer sich ein wenig mit Internetkriminalität auskennt, kann diese Art Nebentätigkeit ohne große Schwierigkeiten dem in der Allgemeinheit noch nicht allzu bekannten</p>
<blockquote><p>re-shipping fraud/<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Parcel_mule_scam">parcel mule scam</a></p></blockquote>
<p>zuordnen, sodass die Alarmglocken hier durchaus beim ersten Punkt der Aufgabenbeschreibung zu einem Dauergeläut ansetzen können.</p>
<p>Meine Mandantin sollte als «<a href="http://www.zeit.de/2011/19/Kreditkarten-Cybermafia?page=all">Packesel</a>» angeworben werden.</p>
<h2>Die Absichten der Hintermänner</h2>
<p>Der Hintergrund: Mit gestohlenen Kreditkarten(daten) wird online teure Ware bestellt und an die Privatanschrift eines «Packsels» geschickt. Was der «Packesel» macht, habe ich bereits geschrieben. Ergebnis: Die Hintermänner erhalten teure Ware zum Weiterverkauf, die sie nicht bezahlt haben, und sind schwer bis überhaupt nicht greifbar. Der «Packesel» dagegen hat einer kriminellen Vereinigung bei der Verschleierung ihrer Taten geholfen und bekommt zur Belohnung vermutlich keine 1.700 €, sondern kann sich bald mit Ermittlungsbehörden und geprellten Versandhändlern herumschlagen.</p>
<h2>Warnsignale</h2>
<p>Dass es gelungen war, meine Mandantin zumindest vorübergehend für die Stelle zu begeistern, spricht dafür, wie geschickt Kriminelle vorgehen. Warnsignale gab es genug, wie die Mandantin später einräumte:</p>
<ul>
<li>Der <em>internationale Logistikkonzern</em> war ihr nicht bekannt.</li>
<li>Kein persönlicher Kontakt, telefonisches Jobinterview über indisches Call-Center, weitere Kommunikation über «virtuelles Büro». Mit dem «Präsidenten» der Firma.</li>
<li>Vertragssprache Englisch, deutsche Dokumente automatisch übersetzt (siehe etwa die erwähnte Stellenbezeichnung: «Manager für Bearbeitung von Bestellungen»).</li>
<li>Es wurde frühzeitig eine Ausweiskopie verlangt, über die Besteuerung der Vergütung hingegen kein Wort verloren.</li>
<li>Warum sollte ein global agierendes Unternehmen den Deutschlandvertrieb aus dem Ausland steuern und statt einer Niederlassung nach dem Zufallsprinzip über das Land verteilte ungelernte Kräfte einsetzen, denen dann für eine Tätigkeit, die nur wenige Stunden pro Woche Arbeitszeit in Anspruch nimmt und weder mit geistiger noch mit körperlicher Anstrengung verbunden ist, in der Probezeit 1.700 € monatlich bezahlen?</li>
</ul>
<p>Selbstverständlich war die Aufgabenbeschreibung etwas umständlicher formuliert und als Arbeitsanweisung «getarnt», sodass die Absichten des «Arbeitgebers» bei oberflächlicher Betrachtung noch kein Misstrauen weckten. Hinzu kamen professionell gestaltete Internetseiten und – wie so oft – die Aussicht, leicht ein paar Euros nebenher zu verdienen.</p>
<div class="mehr_thema noprint">
<h5>Mehr zum Thema (englisch)</h5>
<ul>
<li><strong>Ausführliche Beschreibung</strong> der Vorgehensweise anhand des Beispiels <a href="http://blogs.rsa.com/rsafarl/deep-inside-a-reshipping-scam-mules-victimized-by-air-parcel-express/">Air Parcel Express</a></li>
<li><strong>Umfassende Übersicht zu Reshipping-Websites:</strong> <a href="http://www.bobbear.co.uk/">Money Laundering and Reshipping Fraud</a></li>
<li><strong>Nart Villeneuve</strong> über die <a href="http://www.nartv.org/2010/12/16/pack-mules-the-re-shipping-fraud-malware-connection/">Zusammenhänge zwischen Reshipping-Recruitment und Malware-Servern</a></li>
</ul>
</div>
<h2>Die Karawane zieht weiter</h2>
<p>Meine Mandantin hat sich nicht darauf eingelassen. Mittlerweile, also ein paar Wochen später, sind nicht einmal mehr die Internetseiten des angeblichen Cargo-Konzerns erreichbar. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Hintermänner unter einem anderen Namen und einer anderen URL bereits auf der Suche nach neuen «Packeseln» sind.</p>
<hr /><small>Dieser Artikel stammt von Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer, <a href="http://anwaltniemeyer.de/artikel/332/2011">anwaltniemeyer.de</a>.<br />Digitale Kennung:  52ac98b9e031493a63e2ce3c1ab80e47.</small>]]></content:encoded>
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