Zum Thema Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben, übernehme ich gerne die unkomplizierte und umfassende Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierzu benötige ich zunächst lediglich den ausgefüllten Fragebogen, den ich für Sie vorbereitet habe.

Je eher, desto besser

Je eher der Anwalt beauftragt wird, desto sicherer können Sie sein, dass die Maßnahmen zur Rechtsverfolgung schnell Erfolg haben.

Kosten

Wenn Sie an dem Unfall keine Schuld haben, werden die anfallenden Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Falls die Schuldfrage unklar ist, ist ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig. Eine Deckungsanfrage kann ich selbstverständlich für Sie stellen.

Achtung

Durch eine Abfindungserklärung werden Schadensersatzansprüche abschließend und verbindlich reguliert. Seien Sie skeptisch, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen einen Regulierungsvorschlag unterbreitet. Auch die Abwicklung durch Werkstätten oder Autovermietungen ist mit dem Risiko verbunden, dass unabhängige Berater (Rechtsanwälte, Sachverständige) umgangen werden und Ihnen Ansprüche entgehen. Leisten Sie daher keine voreiligen Unterschriften!

Fragebogen für Anspruchsteller

Laden Sie sich einfach den Fragebogen für Anspruchsteller herunter und tragen die relevanten Angaben ein. Sobald Sie mir ein ausgefülltes Exemplar per E-Mail, Telefax, persönlich oder auf dem Postweg zukommen lassen, kann ich den Vorgang bearbeiten.

Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden!

Wenn Sie mögen, können Sie bereits die Mandatsbedingungen unterzeichnen und eine Vollmacht vorbereiten.

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Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht

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Vorwerks Hof 9, 32130 Enger