Zum Thema Das Beratungsfeld Arbeitsrecht spiegelt einen denkbar vielfältigen Lebensbereich wider. Ein wichtiger Teilbereich ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung bzw. der Kündigungsschutzprozess. Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde (oder werden soll), sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Dies gilt für beide Seiten:
Arbeitnehmer müssen dabei vor allem beachten, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben sein muss, da die Kündigung sonst als von Anfang an wirksam gilt. Wer diese Frist – etwa wegen Krankheit oder Urlaub – versäumt, sollte sich umgehend beraten lassen, ob eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage in Betracht kommt.
Welche Faktoren die Rechtmäßigkeit einer Kündigung – abseits von Basics wie Schriftform, Unterschrift, Zugang beim Empfänger – beeinflussen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
So muss zwischen
In Arbeitsgerichtsverfahren gelten einige Besonderheiten. Unter anderem:
Zudem gilt der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz. Daher sind einige Fristen kurz bzw. kürzer als in anderen Verfahren:
Ein so umfangreiches Rechtsgebiet lässt sich nicht in wenigen Sätzen zusammenfassen. Wenn Sie weitere Fragen zum Arbeitsrecht haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht
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