Mit dem Wachstum und der Reichweite Ihres Angebots steigt auch das Risiko der Begehung und Entdeckung von Rechtsverletzungen. Fehlerhafte Produktbeschreibungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Pflichtangaben sind für den Kunden ärgerlich genug. Schmerzhaft wird es oft, wenn ein Mitbewerber sie findet und abmahnen lässt. Sie können sich auf meine Unterstützung in allen Phasen der Geschäftstätigkeit verlassen.
Idealerweise lassen Sie sich von Anfang an rechtlich begleiten.
Die Änderung bzw. Erweiterung Ihres Online-Engagements kann ebenfalls eine rechtliche Begleitung erfordern:
Für eine Prüfung mit dem Ziel, rechtliche Risiken zu erkennen, ist es auch dann nicht zu spät, wenn Ihr Projekt bereits „läuft“. Meine anwaltliche Begutachtung Ihres Projekts auf Grundlage jüngster Rechtsprechung sowie Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis, einschließlich bekannter Abmahngründe, kann Ihnen in jedem Stadium bei der Risikominimierung helfen.
Hinzu kommen Vorsorgemaßnahmen wie die Unterstützung bei der Lizenzverwaltung (Software, Grafiken, Fotos).
Auch interne Vorgänge können Gegenstand einer Regelung werden, z.B. Internetnutzung am Arbeitsplatz, bring your own device, Social Media Guidelines oder Mitarbeiterschulungen zu typischen Geschäftsvorgängen.
Selbst, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, Sie also von einem Mitbewerber (Abmahnung) oder einer Behörde mit einem Problem konfrontiert werden, muss es nicht zu spät sein, um den Schaden zu begrenzen bzw. zu klären, welche Handlungsoptionen Sie haben.
Wenn Sie Beratungsbedarf, Fragen oder ein konkretes Problem haben: Ich teile Ihnen gerne mit, wie ich Sie unterstützen kann. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf!
Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für IT-Recht
kanzlei@anwaltniemeyer.de
05224/9395232
Vorwerks Hof 9, 32130 Enger