Zum Thema Die richtige Reaktion auf eine markenrechtlichen Abmahnung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, sei es die Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung oder die taktische Risiko- und Schadensbegrenzung, falls die rechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist.

Keine Panik, Fristen ernst nehmen.

Was jeder Adressat einer Abmahnung sich zu Herzen nehmen sollte:

  • Geraten Sie nicht in Panik, aber beachten Sie die Frist.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf.
  • Unterzeichnen Sie die möglicherweise beiliegende Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung.

Fachkundige Unterstützung trägt regelmäßig zur Schadensbegrenzung bei. Sie hat insbesondere zum Ziel,

  • die Angelegenheit möglichst schnell und günstig verbindlich zu beenden (oder zumindest bestehende Risiken zu reduzieren),
  • eine kostspielige gerichtliche Eskalation zu vermeiden,
  • (Unterlassungs-)Verpflichtungen mit Auswirkungen für die Zukunft in vertretbarem Rahmen zu halten.

„Die“ richtige Strategie

Das weitere Vorgehen hängt von diversen Faktoren ab. Konkrete Handlungsempfehlung kann ich Ihnen nach einer Bewertung der Sach- und Interessenlage aufzeigen. Hierbei spielen unter anderem diese Fragen eine Rolle:

  • Darf der Anspruchsteller die gegenständliche Markenverletzung abmahnen?
  • Sind Sie für die Verletzung verantwortlich?
  • Sind die verlangte Unterlassungsverpflichtung und die Vertragsstrafe angemessen?
  • Müssen Auskünfte erteilt und Schadensersatz geleistet werden?
  • Ist die Höhe der verlangten Anwaltskosten berechtigt?
  • Gibt es Anzeichen für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Anspruchsteller?

Stimmen zufriedener Mandanten (Auswahl)

  • „Vielen herzlichen Dank“

    E-Mail eines Mandanten, November 2018

  • „[W]ow, ich bin begeistert!“

    E-Mail einer Mandantin, August 2016

  • „[V]ielen Dank für Deine sehr ausführliche Beratung und Dein schnelles Handeln.“

    E-Mail eines Mandanten, Juli 2016

  • „Sollten wir wieder einmal Klärungsbedarf haben, werden wir gern wieder auf Sie zu kommen.“

    E-Mail einer Mandantin, Juli 2016

  • „Schon jetzt einmal vielen Dank für die freundliche und zügige Unterstützung.“

    E-Mail einer Mandantin, März 2016

  • „Toll, ich freu mich!“

    E-Mail eines Mandanten, November 2015

  • „Ich werde Sie […] gern weiter empfehlen und gern auch mit eigenen Problemen wieder auf Sie zukommen, falls nötig.“

    E-Mail eines Mandanten, September 2015

  • „Vielen Dank für Ihre wirklich tolle Arbeit“

    E-Mail eines Mandanten, Juli 2015

  • „[I]ch danke Ihnen herzlich für die Überarbeitung des Vertrags und die gut verständlichen Erläuterungen.“

    E-Mail eines Mandanten, Juli 2015

  • „[V]ielen Dank für die tatkräftige Unterstützung von Ihrer Seite. Es ist schön zu wissen, jemanden mit so einem Fachwissen an seiner Seite zu haben.“

    Zuschrift eines Mandanten, Januar 2015

  • „DANKE!!!!!!!“

    E-Mail eines Mandanten, Januar 2015

  • „[V]ielen lieben Dank für [die] Unterstützung […] Jetzt ist alles wunderbar.“

    Postkarte eines Mandanten, Oktober 2014

  • „Wir danken Ihnen für die rechtliche Unterstützung und die gute verlässliche Zusammenarbeit.“

    E-Mail von Mandanten, Oktober 2014

  • „[V]ielen Dank für die schnelle, kompetente und zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelte Rechtsangelegenheit. […] Wir empfehlen Sie weiter.“

    E-Mail eines Mandanten, September 2014

  • „Grossen respekt fuer deine schnelle und gute arbeit! Das meine ich ernst!“

    SMS eines Kollegen, Mai 2014

  • „nochmal danke für [die] tolle Beratung neulich!“

    E-Mail eines Mandanten, Mai 2014

  • „[…] möchte ich mich noch einmal herzlich für Ihr Engagement bedanken.“

    E-Mail eines Mandanten, Januar 2014

  • „[V]ielen Dank für die prompte Erstellung der beiden Verträge! Schön, dass das so unkompliziert und schnell geklappt hat! Besten Dank noch einmal!“

    E-Mail eines Mandanten, Oktober 2013

  • „Das ist echt super geworden.“

    E-Mail eines Mandanten, März 2013

  • „Falls wieder einmal etwas sein sollte, werden Sie meine erste Wahl sein.“

    E-Mail einer Mandantin, Juli 2011


Handlungsoptionen kennen, richtig reagieren

Der Erstkontakt zur Orientierung über die Handlungsoptionen und Aussichten ist unverbindlich und kostenfrei. Ich kann Ihre Situation am Besten einschätzen, wenn Sie mir die Abmahnung vorab schicken.

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Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht

kanzlei@anwaltniemeyer.de
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