Zum Thema Die Erstellung einer Website kann ein komplexes Projekt sein, dessen Verlauf weder für den Webdesigner noch für den Auftraggeber zwingend vorhersehbar ist. Beide Seiten sind gut beraten, wenn im Voraus verbindliche Regelungen für alle denkbaren Situationen getroffen werden. Um das oberste Gebot der Klarheit zu beachten, müssen technische, organisatorische und rechtliche Aspekte in die Vertragsgestaltung einfließen.
Unter anderem:
Schon die Festlegung des Vertragsgegenstandes wirft erste Fragen auf: Soll „nur“ eine Website erstellt werden oder ist auch deren laufende Pflege gewünscht? Wer beschafft die Domain? Gehört das Hosting ebenfalls zum Vertrag?
Je genauer der Projektverlauf verbindlich vereinbart ist, desto einfacher ist es im Krisenfall, die Abweichung zu beurteilen. Es müssen sowohl die Erwartungen des Auftraggebers als auch eine realistische Einschätzung der Umsetzbarkeit durch den Webdesigner einfließen. Idealerweise werden schon im Vorfeld sogenannte Meilensteine festgelegt und Anreize für deren Einhaltung geschaffen.
Soll aufwandsabhängig oder ein Festpreis gezahlt werden? Wann ist der fällig? Soll der Webdesigner im Verlaufe des Projekts Abschläge erhalten? Wie wird mit Änderungswünschen des Auftraggebers umgegangen?
Ein komplexes Projekt kann nur effektiv verwirklicht werden, wenn die Schlüsselfiguren festgelegt sind. Beide Seiten sollten verbindlich Ansprechpartner benennen. Ebenfalls ist zu regeln, in welcher Form die Abstimmung erfolgen soll. Nicht zu vergessen sind die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Für den Fall, dass sich in der Entwurfsphase zeigt, dass man das Projekt lieber nicht gemeinsam fortsetzt, muss geklärt sein, welche Vergütung der Webdesigner erhält und was der Auftraggeber mit den bisherigen Arbeitsergebnissen anstellen darf.
Dieser Text ist überschrieben mit «5 Dinge…». Was soll das? Sie werden doch nicht ernsthaft glauben, bei einem komplexen IT-Projekt würde es genügen, nur fünf Gesichtspunkte zu berücksichtigen. #Teufel #Detail
Wer die vorstehenden Problembereiche beachtet, ist auf einem guten Weg. Wenn Sie weitere wesentliche Aspekte – man denke nur an Bearbeitungsrechte, Barrierefreiheit, Haftung, Gewährleistung und Vertraulichkeit – beachtet sehen wollen und auch das harmonische Zusammenspiel aller Klauseln anstreben: Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten.
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht
kanzlei@anwaltniemeyer.de
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Vorwerks Hof 9, 32130 Enger