Zum Thema Engagement in den «sozialen Medien» ermöglicht es, mit Interessenten auf Augenhöhe in Dialog zu treten, die Reichweite von Kommunikationsmaßnahmen zu vergrößern und neue Kanäle für Kunden-Feedback und Service zu eröffnen. Die noch relativ junge Kommunikationsform bringt es jedoch mit sich, dass die damit verbundenen Rechtsfragen vielfach nicht abschließend geklärt sind. Umso wichtiger ist es für Unternehmer, die die Chancen für sich nutzen wollen, auch die rechtlichen Risiken dieser Schnittstelle von u.a. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht und Wettbewerbsrecht zu kennen, um sie bei strategischen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Fragen über Fragen

Beratungsbedarf ergibt sich bei nach außen gerichteten Aktivitäten genauso wie hinsichtlich der internen unternehmerischen Belange. Unternehmen können sogar unverhofft mit einer Social-Media-Problematik konfrontiert werden, auch wenn sie sich nicht im «Web 2.0» engagieren.

Externe Aktivitäten, die Regeln «da draußen»

Woran muss gedacht werden, wenn wir uns ins Social Web begeben bzw. umfangreiche Internetaktivitäten entfalten?

Was müssen wir beachten, was dürfen wir, was nicht, was vielleicht?

Wofür haften wir? Wollen wir das und was können wir dagegen unternehmen?

Interne Fragestellungen

In welchem Umfang und ggf. mit welchen Einschränkungen sollte man Mitarbeitern die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gestatten?

Wann dürfen welche Mitarbeiter sich im Namen des Unternehmens im Internet zu Wort melden?

Welche Spielregeln sollen unsere Mitarbeiter generell im Internet beachten?

Situationen, in die jedes Unternehmen geraten kann

Beispielhaft zwei Szenarien:

Ihre Inhalte – Texte, Fotos, Videos – tauchen im Internet an einer Stelle auf, mit der Sie nicht einverstanden sind. Sie wollen dies nicht hinnehmen.

Im Internet wird über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte in einer Weise berichtet, von der Sie eine Rufschädigung befürchten müssen.


Stimmen zufriedener Mandanten (Auswahl)

  • „Vielen herzlichen Dank“

    E-Mail eines Mandanten, November 2018

  • „[W]ow, ich bin begeistert!“

    E-Mail einer Mandantin, August 2016

  • „[V]ielen Dank für Deine sehr ausführliche Beratung und Dein schnelles Handeln.“

    E-Mail eines Mandanten, Juli 2016

  • „Sollten wir wieder einmal Klärungsbedarf haben, werden wir gern wieder auf Sie zu kommen.“

    E-Mail einer Mandantin, Juli 2016

  • „Schon jetzt einmal vielen Dank für die freundliche und zügige Unterstützung.“

    E-Mail einer Mandantin, März 2016

  • „Toll, ich freu mich!“

    E-Mail eines Mandanten, November 2015

  • „Ich werde Sie […] gern weiter empfehlen und gern auch mit eigenen Problemen wieder auf Sie zukommen, falls nötig.“

    E-Mail eines Mandanten, September 2015

  • „Vielen Dank für Ihre wirklich tolle Arbeit“

    E-Mail eines Mandanten, Juli 2015

  • „[I]ch danke Ihnen herzlich für die Überarbeitung des Vertrags und die gut verständlichen Erläuterungen.“

    E-Mail eines Mandanten, Juli 2015

  • „[V]ielen Dank für die tatkräftige Unterstützung von Ihrer Seite. Es ist schön zu wissen, jemanden mit so einem Fachwissen an seiner Seite zu haben.“

    Zuschrift eines Mandanten, Januar 2015

  • „DANKE!!!!!!!“

    E-Mail eines Mandanten, Januar 2015

  • „[V]ielen lieben Dank für [die] Unterstützung […] Jetzt ist alles wunderbar.“

    Postkarte eines Mandanten, Oktober 2014

  • „Wir danken Ihnen für die rechtliche Unterstützung und die gute verlässliche Zusammenarbeit.“

    E-Mail von Mandanten, Oktober 2014

  • „[V]ielen Dank für die schnelle, kompetente und zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelte Rechtsangelegenheit. […] Wir empfehlen Sie weiter.“

    E-Mail eines Mandanten, September 2014

  • „Grossen respekt fuer deine schnelle und gute arbeit! Das meine ich ernst!“

    SMS eines Kollegen, Mai 2014

  • „nochmal danke für [die] tolle Beratung neulich!“

    E-Mail eines Mandanten, Mai 2014

  • „[…] möchte ich mich noch einmal herzlich für Ihr Engagement bedanken.“

    E-Mail eines Mandanten, Januar 2014

  • „[V]ielen Dank für die prompte Erstellung der beiden Verträge! Schön, dass das so unkompliziert und schnell geklappt hat! Besten Dank noch einmal!“

    E-Mail eines Mandanten, Oktober 2013

  • „Das ist echt super geworden.“

    E-Mail eines Mandanten, März 2013

  • „Falls wieder einmal etwas sein sollte, werden Sie meine erste Wahl sein.“

    E-Mail einer Mandantin, Juli 2011


Mein Beratungsansatz: Juristisches Know-how + Fingerspitzengefühl

Egal, in welcher Situation Sie sich gerade befinden oder was Sie planen: Ich kann Ihnen anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen die Handlungsoptionen aufzeigen bzw. Ihre Interessen wahrnehmen.

Mir sind auch die Gepflogenheiten des Umgangs im Internet, die technischen Hintergründe und jüngste Entwicklungen sowohl – natürlich – der Rechtsprechung als auch der „Netzkultur“ und des Nutzerverhaltens bekannt. Diese Gesichtspunkte kann ich in die Beratung einbringen.

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Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht

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