Zum Thema Engagement in den «sozialen Medien» ermöglicht es, mit Interessenten auf Augenhöhe in Dialog zu treten, die Reichweite von Kommunikationsmaßnahmen zu vergrößern und neue Kanäle für Kunden-Feedback und Service zu eröffnen. Die noch relativ junge Kommunikationsform bringt es jedoch mit sich, dass die damit verbundenen Rechtsfragen vielfach nicht abschließend geklärt sind. Umso wichtiger ist es für Unternehmer, die die Chancen für sich nutzen wollen, auch die rechtlichen Risiken dieser Schnittstelle von u.a. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht und Wettbewerbsrecht zu kennen, um sie bei strategischen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Beratungsbedarf ergibt sich bei nach außen gerichteten Aktivitäten genauso wie hinsichtlich der internen unternehmerischen Belange. Unternehmen können sogar unverhofft mit einer Social-Media-Problematik konfrontiert werden, auch wenn sie sich nicht im «Web 2.0» engagieren.
Woran muss gedacht werden, wenn wir uns ins Social Web begeben bzw. umfangreiche Internetaktivitäten entfalten?
Was müssen wir beachten, was dürfen wir, was nicht, was vielleicht?
Wofür haften wir? Wollen wir das und was können wir dagegen unternehmen?
In welchem Umfang und ggf. mit welchen Einschränkungen sollte man Mitarbeitern die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gestatten?
Wann dürfen welche Mitarbeiter sich im Namen des Unternehmens im Internet zu Wort melden?
Welche Spielregeln sollen unsere Mitarbeiter generell im Internet beachten?
Beispielhaft zwei Szenarien:
Ihre Inhalte – Texte, Fotos, Videos – tauchen im Internet an einer Stelle auf, mit der Sie nicht einverstanden sind. Sie wollen dies nicht hinnehmen.
Im Internet wird über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte in einer Weise berichtet, von der Sie eine Rufschädigung befürchten müssen.
Egal, in welcher Situation Sie sich gerade befinden oder was Sie planen: Ich kann Ihnen anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen die Handlungsoptionen aufzeigen bzw. Ihre Interessen wahrnehmen.
Mir sind auch die Gepflogenheiten des Umgangs im Internet, die technischen Hintergründe und jüngste Entwicklungen sowohl – natürlich – der Rechtsprechung als auch der „Netzkultur“ und des Nutzerverhaltens bekannt. Diese Gesichtspunkte kann ich in die Beratung einbringen.
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht
kanzlei@anwaltniemeyer.de
05224/9395232
Vorwerks Hof 9, 32130 Enger