Zum Thema Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben, übernehme ich gerne die unkomplizierte und umfassende Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierzu benötige ich zunächst lediglich den ausgefüllten Fragebogen, den ich für Sie vorbereitet habe.
Durch eine Abfindungserklärung werden Schadensersatzansprüche abschließend und verbindlich reguliert. Seien Sie skeptisch, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen einen Regulierungsvorschlag unterbreitet. Auch die Abwicklung durch Werkstätten oder Autovermietungen ist mit dem Risiko verbunden, dass unabhängige Berater (Rechtsanwälte, Sachverständige) umgangen werden und Ihnen Ansprüche entgehen. Leisten Sie daher keine voreiligen Unterschriften!
Laden Sie sich einfach den Fragebogen für Anspruchsteller herunter und tragen die relevanten Angaben ein. Sobald Sie mir ein ausgefülltes Exemplar per E-Mail, Telefax, persönlich oder auf dem Postweg zukommen lassen, kann ich den Vorgang bearbeiten.
Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden!
Wenn Sie mögen, können Sie bereits die Mandatsbedingungen unterzeichnen und eine Vollmacht vorbereiten.
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht
kanzlei@anwaltniemeyer.de
05224/9395232
Vorwerks Hof 9, 32130 Enger