03.06.2014 Interneteinkäufe ersetzen für viele Konsumenten den klassischen Schaufensterbummel. Besonders beliebt sind Medien, Bekleidung, Elektrogeräte und Reisen. Für 51 Millionen Deutsche über 14 Jahre, die online einkaufen, ändert sich am 13. Juni 2014 die Rechtslage der Warenrücksendung. Bisher konnten die Kunden sich auf einen komfortablen Service verlassen: Ab einem Warenwert von 40 Euro sind Versandhändler derzeit verpflichtet, die Kosten einer Retoure zu übernehmen. Diese Regelung wird mit dem Inkrafttreten der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie am 13. Juni 2014 aufgehoben. Online-Händler müssen die Rücksendekosten dann nicht mehr übernehmen.

Die Richtlinie bringt weitere Veränderungen mit sich. Genügt es bisher, Ware kommentarlos zurückzuschicken, müssen Kunden hierfür künftig innerhalb von 14 Tagen eine eindeutige Widerrufserklärung abgeben, beispielsweise per E-Mail, Brief oder Telefax beziehungsweise durch Ausfüllen und Übersenden des neuen Muster-Widerrufsformulars. „Den Grund der Rücksendung müssen die Verbraucher auch künftig nicht angeben“, erklärt Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf muss der Kunde die nicht gewünschte Ware dann zurücksenden, um den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Einer im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM durchgeführten Studie zufolge haben 74 Prozent der Online-Shopper schon einmal vom Rücksenderecht Gebrauch gemacht. Ein Drittel habe sogar angegeben, gelegentlich ohne Kaufabsicht zu bestellen. Händler haben dann oft Schwierigkeiten, die Retourenware zum Originalpreis zu verkaufen. „Besonders ärgerlich ist es für die Händler, wenn sie einen Artikel beschädigt zurückbekommen“, weiß Niemeyer zu berichten. Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) berät Online-Händler und vertritt Privatpersonen bei Streitigkeiten nach Internetgeschäften.

Es bleibt abzuwarten, wie viele Händler ab dem 13. Juni 2014 von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Viele Shops wollen die Retourenkosten künftig freiwillig übernehmen, um für die Kunden attraktiv zu bleiben.


Sie haben weitere Fragen zum Internetrecht?

Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.

Jetzt Kontakt aufnehmen


(Logo) Anwalt Niemeyer

Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht

kanzlei@anwaltniemeyer.de
05224/9395232
Vorwerks Hof 9, 32130 Enger