Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann gilt es, von Beginn an richtig zu handeln, egal ab sie Wettbewersbrecht, Markenrecht oder Urheberrecht betrifft. Nehmen Sie die Angelegenheit ernst. Ich biete Ihnen folgendes an:

Kostenfreie Ersteinschätzung
Tipp gilt auch für einstweilige Verfügung, Klageschrift, …

Schicken Sie mir die Abmahnung unverbindlich als PDF-Datei per E-Mail an

oder per Telefax an

und teilen mir mit, wie ich Sie erreichen kann (in besonders eiligen Fällen – Fristende naht – rufen Sie bitte unter 05225/8738444 in der Kanzlei an, um sich zu vergewissern, ob die Abmahnung hier angekommen ist). Ich melde mich zeitnah bei Ihnen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wenn Sie mich nicht beauftragen, entstehen Ihnen durch die Zusendung keine Kosten.


Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
Leisten Sie keine voreiligen Unterschriften.
Beachten Sie die gesetzten Fristen.

Keine Panik.
Kein Wort zum Gegner.
Profi einschalten.

Tipp In der Regel empfiehlt es sich, keinen Kontakt zum Gegner aufzunehmen und die Angelegenheit umgehend in erfahrene Hände abzugeben. Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und sichere Ihnen eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens zu.

Gründe, einen Anwalt zu beauftragen

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Die von der Abmahnseite geforderten Kosten sind oft zu hoch angesetzt. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslang. Im Falle eines Verstoßes riskieren Sie eine Vertragsstrafe. Es kann tatsächliche, rechtliche oder taktische Gründe geben, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, muss sichergestellt sein, dass der Verstoß abgestellt und eine Wiederholung ausgeschlossen ist. Der Teufel steckt oft im Detail. U.v.m.

Thema: Tauschbörse

Zum Thema Filesharing-Abmahnung finden Sie hier die wichtigsten Informationen. Auch in diesen Fällen gilt das hier geschilderte Angebot: Schicken Sie mir die Abmahnung unverbindlich zu, ich melde mich.


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Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht

kanzlei@anwaltniemeyer.de
05224/9395232
Vorwerks Hof 9, 32130 Enger