30.01.2013 Seit einiger Zeit wirbt eine Baumarktkette mit der Aufforderung «Mach es zu Deinem Projekt» um die Gunst der Selbermacher. Ein Do-it-Yourself-Anhänger aus Köln hatte die Anbringung eines Zebrastreifens zu seinem Projekt auserkoren und – man kann nur schätzen – vor rund drei Jahren auf der Alteburger Straße einen Fußgängerüberweg gemalt.
Auch wenn der Urheber nicht die für «echte» Markierungen genutzte Kaltplastik-Acrylfarbe genutzt hatte, sodass der Streifen mittlerweile leicht verblasste, war das Werk des unbekannten Straßenmalers den Anwohnern offenbar gut genug. Er soll beliebt gewesen und viel von Schulkindern genutzt worden sein. Die Beschwerde eines Anwohners, durch die die Stadt Köln überhaupt auf den Vorgang aufmerksam wurde, richtete sich auch nicht gegen den illegalen Überweg an sich, sondern gegen das Fehlen des blauen Hinweisschildes Nr. 350. Zur Betrübnis der Anwohner rüstete die Stadt allerdings nicht die fehlenden Schilder nach, sondern entfernte den Zebrastreifen, den es eigentlich nicht gab.
Regierungsamtsrat Adolf Rebler rät davon ab, selber zum Pinsel zu greifen: Das eigenmächtige Aufmalen oder Aufstellen eines Verkehrszeichen ist – anders als die Beseitigung – wohl kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB, der DIY-Streifenmaler macht sich allerdings der Amtsanmaßung schuldig (§ 132 StGB).
Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht
kanzlei@anwaltniemeyer.de
05224/9395232
Vorwerks Hof 9, 32130 Enger