Foto RA Niemeyer Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer steht für persönliche Betreuung und individuelle Beratung: „Gerne können wir den Scheidungsantrag und alle weiteren Maßnahmen telefonisch und per E-Mail vorbereiten.“

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Fragen und Antworten

Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden? Wie läuft das Verfahren ab? Wie viel Unterhalt bekomme ich/muss ich zahlen? Was passiert mit unseren Kindern? Was kostet das alles? Diese und vielleicht viele weitere Fragen stellen Sie sich, wenn Ihre Ehe am Ende ist. Gemeinsam finden wir Antworten.

Ablauf + Unterlagen

Die Ehescheidung beginnt mit der Antragstellung durch einen der Noch-Ehegatten. Hierfür benötige ich Ihre Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Nach der Zustellung des Scheidungsantrags werden Auskünfte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs eingeholt, weil mit der Ehescheidung auch die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und andere Versorgungsanrechte (private Altersvorsorge etc.) ausgeglichen werden. Wenn die Auskünfte vorliegen, werden die Beteiligten zum Scheidungstermin geladen. Der Versorgungsausgleich wird bei besonders kurzen Ehen nur auf Antrag durchgeführt und kann ehevertraglich ausgeschlossen werden.

Wann ist eine Ehe gescheitert?

  • Das Trennungsjahr ist abgelaufen und beide Eheleute wollen geschieden werden.
  • Oder: Die Ehegatten leben seit drei Jahren getrennt.
  • Kürzere Unterbrechungen (Versöhnungsversuche) beeinflussen die laufende Trennungszeit nicht.

Was ist der richtige Zeitpunkt, einen Anwalt aufzusuchen? Sie müssen nicht warten, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wenn Sie auf einen zügigen Ablauf wert legen, dann kann mit den Vorbereitungen begonnen werden, sobald Ihr Entschluss fest steht. Dies gilt auch dann, wenn es keine akuten Probleme (z.B. Unterhalt, Sorgerecht) geben sollte.

Unterlagen: Für den Scheidungsantrag benötigen Sie vor allem die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamer minderjährigen Kinder. Im Laufe der Beratung klären wir alles weitere.

Ich kann Scheidungsanträge an allen deutschen Familiengerichten stellen. Die Gerichte in Bielefeld, Herford, Bünde, Osnabrück, Halle (Westfalen), Gütersloh, Detmold und Warendorf sind sogar weniger als 50 Kilometer von meiner Kanzlei entfernt.

Vertretungszwang + Kosten einer Scheidung

Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Die Antragstellerin oder der Antragsteller, die/der das Verfahren einleitet, muss anwaltlich vertreten sein (der/die andere darf anwaltlich vertreten sein, es besteht jedoch kein Zwang, solange der/die andere dem Antrag zustimmen will – ich informiere Sie gerne persönlich, warum eine Vertretung sinnvoll ist, obwohl Sie mit der Scheidung einverstanden sind).

Die mit einer Scheidung verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten hängen von mehreren Faktoren ab. Den größten Einfluss auf den sogenannten Streitwert hat regelmäßig das Nettoeinkommen, das die Eheleute pro Quartal erzielen. Hinzu kommen 10% pro auszugleichendem Versorgungsanrecht.

Tipp: Falls Sie nicht in der Lage sind, die Scheidungskosten aufzubringen, kann ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) gestellt werden. Wenn Ihnen VKH gewährt wird, dann ist das Verfahren für Sie zunächst unentgeltlich. Die Details erläutere ich Ihnen gerne persönlich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Beispiel (zwei Verdiener, jeweils ein Rentenanrecht)

Einer der Ehegatten verdient monatlich netto 1.400 €, der andere 1.700 €. Zusammen verdienen die beiden 3.100 €, im Quartal 9.300 €. Für die beiden Anwartschaften kommen 20% hinzu, sodass der Streitwert insgesamt 11.160 € beträgt. Hieraus ergeben sich Gerichtskosten von 534 €. Die regelmäßig anfallenden Anwaltskosten, Verfahrens- und Terminsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, belaufen sich auf 1.820,70 €.

Mindestbeträge

Wenn die Ehegatten zusammen nur ein geringes Einkommen erzielen, dann gelten für die Streitwerte der Scheidung und des Versorgungsausgleichs die gesetzlichen Mindestbeträge von 3.000 € und 1.000 €, zusammen also 4.000 €. Die Gerichtskosten belaufen sich dann auf 254 €, die Anwaltskosten gemäß dem vorstehenden Beispiel auf 773,50 €. In solchen Fällen kommt die Beantragung von VKH (s.o.) in Betracht. Sprechen Sie mich gerne darauf an!

Zum Thema: Scheidung mit nur einem Anwalt

Um Kosten zu sparen, kommt mitunter die Idee auf, sich einen Anwalt zu „teilen“. Ein Anwalt darf aber niemals widerstreitende Interessen vertreten. Die Interessen der Noch-Eheleute sind oft gegenläufig – Stichwort: Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht – oder könnten es jederzeit werden. Mögliche Lösung: Es genügt, dass nur eine Seite anwaltlich vertreten ist, wenn die andere Seite dem Antrag zustimmen will.

Sprechen Sie mich an, um zu klären, ob Ihr Verfahren sich hierzu eignet. Gerne erläutere ich Ihnen auch, warum und wann es sinnvoll sein kann, sogar in einem schon laufenden Scheidungsverfahren, an dem bisher nur ein Anwalt beteiligt ist, doch noch anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.


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Über Ihre individuelle Situation berate ich Sie gerne.

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