Gut zu wissen: Die erste Kontaktaufnahme zur Abstimmung Ihres Beratungs- und Vertretungsbedarfs sowie ggf. zur Einschätzung der anfallenden Vergütung ist kostenlos. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von mir rechtzeitig erfahren, ab wann mein Tätigwerden vergütungspflichtig wird. Ich teile Ihnen stets mit, welche Faktoren die Höhe meiner Vergütung bestimmen bzw. mit welcher Höhe Sie zu rechnen haben.

Streitwert (gesetzliche Vergütung)

Die Kosten der Vertretung bestimmen sich regelmäßig nach dem Streitwert. Wenn es „um viel geht“, ist der Anwalt also teurer, als wenn es „um wenig geht“.

Vergütungsbeispiele
(ohne Spesen und Reisekosten etc.)

  • Streitwert: 0 bis 500 €, durchschnittliches außergerichtliches Tätigwerden (1,3fache Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Umsatzsteuer) = 83,54 €
  • Streitwert: 3.000 €, durchschnittliches außergerichtliches Tätigwerden, anschließend Klageerhebung, nach Gerichtstermin ergeht ein Urteil (Geschäftsgebühr wie vorstehend, wird hälftig angerechnet, Verfahrens- und Terminsgebühr, Auslagenpauschalen, Umsatzsteuer) = 801,05 €
  • Streitwert: 3.000 €, wie vorstehend, aber im Gerichtstermin wird ein Vergleich geschlossen (Einigungsgebühr) = Vergütung erhöht sich um 201 €
Tipp Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, bekommen Sie die bei mir und – wenn es dazu kommt – auch die weiteren im Gerichtsverfahren anfallenden Kosten in vielen Fällen ganz oder teilweise erstattet. Sprechen Sie mich bitte frühzeitig darauf an, damit umgehend durch Einholung einer Deckungszusage Klarheit geschaffen werden kann.

Erstberatung

Eine Erstberatung, etwa ein erstes Beratungsgespräch, kostet Sie – wenn nichts anderes vereinbart wird – höchstens 226,10 € (190 € netto zzgl. 19 % USt.), meistens weniger.

Kostenrisiko

Selbstverständlich erläutere ich Ihnen im Rahmen eines Mandats anhand der vorliegenden Erkenntnisse auch das Kostenrisiko, also den Betrag, den der Verlierer eines Rechtsstreits zahlen muss (Gerichtsgebühren, gesetzliche Anwaltsvergütung beider Seiten). Hinzu kommen mitunter Verfahrenskosten wie Gutachterhonorare und Zeugenentschädigungen.


Aufwandsabhängige Vergütung

Wenn der Umfang meiner Tätigkeit, z.B. in einer komplexeren Beratungsangelegenheit, noch nicht genau genug feststeht oder eine dauerhafte Zusammenarbeit beabsichtigt ist, dann ist eine zeitabhängige Vergütung für beide Seiten interessengerecht. Ich informiere Sie vorab über den voraussichtlichen Aufwand und berechne minutengenau auf Grundlage eines der Schwierigkeit und Bedeutung Ihrer Angelegenheit angemessenen Stundensatzes.

Vergütungsvereinbarung (u.a. Pauschalangebote)

In einigen Fällen kann der Aufwand der Mandatsbearbeitung im Voraus abgeschätzt werden (z.B. in typischen Filesharing-Fällen oder bei der Erstellung von Rechtstexten für Onlineshops und Internet-Projekte). Dann empfiehlt sich die Vereinbarung einer Pauschale.

Tipp Eine beliebte Kombination der Pauschalvereinbarung und der stundenbasierten Vergütung ist die Vereinbarung einer Kostenobergrenze bei der aufwandsabhängigen Vergütung. Eine solche Regelung biete ich in geeigneten Fällen unaufgefordert an.


Beratungshilfe

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten meines Tätigwerdens aufzubringen, dann sollten Sie vor der Terminvereinbarung beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe für Ihr Anliegen beantragen. Wenn Sie einen solchen Beratungshilfeschein vorlegen, dann beträgt die von Ihnen aufzubringende Gebühr 15 €. Details finden Sie im Justizportal des Landes NRW. Wenn Sie noch organisatorische Fragen zur Bewilligung von Beratungshilfe haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!